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Mordhöhle im Mutterleib |
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“Dolomiten”
Bozen, www.dolomiten.it 26.5.2001, Seite 3
Wenn Ärzte Frühgeborene töten
Ethik und Spätabtreibung – Deutsche
Mediziner im Dilemma – Streit um Fristenlösung
Bozen/Zittau (le) – Sie
haben den hippokratischen Eid geschworen,
dürfen niemandem tödliche Medikamente geben und keiner Frau ein Abtreibungsmittel
aushändigen. Wenn man es genau nimmt, verstoßen sie nicht einmal dagegen – und
doch ist das, was sich manche Ärzte mit
Spätabtreibungen offensichtlich erlauben, ungeheuerlich.
Die Zeitschrift „Focus“
hat den Skandal unter der Überschrift „Drama im Kreißsaal – Der Fall einer
misslungenen Spätabtreibung offenbart das ethische Dilemma der Ärzte“ ans Licht gebracht.
Eine düstere Geschichte
hat sich im April 1999 im Kreiskrankenhaus
der sächsischen Stadt Zittau abgespielt.
Eine Schwangere wollte, wie es manche umschreiben, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen
lassen.
Der Eingriff erfolgte, doch
muss dem behandelnden Arzt irgendein
„Missgriff“ unterlaufen sein. Jedenfalls kamen nicht die zerfleischten Überreste eines Fötus ans Licht der Welt, sondern ein ganzer, lebendiger, kleiner Mensch, der atmete
und froh war, nach den Strapazen des Ausschabens
oder einer anderen uns nicht bekannten Tötungsmethode (Anmerkung: zerhackt,
zerstückelt und dergleichen) der Mordhöhle
im Mutterleib entronnen zu sein.
Das kleine, erbarmenswerte
Wesen schnaufte auf, begann sich zu regen und wollte in den Kreislauf des Lebens „unter der Sonne“ eintreten
wie sechs Milliarden Zeitgenossen auch. Aber
es war zu seinem Verhängnis von seiner eigenen Mutter zum Tode verurteilt worden, und der Arzt hatte das Urteil zu vollstrecken.
Hätte er es nicht getan,
und hätte das Kind überlebt und möglicherweise irgendeine Behinderung aufgewiesen,
dann wären die Eltern vielleicht mit Schadenersatzansprüchen
an den Arzt herangetreten.
In Deutschland ist die Gesetzeslage
so, dass Abtreibungen bis kurz vor der Geburt möglich sind, wenn Gutachter Gefahr für Leib und Leben der Frau bescheinigen. Das Dilemma:
Schon ab der 22. Woche aber könnten Frühchen
überleben – „fatal für die Ärzte“, wie Simone
Varga in dem „Focus“-Artikel schreibt. Denn sie seien dem Elternwillen, das
Kind zu töten, verpflichtet.
Die Spezialisten und Ärzteverbände
verträten unterschiedliche Meinungen, was in dem geschilderten Fall zu tun
sei. Hilflos habe sich etwa der Virchow-Bund, der Verband der niedergelassenen Ärzte, verhalten. „Jeder Arzt muss allein entscheiden“,
erklärte dessen Pressereferentin.
Der Arzt in Zittau entschied
allein: Er hielt dem Neugeborenen Mund und
Nase zu, bis es tot war. (Anm.: Dieser unglückliche Mann murkste den
kleinen Menschen mehr oder weniger kaltblütig ab, ungefähr so, wie manche
Rohlinge irgendeinem Tier den Hals umdrehen.)
Der Fall hat einen Streit unter den Fachleuten ausgelöst, und während die einen die alte Regelung wieder einführen wollen, die Abbrüche nach der 22. Woche verbietet, verlangen andere Frauenärzte von den Politikern „das klare Bekenntnis zum Fetozid“.
Da die wissenschaftliche
Diskussion laut „Focus“ in diese Richtung
läuft, scheint der Staatsanwalt in Sachsen, der im Fall Zittau Anklage wegen Totschlags erhoben hat, nicht gerade die besten Erfolgs- und Beförderungsaussichten zu haben.
Denn Ethik und Barmherzigkeit
haben in unserer brutalen, entchristlichten Welt von heute keinen Stellenwert
mehr.
Wie sagte doch der auch
in Südtirol bekannte „Speckpate“ Werenfried van Straaten?
„Den Müttern von Bethlehem wurden die Kinder aus den Armen gerissen. Aber Ihr, Tausende von Vätern
und Müttern im christlichen Westen, was
habt ihr getan? Ihr habt das Weinen eures eigenen Kindes nicht mehr hören wollen. Ihr habt den Pfad des
Meuchelmordes betreten und getötet oder
töten lassen, was schon im Schoß zu leben
begonnen hatte.
Der Name von Herodes ist bis
auf unsere Tage verflucht geblieben, aber
in unseren Tagen ist kein Herodes mehr nötig, um der Mörder der unschuldigen Kinder
zu sein. ... Das Blut dieser Kleinen schreit
zum Himmel, und ihre Klage wird vernommen vor dem Angesicht des gerechten
Gottes.“