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ETIKA |
Vierfachmord |
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94M2009 |
Teuflisches Motiv der Karfreitagsmörder von Eislingen |
26.5.2009-9.4.2010 |
Presserundschau
- tiefschürfend und sozialkritisch
ETIKA-Kommentar: Gott wird richten in Gerechtigkeit
Der Sohn, der seine Familie ausgelöscht hat, erhält nach dem
Erwachsenenstrafrecht die Höchststrafe und muss „mindestens 15 Jahre hinter
Gitter“ (Anmerkung: nicht ganz korrekt,
oder haben wir uns verhört: 25 Jahre?, siehe Urteil am Schluss, aber wohl
prophetisch, denn nach der Berufung könnte er tatsächlich nur 15 Jahre -
häufige Haftdauer bei „lebenslänglich“ - oder gar nur 10 Jahre Jugendstrafe absitzen
müssen) ; der Mittäter, der „aus reiner Freundschaft“ gehandelt hat, wird
zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt. „Die Frage nach dem Warum blieb
unbeantwortet.“ Dies meldete SWR1 am 31.3.2010 um 12 Uhr, nachdem um 11 Uhr in
Ulm die vom Gesetz vorgesehenen Höchststrafen über die Karfreitagsmörder von
Eislingen verhängt worden waren. Dazu kommentiert ETIKA:
Einmal kommt alles an den Tag. Die Wahrheit lässt sich nicht ewig
verschleiern. Auch wenn überall teuflische Kräfte am Werk sind, in Lüge und
Tat, so werden sich doch die Wahrheit und die Gerechtigkeit durchsetzen. Das
Gute siegt über das Böse, Gott mit den Engeln und Heiligen über die Mächte der
Finsternis und deren Spießgesellen. Denn dies hat der Prozess gegen die
Karfreitagsmörder gezeigt: Zwei Welten prallen ständig aufeinander: die Welt
des Lichts und die Welt der Finsternis, die Wahrheit und die Lüge, die
Perversion und Gottes Ordnung. Konkret stellen wir fest:
1.
Der Ausschluss der Presse mit Ausnahme weniger Journalisten hat das
Recht des Volkes, die volle Wahrheit zu erfahren, in unerträglicher Weise
beschnitten. Wir wünschen der Süddeutschen Zeitung mit ihrer Verfassungsklage
Erfolg im Interesse der Pressefreiheit.
2.
Wie erst am Tag der Urteilsverkündung
(warum nicht vorher?) aus der NWZ zu erfahren war, handelt es sich bei den
Angeklagten um grausame Tierquäler, also Sadisten:
„Einfach so stecken die Freunde eine Katze in einen Stoffbeutel und stechen mit
Messern auf sie ein, bis sie tot ist. Legen einen Igel auf den glühenden Rost
eines Grills. Töten eine Gans und filmen sich anschließend in der Pose von
Westernhelden …“ (31.3.2010, S. 3, Dirk Hülser) Kein Erbarmen mit jenen, die
keine Barmherzigkeit geübt haben, steht im Neuen Testament.
3.
Die Täter sind homosexuell, wie
Frederik zugegeben hat (siehe Absatz „Mord aus Liebe“ ganz unten) und wie ihr
(ebenfalls erst am Urteilstag veröffentlichter) teuflischer Code beweist: 5142, das heißt 5 Familienmitglieder, 1
überlebt, 4 müssen sterben, 2 bleiben als Helden auf dem Schlachtplatz zurück.
Perverse Phantasien, unbarmherzig in die Tat umgesetzt. Erst diese abartige Beziehung ermöglichte die Tat.
Das Konzept der homosexuellen Beziehung steht hier gegen das gottgewollte
Konzept der Familie. Deshalb ist es gelinde gesagt unverständlich, warum dieses
entscheidende Faktum im Prozess offen vernachlässigt wurde.
4. Die
Täter sind grausame Mörder, die vor
nichts zurückschreckten, obwohl sie eine christliche Erziehung genossen hatten.
Mit 18 Jahren darf man wählen und
gilt als Erwachsener. Wenn man aber grausame Morde begeht, gilt man als
unreifer Jugendlicher. Ist diese Unlogik noch zu überbieten? Dante zählt im
„Inferno“ die Verräter an Verwandten zu den Erzverrätern, die mit den
schlimmsten Höllenqualen bestraft werden. Diese werden auch in dem Roman „Jedem
nach seinen Taten“ (vom Verfasser dieses
Artikels, unter dem Pseudonym Vicente F. Delmonte) geschildert: Jedem nach seinen Taten, zu bestellen online
, auch bei www.amazon.de .
5.
