ETIKA

PRESSESTIMMEN

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31.5.2001

93MU4

Mordhöhle im Mutterleib

 

“Dolomiten”
Bozen,
www.dolomiten.it  26.5.2001, Seite 3

Wenn Ärzte Frühgeborene töten

Ethik und Spätabtreibung – Deutsche Mediziner im Dilemma – Streit um Fristenlösung

 

Bozen/Zittau (le) – Sie haben den  hippokratischen Eid geschworen, dürfen niemandem tödliche Medikamente geben und keiner Frau ein Abtreibungsmittel aushändigen. Wenn man es genau nimmt, verstoßen sie nicht einmal dagegen – und doch ist das, was sich manche Ärzte  mit Spätabtreibungen offensichtlich erlauben, ungeheuerlich.

 

Die Zeitschrift „Focus“ hat den Skandal unter der Überschrift „Drama im Kreißsaal – Der Fall einer misslungenen Spätabtreibung offenbart das  ethische Dilemma der Ärzte“  ans Licht gebracht.

 

Eine düstere Geschichte hat  sich im April 1999 im Kreiskrankenhaus der sächsischen  Stadt Zittau abgespielt. Eine  Schwangere wollte, wie es  manche umschreiben,  einen  Schwangerschaftsabbruch  vornehmen lassen.

 

Der Eingriff erfolgte, doch  muss  dem behandelnden Arzt  irgendein „Missgriff“ unterlaufen sein. Jedenfalls kamen  nicht die zerfleischten Überreste eines Fötus ans Licht der  Welt, sondern ein ganzer,  lebendiger,  kleiner Mensch, der  atmete und froh war, nach den  Strapazen des Ausschabens  oder einer anderen uns nicht  bekannten Tötungsmethode (Anmerkung: zerhackt, zerstückelt und dergleichen)  der Mordhöhle im Mutterleib  entronnen zu sein.

 

Das kleine, erbarmenswerte  Wesen schnaufte auf, begann  sich zu regen und wollte in den  Kreislauf des  Lebens „unter  der Sonne“ eintreten wie sechs  Milliarden Zeitgenossen auch.  Aber es war zu seinem Verhängnis von seiner eigenen  Mutter zum Tode verurteilt  worden, und der Arzt hatte das  Urteil zu vollstrecken.

 

Hätte er es nicht getan, und  hätte das Kind überlebt und  möglicherweise irgendeine Behinderung aufgewiesen, dann wären die Eltern vielleicht mit  Schadenersatzansprüchen an  den Arzt herangetreten.

 

In Deutschland ist die Gesetzeslage so, dass Abtreibungen bis kurz vor der Geburt  möglich sind, wenn Gutachter  Gefahr für Leib und Leben der  Frau bescheinigen.  Das Dilemma: Schon ab der 22. Woche  aber könnten Frühchen überleben – „fatal für die Ärzte“,  wie Simone Varga in dem „Focus“-Artikel schreibt. Denn sie  seien dem  Elternwillen, das  Kind zu töten, verpflichtet.

 

Die Spezialisten und Ärzteverbände verträten unterschiedliche Meinungen, was in  dem geschilderten  Fall zu tun  sei. Hilflos habe sich etwa der  Virchow-Bund, der Verband  der niedergelassenen Ärzte,  verhalten. „Jeder Arzt muss allein entscheiden“, erklärte dessen Pressereferentin.

 

Der Arzt in Zittau entschied  allein: Er hielt dem Neugeborenen Mund und Nase zu, bis es  tot war. (Anm.: Dieser unglückliche Mann murkste den kleinen Menschen mehr oder weniger kaltblütig ab, ungefähr so, wie manche Rohlinge irgendeinem Tier den Hals umdrehen.)

 

Der Fall hat  einen Streit unter den Fachleuten ausgelöst,  und während die einen die alte  Regelung wieder einführen  wollen, die Abbrüche nach der  22. Woche verbietet, verlangen  andere Frauenärzte von den  Politikern „das klare Bekenntnis zum Fetozid“.

 

Da die wissenschaftliche  Diskussion laut „Focus“ in diese Richtung läuft,  scheint der  Staatsanwalt in Sachsen, der  im Fall Zittau Anklage wegen  Totschlags erhoben hat,  nicht  gerade die besten Erfolgs- und  Beförderungsaussichten zu haben.  

 

Denn Ethik und Barmherzigkeit haben in unserer brutalen, entchristlichten Welt von  heute keinen Stellenwert  

mehr.

 

Wie sagte doch der auch in  Südtirol bekannte „Speckpate“  Werenfried van Straaten?

 

„Den Müttern von Bethlehem  wurden die Kinder aus den Armen gerissen. Aber Ihr, Tausende von Vätern und Müttern  im christlichen Westen, was  habt ihr getan? Ihr habt das  Weinen eures eigenen Kindes  nicht mehr hören wollen. Ihr habt den Pfad des Meuchelmordes betreten und getötet  oder töten lassen, was schon im  Schoß zu leben begonnen hatte.

 

Der Name von Herodes ist  bis auf unsere Tage verflucht  geblieben, aber in unseren Tagen ist kein Herodes mehr nötig, um der Mörder der unschuldigen Kinder zu sein. ...  Das Blut dieser Kleinen schreit  zum Himmel, und ihre Klage  wird vernommen vor dem Angesicht des gerechten Gottes.“

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