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26.2.2000

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In Europa herrscht wieder das Faustrecht

Stephan Baier, Dolomiten, Bozen, 24.2.2000, S. 2

Willkür vor Recht

Belgien ließ den österreichischen Botschafter von einem Empfang in der "Kulturhauptstadt Europas" einfach wieder ausladen, Belgiens Außenminister ruft zum Urlaubsboykott auf, Kandidaten aus der Alpenrepublik sollen benachteiligt werden und österreichische Sportler werden gezielt ausgegrenzt.

In Europa scheint das Faustrecht erneut Triumphe zu feiern. Wenn Mitgliedsstaaten der Europäischen Union heute Österreicher diskriminieren, verstoßen sie damit gegen den von ihnen selbst unterzeichneten und ratifizierten Amsterdamer Vertrag.

Dieser enthält nämlich eine "Nicht-Diskriminierungs-Klausel": Kein Bürger der EU darf aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, seines Geschlechtes, seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung etc. diskriminiert werden.

Das bedeutet, dass die bereits sprichwörtlich gewordenen "Vierzehn" keinen Österreicher, keinen FPÖ-Wähler, ja nicht einmal Jörg Haider höchstselbst diskriminieren dürfen.

Die Diskriminierung Österreichs ist darum eine grobe Missachtung europäischen Rechts und ein Rückfall in zwischenstaatliches Faustrecht und dumpfen Nationalismus.

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