Die Erfahrung lehrt, dass Gewaltverbrecher
auch bei Verhängung der Höchststrafe (Dank dem Gericht!) nach relativ wenigen
Jahren wieder freikommen und erneut auf
die schutzlose Gesellschaft losgelassen werden. Das mehr im Geist der
Toleranz als zum Schutz neuer Opfer gemachte Gesetz macht es möglich. Eine
Gesellschaft aber, die gegenüber
Perversen Toleranz walten lässt – natürlich sind auch die pädophilen
Priester damit gemeint -, richtet sich selbst zugrunde, und das Blut der
Unschuldigen, die auf dem Altar der Toleranz geopfert werden, schreit zum
Himmel. - Ein Dank jedenfalls der Kripo, die ihr Bestes tut, um die Bevölkerung
vor abnormen Straftätern zu schützen und die auch in diesem Fall pikante
Details nicht verschwiegen hat. Dank auch allen mutigen, gerechten, an die
Sicherheit der Bevölkerung denkenden Richtern.
6.
Anzeichen der Besserung sind den Presseberichten zufolge nur bei Frederik B. zu
erkennen, doch werden dessen allnächtliche Albträume nie mehr verschwinden.
7.
Irdische Gerechtigkeit – wo? Dem
Christen bleibt nur die Hoffnung auf das Jüngste Gericht. Gott wird richten in Gerechtigkeit, auch die Eislinger
Karfreitagsmörder.
Meditation auf dem Eislinger Jakobsweg, zum Großteil
geschrieben vormittags am 31.3.2010, vor der Urteilsverkündung. R. L.
Nachdruck des Kommentars mit der
Quellenangabe etika.com gestattet, auch auszugsweise.
Die
Suche nach dem Motiv
Der in Eislingen geborene Schriftsteller Rainer Lechner glaubt,
das Mordmotiv des mutmaßlichen Vierfachmörders von Eislingen entdeckt zu haben.
„Für
eine solch brutale Tat kommt nur ein perverses Gehirn in Frage“, meint er. Beim
Studium vieler einschlägiger Mordfälle, solche des Kannibalismus inbegriffen,
hat er die Beobachtung gemacht, dass außerordentlich viele grausame Taten auf
das Konto einer bestimmten Tätergruppe gehen, die gefühl- und gnadenlos
vorgeht. Weil die Gesetze der Neuen Weltordnung verbieten, das Gute gut und das
Böse böse zu nennen, darf er nicht die nackte Wahrheit schreiben. Aber beim
Jüngsten Gericht wird die ganze Wahrheit enthüllt werden.
Während
Polizei, Medien und befragte Passanten in solchen Fällen üblicherweise die
These beschwören, die Greueltat sei unerklärlich (Kripo: „noch nicht greifbar“,
Bürgermeister und Jahrgangskollege F.: „unfassbar“) ist für Christen klar, dass
es das personifizierte Böse gibt, dass es den Teufel gibt, dass es Kinder des
Teufels gibt, dass es Menschen gibt, die von Dämonen besessen sind.
Aber
der Autor des Buches „Jedem nach seinen Taten“, erschienen
2007 unter dem Pseudonym Vicente F. Delmonte, geht nicht so weit, etwas
Derartiges zu behaupten.
Mögliches Mordmotiv 1:
Er
hält ein eindeutiges, klares Mordmotiv für möglich: Falls der Täter h. sein
sollte, könnte er von Familienmitgliedern deswegen des öfteren zurechtgewiesen
worden sein. Daraus könnte sich Hass
entwickelt haben und ein teuflischer Racheplan. Aufgrund der äußerst
spärlichen, zurückhaltenden Berichterstattung in den Medien konnte sich der
Amateurdetektiv, Bewunderer von Hercule Poirot und Miss Marple, nur auf
Bruchstücke stützen:
Den
ersten konkreten Hinweis lieferte die im 100. Jahrgang erscheinende Eislinger
Zeitung (bei welcher der Autor seine inzwischen beendete journalistische
Laufbahn begonnen hatte) in ihrer Ausgabe vom 15. April. Dort war zu lesen,
dass der verhaftete 18jährige Sohn A. H. „über seine Wanderung über den Jakobsweg berichtete“. Und weiter:
„Diesen hatte er zusammen mit einem Freund im Sommer letzten Jahres erwandert
und für die Zeit nach dem Abitur im Jahr 2010 eine Reise auf Hannibals, wohlgemerkt auf denen des
karthagischen Feldherrn, Spuren über die Alpen geplant.“
Einen
zweiten Hinweis bekam der Verfasser, als sich eine Woche nach der Tat zwei
männliche Jugendliche in schamloser Weise mit verschränkten Beinen auf einer
Bank im Zentrum neben dem Kreisel vergnügten (obwohl Mütter mit kleinen Kindern
vorbeigingen), ohne dass irgendein Vorbeigehender die Zivilcourage aufbrachte,
die Polizei wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu benachrichtigen. Auch
ein vor der Post aufgehängtes Plakat bestärkte den Autor, der sich mehr auf göttliche
Eingebungen als auf offizielle Mitteilungen verlässt, dass er auf der richtigen
Spur sei.
