ETIKA
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12PB16ST |
Joseph
Ratzinger (Benedikt XVI.) in Südtirol |
8.3.2008 |
Sommerurlaub im Priesterseminar Brixen im
Schatten eines angeblichen
Kinderpornographie-Skandals - Diözese: „Konkordat von Gerichtsbarkeit verletzt“
Papst Benedikt XVI. wird seinen Sommerurlaub im Priesterseminar in Brixen verbringen. Dies meldete RAI Regionale Trentino/Alto Adige am 6.3.2008, 12.10 h.
Wie anschließend im deutschsprachigen RAI Sender Bozen zu hören war, hat Ratzinger als Kardinal dort schon zehnmal Urlaub gemacht. Das erste Mal sei er 1967 im Priesterseminar gewesen; damals habe er über das Priestertum gesprochen. (Anm. 7.3.: Später hieß es in den deutschen Nachrichten, er sei zwischen 1997 und 2004 in Brixen gewesen.) Bei einer Pressekonferenz in Bozen teilte Bischof Wilhelm Egger mit, Ratzinger sei „von der besonderen Atmosphäre im Priesterseminar angetan gewesen“. Während des Urlaubs, der vom 28. Juli bis 11. August dauert, wird Benedikt XVI. am 3. und 10. August das Angelus-Gebet auf dem Domplatz in Brixen sprechen.
Ratzinger hat unseres Wissens auch öfters Freunde in Südtirol besucht, die nicht geistlichen Standes sind, so in Bruneck, Sterzing und in der Umgebung von Bozen.
Das im vergangenen Jahr gefeierte 400-Jahr-Jubiläum des Priesterseminars war von der Verurteilung von Dekan Hansjörg Rigger überschattet worden. In dessen Computer war nach Mitteilung der Justiz kinderpornographisches Material gefunden worden. Auffallenderweise hatten am Vortag der Bekanntgabe des Papstbesuches sowohl das „Katholische Sonntagsblatt“ als auch die Tageszeitung „Dolomiten“ eine Stellungnahme des Bischöflichen Ordinariates vollinhaltlich abgedruckt. Diese lautet:
„Hansjörg Rigger, der immer von seiner Unschuld überzeugt war, hatte nie weder selbst noch durch einen Rechtsbeistand in das laufende Verfahren eingegriffen, weshalb es in seiner Abwesenheit zu seiner Verurteilung gekommen ist. Das Bischöfliche Ordinariat hat nun Einsicht erhalten in die Erklärungen des Rechtsanwaltes Ettore Randazzo von Syrakus, der inzwischen gegen die Verurteilung von Hansjörg Rigger Rekurs eingelegt hat. Dieser Rekurs enthält eine scharfe Kritik an der Methode, mit der im Prozeß dem Angeklagten Indizien und Beweise vorgelegt worden sind: Diese fußen nämlich auf Untersuchungen im Bereich der Computertechnik, die unzureichend und falsch durchgeführt worden sind. Es gibt große und begründete Zweifel, ob die dem Priester vorgeworfenen Vergehen überhaupt existieren, und ob das Urteil von Syrakus nicht vielmehr das Ergebnis eines Fehlers ist, da das Urteil auf einer oberflächlichen und widersprüchlichen Expertise beruht. Der geschilderte Sachverhalt erlaubt es, mit Zuversicht auf das Urteil der zweiten Instanz zu warten. Am Rande dieser Ereignisse muß festgestellt werden: Während sich die Diözesanleitung immer bemüht hat, das Zivilrecht und das Strafrecht genau zu respektieren, hat die Gerichtsbarkeit in diesem Verfahren eine Norm des Konkordates vom 18. Februar 1984 nicht eingehalten. Es heißt im Zusatzprotokoll Nr. 2 b: „Die Republik stellt sicher, dass die Gerichtsautorität die örtlich zuständige kirchliche Autorität über die gegen Geistliche angestrengten Strafverfahren benachrichtigt.“ Weder der Ordinarius jener Diözese, in der der Prozeß stattgefunden hat, noch jener der Diözese, aus der der Angeklagte stammt, wurden informiert – weder vor Prozeßbeginn, noch nach der Verkündung des Urteils.“ („Dolomiten“ und „Kath. Sonntagsblatt“, 5.3.2008)
Eine am gleichen Tag in der italienischen Tageszeitung „Alto Adige“ veröffentliche Stellungnahme des Leitenden Staatsanwaltes Cuno Tarfusser ging über unseren Verstand. Er hatte behauptet, von einer Verletzung des Konkordats könne keine Rede sein; es handle sich in dieser Sache um ein Staatsgesetz. Auch nach mehrmaligem Durchlesen des von Mario Bertoldi geführten Interviews ist uns kein Licht aufgegangen.
Wie seine Vorgänger hat Ratzinger zwar offiziell die Gleichstellung Homosexueller abgelehnt, jedoch weigert er sich, Kinderschänder gemäß der Weisung des Apostels Paulus aus der Kirche auszuschließen.
(AIHS 6.3.2008, 13.58 h)
Wir werden weiter berichten, falls wir etwas Besonderes zu berichten
haben.
Weitere ETIKA-Texte zu Papst Benedikt XVI. in Vorbereitung;
außerdem:
Ratzinger und das 3. Fatima-Geheimnis (bisher nicht veröffentlicht)