Am
Abend des 17. April, nach der Nachricht auf SWR4 über die Pressekonferenz vom
Mittag, entdeckte der Schriftsteller bei einem kurzen Besuch in einem Klein-Eislinger
Internetcafé folgende interessante Eintragung unter www.wer-weiss-was.de , Shakespeare
schwul?:
Gleichgeschlechtliche
Liebe: Nicht nur Goethe, sondern große Persönlichkeiten, die in die Geschichte
eingingen, waren homosexuell: … Hannibal,
Hans-Peter Kerkeling …
Das
Sensationelle ist, dass diese beiden Namen unmittelbar hintereinander stehen
(ein Zeichen von oben für den Amateurdetektiv). Der Fernsehstar Hape K. hat ein
Buch geschrieben, das in Deutschland zu einem regelrechten Boom auf den
Jakobsweg geführt hat. Ist das
etwa Zufall: A. H. letztes Jahr auf den Spuren Kerkelings, nächstes Jahr auf
den Spuren Hannibals?
Mögliches
Mordmotiv 2:
Geldgier
Mögliches
Mordmotiv 3:
Rache wegen irgendeines Vorfalls oder Verhaltens eines oder
mehrerer Opfer (Vater?) in der Vergangenheit (Motiv 1 ausgeklammert)
Mögliches
Mordmotiv 4:
Bild: „Eine Rolle so der Professor (Dr. Günther
Klosinski, Ärztlicher Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der
Tübinger Uniklinik), könnten natürlich auch die vielen Filme mit Mord und
Totschlag im Fernsehen spielen, die
sich die Jugendlichen täglich ansehen.“ (Bild, 18.4.2009 Warum werden so viele
Kinder Killer?)
Mögliches
Mordmotiv 5:
Wahnsinn
Mögliches
Mordmotiv 6
Dämonische Besessenheit.
Allgemeines Entsetzen
Vielleicht
überlegt sich der allzu korrekte und seriöse Berichterstatter der Göppinger
Tageszeitung NWZ, ob er folgende Überschrift noch einmal machen würde:
Eine
Stadt sucht ihren Mörder – Eislingen ist geschockt nach dem Vierfachmord – dass
der Sohn der Täter ist, glaubt niemand.
(14.4.2009)
Nun,
der Reporter ließ sich eben täuschen. Das kann passieren. Ganz entsetzlich aber
für den Betrachter ist das am 16. April veröffentlichte großformatige Foto
(danke für die Veröffentlichung; was die StZ dazu am 18.4. auf S. 19 schreibt,
ist Nonsens, denn Toten kann eine Veröffentlichung ja nicht mehr schaden),
vorne die zwei Töchter (24 und 22, eine davon, „Chrissi“, auf einem anderen
Bild vom 15. April dekolletiert) mit der 55jährigen Mutter.
„Die
Familie Häussler an Weihnachten 2008. Hinten der unter Mordverdacht stehende
Andreas (18) und sein Vater, der Heilpraktiker Hansjürgen Häussler (57) …“
Dabei
strahlt der Sohn seinen Vater an, legt
den Arm um seine Schultern und denkt …
Der
nackte Horror! Welche (mutmaßliche) Heuchelei! Oder gab es einen Krach nach
dieser Weihnachtsfeier? Aufschlussreich und verwirrend zugleich für die kleinen
grauen Zellen des Amateurdetektivs waren Auszüge aus dem letzten
Weihnachtsrundbrief des Vaters, publiziert von der NWZ ebenfalls am 16.4.:
„Dafür
war der Urlaub auf Mallorca im Mai eine regelrechte Wiedergutmachung (Frage
ETIKA: für was???). Andreas und Frederik (ein Schulfreund) waren mit uns. …
Wir besichtigten das Gebirge und Frederik
machte mit mir eine Wanderung auf einen Berggipfel. … Mit unseren eigenen Kindern sind wir sehr gesegnet. Alle sind
gesund und machen uns viel Freude.“
Erschaudern läßt
die Kaltblütigkeit, mit welcher der
Sohn und sein 19jähriger Freund vorgingen. Mit kleinkalibrigen Sportpistolen
durchlöcherten sie am Gründonnerstag, wohl zwischen 21 Uhr und 22 Uhr, erst die
beiden Schwestern, die im Dachgeschoß, auf einem Bett sitzend, fern sahen.
Danach, etwa um 23 Uhr, besuchten die jungen Männer (laut SWR4 und Stuttgarter
Zeitung) die Eltern in einer Gaststätte, hielten sich eine halbe Stunde bei
ihnen auf, um sie nach ihrer Rückkehr (in Flur und Bad, welcher Stock?, bisher
verschwiegen) am Karfreitag zwischen 0.30 Uhr und 1 Uhr ebenfalls umzubringen.
Die Eltern trugen noch die Kleidung, die sie im Restaurant anhatten.
Wenn
ein Polizeipsychologe „keine Killermentalität“ bei den Tätern erkennen kann
(Stuttgarter Zeitung, 18.4.2009, S. 19), erstaunt uns dies natürlich nicht. Es
genügt uns, wenn wir sie erkennen. Insgesamt gaben die Verbrecher 32 Schüsse
oder mehr ab, wohl im Tötungsrausch. Zwei Kugeln landeten laut Stuttgarter
Zeitung in einem Schrank.
Über
den Vater können wir nichts sagen,
machen uns aber unsere Gedanken. Ein Wort zur Physiognomie: rätselhaft. Laut
Eislinger Zeitung leitete der 57jährige, aus Geislingen/Steige stammende und
seit zwei Jahrzehnten in Eislingen lebende Heilpraktiker die Kinderkirche in
der evangelischen Lutherkirchengemeinde (Klein-Eislingen im Süden ist
evangelisch, Groß-Eislingen auf der Nordseite katholisch, wenigstens war es
früher so), mit der er auch zum Beispiel bei der Weihnachtsfeier des
Altenzentrums St. Elisabeth auftrat, er organisierte das CDU-Sommerfest und war
auch sonst überaus rege; so war er als Gesprächspartner bei der ökumenischen
Aktion „Hör mal, Paulus!“ am 22. April am Sauerbrunnen und Eislingen Süd
vorgesehen. Den Vater trafen 8 bis 10 Kugeln.
Auf
die Mutter Else (55),
Englisch-Lehrerin, wurden 3 Schüsse abgefeuert. Sie kommt aus Amerika.
Die Kinder waren laut EZ vom 15.4. am Eislinger
Vereinsleben aktiv beteiligt. Bei Anne Christine (Chrissi, 24) wurden 9 Schüsse
gezählt, bei ihrer Schwester Annemarie (Mimi) 10. Sie hatten laut NWZ vom 14.
April am evangelischen Lichtenstern-Gymnasium (mit Internat) der Landeskirche
in Sachsenheim das Abitur abgelegt. Beide studierten an der Pädagogischen
Hochschule in Schwäbisch Gmünd.
Der Sohn war Mitglied bei der
Schützengilde. Dort hatte er mit seinem Freund (von weiteren Tätern wurde
nichts gemeldet) im Oktober 20 Waffen und 1000 Schuss Munition aus dem Tresor
gestohlen; sie besaßen auch Schalldämpfer, von denen die Schützengilde aber
nichts weiß. Die Waffen hatten sie auf einem Dachboden in Eislingen versteckt,
die Tatwaffen nebst der getragenen Kleidung in einem Müllsack in einem Erdloch im
Wald vergraben (wo genau, in Süd oder Nord, möchte der Berichterstatter gerne
wissen, nachdem er selbst im Frauenghau und in der Nähe des Schützenhauses
vergeblich danach gesucht hat; er konnte ja nicht wissen, ob die Täter über
Fahrräder oder Mopeds oder gar Autos verfügten, die Presse hat dies bisher
verschwiegen).
Exkurs:
Übrigens ist die Hetze gegen die Schützen wegen ihrer Schusswaffen ein zweischneidiges Schwert: Wenn nämlich weniger
Pistolen und Gewehre zur Verfügung stehen, metzeln die Verbrecher ihre Opfer
mit Messern, Schwertern, Schraubenziehern und dergleichen nieder. Wer möchte
nicht lieber erschossen als erstochen oder erdrosselt werden! Wenn schon töten,
dann bitte nicht grausam. Gilt auch für das Töten von Tieren (siehe ETIKA 6).
Für
erfahrene Beobachter nicht überraschend ist die Tatsache, daß die beiden jungen
Männer sozial engagiert waren und
„als freundlich, aufgeschlossen und hilfsbereit“ galten. Alle Befragten lobten sie
über den Schellen König. Die NWZ berichtete: „Andreas arbeitete wie seine ganze
Familie in der Kinderkirche der evangelischen Luthergemeinde mit.“ In der
Eislinger Ortsgruppe der DLRG war er seit sieben Jahren Mitglied und wurde
wegen seines „sehr umgänglichen und freundlichen Wesens“ als Übungsleiter
eingesetzt. Der Vorsitzende der Schützengilde erklärte: „Wir hätten allesamt
die Hand für ihn ins Feuer gelegt“. Noch am Sonntag, 29. März, zwei Wochen vor
dem Mord, hätten „Vater und Sohn gemeinsam auf dem Schießstand geschossen“.
Immer laut NWZ vom 18.4.2009.
Freund F.,
ebenfalls aus gutem Hause, gestand am Donnerstag, 16. April, die Beteiligung an
dem Vierfachmord. „Wir waren das zusammen.“ (Sonntag aktuell 19.4.2009
dpa) Er war seit einem Jahr nicht mehr
in der Schützengilde aktiv gewesen, so der Vorsitzende zur NWZ. Besonders zu
denken gibt uns die Tatsache, daß er vor 3 Jahren das Trainee-Programm zum
Jugendleiter in der Groß-Eislinger Christuskirchengemeinde mitgemacht hat.
Pfarrer D. nannte ihn einen „netten, kontaktfreudigen Jungen“. Wir werden bei
anderer Gelegenheit mehr zu diesem Thema sagen.
Zu
lachen ist über die Dummheit, wie
die beiden Täter die Polizei an der Nase herumführen wollten. Am Karfreitag um
10.42 Uhr ging bei der Polizei ein Notruf ein. Der Sohn behauptete, er habe
seine Familie tot aufgefunden. Dabei hatten die beiden natürlich Schmauchspuren
an ihren Händen. Ihr Alibi wurde als falsch entlarvt. Wie schnell verwickelt
man sich doch in Widersprüche! Hatten die beiden Schüler des Göppinger
Wirtschaftsgymnasiums, die dort gute Noten bekamen, tatsächlich geglaubt, sie
könnten die ganze Welt für dumm verkaufen? Etwas scheint wirklich nicht zu
stimmen, denn der Sohn beantragte einen Haftprüfungstermin (NWZ am 18.4.2009:
„… will offenbar auf freien Fuß gesetzt werden“) und wollte sogar an der
Beerdigung der Gemeuchelten teilnehmen. „Es gibt nichts, was es nicht gibt“,
sagte der Göppinger Polizeisprecher R. B. zu Recht. Noch am 21.4. berichtete
Dirk Hülser von der NWZ: „Der Sohn will auf freien Fuß. Tatverdächtiger beharrt
auf Haftprüfungstermin und schweigt weiter.“ Spekuliert er gar auf den § 51,
Unzurechnungsfähigkeit? Immerhin ist nicht sicher, daß er sein Erbe nicht
antreten darf; das hängt von den Verwandten ab. Und vielleicht bekommt er es
sogar schon in zehn Jahren, denn es ist zu befürchten, dass die zuständigen
Stellen dem Trend der Zeit folgen und das Jugendstrafrecht anwenden.
Eislingen
an der Fils, der konfessionell gespaltene Ort am Fuße des Kaiserberges
Hohenstaufen, erst von den Nationalsozialisten zur Stadt erhoben, hat nunmehr
nach dem Fund der Riesensaurier vor wenigen Jahren anscheinend ein neues
Monster. Merkwürdig: erst der Saurierfriedhof,
und jetzt ein vierfacher Meuchelmord in der nicht weit davon entfernten Friedhofstraße.
Sehr
erschüttert uns die Inschrift über der Tür des Vierfamilienhauses: 20†C†M
†B†09. Christus mansionem benedicat. Christus segne diese Wohnung! Wenn der
oder die Täter vor diesem Segen keine Ehrfurcht hatten, wenn dieses Zeichen
keinen Schutz mehr bietet (angebracht hat es wohl ein katholischer Mitbewohner,
einer von den drei Partien, die von der vierfachen Hinrichtung ihren Angaben
zufolge nichts mitbekommen haben), und wenn die Täter das wahnwitzige
Verbrechen noch dazu in der Nacht zum Karfreitag vollbracht haben, dem
heiligsten Tag für evangelische Christen, dann wissen Christen, welche Stunde
geschlagen hat: Es ist Endzeit!
Aber
Gott ist gerecht. Er vergilt jedem nach seinen Taten, zumindest im Jenseits.
Was unbarmherzige Monster erwartet, ist in dem Roman von Vicente F. Delmonte:
Jedem nach seinen Taten, 270 Seiten, 16.80 Euro (aber auch in der Eislinger
Stadtbücherei auszuleihen) ausführlich zu lesen. Es handelt sich um eine
abenteuerliche Reise durch Hölle und Himmel.
Trauerfeier ergreifend, aber auch die üblichen dummen
Bemerkungen
Bei
der Beerdigung am Samstag, 18.4.2009, blieb der Medienansturm aus. Das war zu
erwarten, denn die Möglichkeit zur Berichterstattung war von vornherein sehr
stark eingeschränkt worden, praktisch kaum gegeben. Weltweit wird die
Pressefreiheit zunehmend eingeschränkt. Um 10 Uhr beginnt in der überfüllten
Lutherkirche die Trauerfeier. Laut NWZ vom 20.4.: „550 finden Platz, weitere
150“ müssen draußen im Regen stehen bleiben. Die Pfarrerin, würdevoll, langsam
und eindringlich redend, hält eine ergreifende Predigt, die an die Herzen
rührt. Manche Zuhörerin schluchzt vor Erschütterung. Doch wie es heute in der
Endzeit ist, mischt die Geistliche auch etliche unangebrachte, verwirrende und
falsche Aussagen in ihre sonst zu lobenden Ausführungen. Hier Auszüge (nicht
immer hundertprozentig wortgetreu, Notizen eines Gottesdienstbesuchers):
„Es
ist viel geweint worden in diesen Tagen, und doch ist dies erst der Anfang. Wie
ist so etwas möglich? Wie können Menschen einander so etwas zufügen? …
Wer
bringt den kleinen Mädchen jetzt das Schwimmen bei? … (Anmerkung: Wir können nichts dafür, wir denken wie Miss Marple immer
gleich ans Schlimmste.)
Hinter
diesen Fragen lauern andere noch, unaussprechlich, um so bedrohlicher …
gespenstischer Ausbruch blindwütiger Gewalt ..
Wenn
so etwas möglich ist, was bleibt außer tiefer Sinnlosigkeit? … Nur eines sollen
wir nicht: Antworten finden wollen. … (Die
Rednerin verlangt,) der Unbeantwortbarkeit solcher Fragen standzuhalten. …
Mit vermeintlich frommen Antworten werden wir der Familie H. nicht gerecht. (Anmerkung etika.com: kompletter Unsinn)
Ähnlich
formuliert später der Dekan:
„Wir
beten: Schockiert, ratlos stehen wir vor Dir. Das unfassbare Ereignis geht über
unseren Verstand und unseren Glauben.“ (Anmerkung:
So etwas darf ein Geistlicher nicht sagen.)
Dem
dpa-Korrespondentenbericht, veröffentlicht in der Zeitung „Sonntag aktuell“ vom
19.4.2009, entnehmen wir noch folgende Sätze:
„In
ihrer Predigt ging die Pfarrerin (Kathinka K.) aber auch auf die verdächtigen
Jugendlichen ein. Auch die zwei mutmaßlichen Täter stünden für zwei geliebte
Kinder, auch sie werde Gott nicht vergessen …“
Noch
genauer zitiert die NWZ am 20. April:
„Wenn
Eltern … ihre Kinder manchmal nicht mehr erreichen mit ihrer Liebe, und wenn
große Kinder etwas tun, dass wir denken: Jetzt kann sie keiner mehr liebhaben,
so behält Gott sie doch lieb, was immer sie getan haben.“
Dies
müssen wir kommentieren: Glauben die Geistlichen heutzutage, sie befänden sich
in einem luftleeren Raum, es gäbe nur Gutmenschen und das Böse sei
ausgestorben? Ist es nicht denkbar, daß Verbrecher existieren, die sich durch solche Sätze ermuntert fühlen,
weiter zu morden und Freveltaten zu verüben? Pfarrer sollten sich sehr gut
überlegen, was sie sagen, denn sonst machen sie sich an weiteren Verbrechen mitschuldig, die möglicherweise ihrer
leichtsinnigen Worte wegen begangen werden. Vielleicht schmoren sie dann
unversehens im Höllenfeuer neben den verfluchten Übeltätern, in deren
teuflischen Fratzen – natürlich haben viele Verbrecher ein zweites Gesicht –
sie nur das Gute sehen wollten.
Auf
dem Friedhof wurde zuerst der Sarg des Vaters hinabgelassen, dann jene der
Töchter und schließlich der Sarg der Mutter. Der Kirchenchor begleitete mit
himmlischen Weisen. Die Pfarrerin sang „Christ ist erstanden. Halleluja.“
Die
aktuelle Botschaft an alle Anwesenden war der Schluß des Vaterunsers: Und führe
uns nicht in Versuchung, sondern erlöse
uns von dem Bösen.
Gespräche an den Gräbern und im Waldheim
Sonntagvormittag,
19.4.2009, 9.15 – 9.30 h. Viele Kränze leuchten in der Sonne. Auf den Bändern
etliche englische Aufschriften wie „As if we never said goodbye. Deine
Realschulklasse“. Ja, Deutschland ist
tot, zumindest total amerikanisiert; man braucht nur an die im Radio gespielte
Musik zu denken, an die Kinofilme, an das Fernsehen, an das Wirtschaftssystem.
Oder: „Always in your toughts“ (falsch
geschrieben statt „thoughts“, wer kann auch schon richtig Englisch, wenn es
schon bei Deutsch gewaltig hapert?). Your RM-Team“.
Ein
Mann, der einen der mutmaßlichen Täter kannte, zu einer Frau: „Er hatte zwei Gesichter.“
Ein
älterer Mann: „Man sollte ihn am .. (unanständiger
Ausdruck) aufhängen und dann … (zu
brutal). Die Eltern umbringen, so was!“
Eine ältere
Frau, in deren Haus der Sohn-Täter ein- und ausging und die wußte, daß die
Mutter aus Amerika kommt: „Er wollte nach Amerika auswandern.“ War das der Plan? Erben und in der Neuen
Welt mit ihrer angeblich unbegrenzten Freiheit ein unbeschwertes Leben führen? Fern von allen, die einem Vorhaltungen
machen und einen mit spöttischen Bemerkungen zur Weißglut reizen? Und selbst
wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, so hat der Betreffende wohl
gespürt, dass er insgeheim verachtet wurde (man braucht nur in der Bibel bei
Mose und Paulus nachzulesen, was darüber geschrieben steht.) Dies alles
natürlich unter Vorbehalt. Die Polizei weiß mehr, hoffentlich. Und hoffentlich
teilt sie es auch mit und kehrt nichts unter den Teppich. „Und er hat noch
die Unverschämtheit, zur Beerdigung zu wollen. Man hätte ihn ja gelyncht.“ (Anmerkung ETIKA: Gottlob ist das gesunde
Volksempfinden noch nicht ganz ausgestorben trotz aller Umerziehung.)
Auf
dem Weiterweg – immer wieder lassen wir unsere Augen durch den Wald schweifen,
ob wir nicht doch noch auf das inzwischen ausgehobene Versteck treffen; auf
eine Grafik oder einen Landkartenausschnitt haben die Zeitungen mit Ausnahme
der Stuttgarter Zeitung bisher sträflicherweise „verzichtet“ – betreten wir
eine Wildbienenweide mit danebenstehendem Bienenhotel für einzelstehende
Bienen. Eine tolle Idee.
10.30
Uhr. Im Waldheim der TSG belauschen wir ein Stammtischgespräch:
„Zehn
Jahre sind die Höchststrafe, die ihn erwarten.“ Und:
„Em
Café hend se geschdern gsait, die boide
seiad schwul.“
Der
Wanderer schaltet sich ein, erzählt die Geschichte von Hannibal und Hape
Kerkeling, die auf der Liste hintereinander stehen. „Und gestern Abend gab ich
im Internet (unter google.de) die Stichworte Eislingen und Mordmotiv ein: An
erster Stelle kam ein Beitrag:
Eislingen:
Mordmotiv schwul? Könnte der Sohn schwul sein, und das der Hintergrund zur Tat sein? Kann
ein Mensch aufgrund seiner Homosexualität in der Familie derartig unter Druck
geraten, dass er nur noch extreme Auswege sieht? Erste Antwort: Klares Ja.
(auch weitere Antworten gehen in diese Richtung)
Das heißt, in
ganz Deutschland unterhalten sich die Leute darüber, ob die Täter homosexuell
sind.“ (Anmerkung: Auch diese Seite von
etika.com wurde übrigens auf der ersten Seite von Google angeführt.)
ETIKA-Analyse:
Wenn
die Pfarrer nicht die Antwort auf das Warum dieses Furchtbaren geben, tun wir
es: Es ist die Sünde, von der das ganze Übel kommt. Nennen wir die Sünde bei
Namen, verabscheuen wir sie, sonst gehen wir zugrunde! Ohne Gehorsam gegenüber
den Geboten Gottes auch keine Gottesliebe! Gott liebt nicht die Frevler, er
wird sie strafen, wenn sie nicht rechtzeitig umkehren und Buße tun.
Ohne Glaube und Gottesfurcht weder
Moral noch Mitleid. Die Gottlosigkeit wird Viele ins Verderben führen.
Wir
machen uns auch Gedanken über die gegenwärtige explosionsartige
Massenausbreitung der Homosexualität.
·
Eine mögliche These zur Erklärung
wäre, dass viele
Männer und noch mehr viele Jugendliche die ständige Bombardierung mit
weiblichen sexuellen Reizen nicht verkraften.
·
Die erweckte Begierde bleibt ja in 99
von 100 Fällen ungestillt, denn die Frauen wollen in der Regel nur betrachtet
und angebetet werden (umgekehrter Voyeurismus bzw. Exhibitionismus). Und sie
denken gar nicht daran, mit jedem der ungezählten Männer, denen sie sich
schamlos anbieten, ins Bett zu gehen.
·
Die Enttäuschten, in denen der Anblick weiter brennt (an anderer Stelle die Aussage
einer Seherin über die Folgen für die Verursacherinnen), weichen dann aus auf
den Ersatz Pornographie oder Homosexualität.
·
Ganz nebenbei erwähnt: Am gleichen
heiligen Karfreitag (10.4.), an dem die Eltern gemeuchelt wurden, brachte das
ZDF abends „Soko Kitzbühel“: Hauptdarstellerin Kommissarin Kofler verzauberte wieder mit ihrem freizügigen Dekolleté.
Reich, Kolle und die 68er grinsen: Die ganze Welt ist sexualisiert. Da
müssen ja welche durchdrehen. Beispiel:
der Amokläufer von Winnenden. Warum wohl brachte er fast nur Frauen um?
Nun, was die Massenverführer angeht (auf die sich
auch welche freuen, nämlich die höllischen Geister), so werden wir ihnen ein
eigenes Buch widmen. Als Fortsetzung zu „Jedem nach seinen Taten“. Jedenfalls warnen wir nochmals alle: Gottlosigkeit bedeutet Untergang.
Wenn wir uns noch ein paar weitere
gesellschaftskritische Bemerkungen erlauben dürfen (die im Fernsehen und sonstigen Medien gefeierten Gesellschaftskritiker
sind meistens gar keine, sondern verteidigen die herrschende Unkultur und sägen
nur an den letzten Pfeilern der Zivilisation, damit alles zusammenbricht):
Den
Kindern wurde der Gehorsam ausgetrieben – allen Kräften der Finsternis von unten und oben ist dies in
gemeinschaftlicher Anstrengung gelungen. Nur ein Stichwort: Klapsverbot. Infolge
der systematisch erfolgten Umwertung aller Werte ist die heutige Erziehung
meist ein Hohn auf die wahre Erziehung, wie sie nicht nur im Christentum,
sondern etwa auch in der Antike, im Deutschen Idealismus oder in der Romantik
verstanden wurde. Die Wahrheit wird heute mit Füßen getreten, ja gesetzlich
verboten. „Die Lüge ist Gesetz der Gesellschaft.“ (Leo Tolstoi)
Nicht Gottesfurcht, Demut, Ehrlichkeit,
Sittlichkeit, Pflichtgefühl, Weisheit, Barmherzigkeit, Gerechtigkeitsliebe und
dergleichen Tugenden stehen bei der modernen Erziehung im Vordergrund. Es geht
gewissen Leuten darum, neue Menschen zu schaffen, die gegen Gottes Ordnung
rebellieren, einerseits mangels Glauben und Vernunft leicht manipulierbar sind,
andererseits aber so egoistisch sind, hoffärtig, hab- und genußsüchtig, dass
das friedliche Zusammenleben in Familien und Völkern scheitern muß und die
Liebe als Grund, Kern und Ziel allen Lebens auf der Strecke bleiben muß. Ohne
Liebe, ohne Barmherzigkeit und Gerechtigkeit wird es aber nie einen richtigen
Frieden geben.
Herr, Vater im Himmel, Jesus Christus,
Heiliger Geist, gib uns Deinen Frieden! Bewahre uns vor der Verführung durch
das Böse und die Bösen! Lass uns unversehrt in Dein Reich voller Herrlichkeit
eingehen, das Du uns bereitet hast! Alle Sünder rufen wir zu Umkehr, Reue und
Buße auf. Beten wir so oft wie möglich:
Herr Jesus Christus, erbarme Dich meiner!
Fotos:

Eislingen,
Friedhofstraße. Hier geschah der vierfache Mord am Gründonnerstag und
Karfreitag 2009. Foto: etika.com

Gräber
der vier Ermordeten am Tag nach der Beerdigung. Foto: etika.com
Zuletzt
ein symbolisches Bild der Vereinzelung nach der weltweiten Zerstörung der
Völker und Familien. Parallele Tierreich – Menschenreich.

Bienenhotel
für alleinstehende Bienen südöstlich von Eislingen Süd. Foto: etika.com
Nachbemerkung am 24.4.2009:
Was bleibt?
4
zerstörte Menschenleben. Möglicherweise waren Vater, Mutter und Töchter noch
gar nicht so weit, um dem Herrgott gegenüberzutreten, möglicherweise war jemand
in einer Todsünde befangen, hatte keine Zeit mehr zur Umkehr und ist deshalb
zur ewigen Qual verdammt worden.
(Anmerkung. Tastatur von unseren Feinden sabotiert) Wie in dem Roman Der verzauberte
Pilger von Nikolai Semjonowitsch Ljesskow
Der Moench erscheint nach seinem Tod
dem schuldigen Vorreiter und spricht
Du hast mich ums Leben gebracht, ehe
ich beichten konnte. (N. S. Ljesskow, Der Vorreiter, Steuben/Verlag Paul G.
Esser, Berlin, 1947, Seite 10)
All
dies lastet auf den Tätern, wird ihre (vermutliche) Qual im Jenseits vermehren.
Doch schon auf Erden bohrt der Wurm des
Gewissens Tag und Nacht in ihnen und lässt sie keine Ruhe mehr finden. Dies
zur Warnung an alle, die Mordabsichten hegen.
Den
Tätern, die ja so eifrig in ihrer Kirchengemeinde tätig waren, den vielen
evangelischen Pfarrern von Eislingen sowie allen Lesern legen wir Worte aus dem
Evangelischen Gesangbuch an Herz, und zwar aus Lied 76, von Sebald Heyden, um
1530:
O
Mensch, bewein dein Sünde groß …
Auch
laßt uns sein der Sünde feind …
O
Menschenkind, betracht das recht, wie Gottes
Zorn die Sünde schlägt, tu dich davor bewahren!
Als
Lektüre sei dem Familienmörder die Geschichte empfohlen: „Das schlimmste
Verbrechen der Welt“. In G. K. Chestertons Buch „Father Browns Geheimnis“. Band
IV. Haffmans Verlag Zürich, 1999. S. 139–158.
Epilog,
26.8.2009
Der Vater als Schlüsselfigur - Süddeutsche Zeitung liefert
letztes Mosaiksteinchen
Beobachter
X bekam Besuch von einem alten Schulkameraden. Er hatte die dritte Seite der
Süddeutschen Zeitung vom 3.8.2009 mitgebracht. Der lange Artikel von Bernd
Dörries trägt die Überschrift „Eine ganz normale Familie“. Wie irreführend,
dachte Beobachter X. Es war eben keine normale Familie. Doch der Bericht
enthält einen Satz, der ihm das letzte Mosaiksteinchen zur Aufklärung des
Falles lieferte. Das Gesicht des Vaters mit seinen … und … hatte ihm von
Anbeginn an nicht gefallen. Und nun las er: „Hansjürgen H. lernt eigentlich Bankkaufmann
in Geislingen, am Rande der Schwäbischen Alb, und als er fertig ist, macht er
einen kleinen Sexladen auf. Geschäft für Ehe-Hygiene heißt das damals. Wenig
später zieht er nach Eislingen um und beginnt eine Ausbildung zum
Heilpraktiker. … Die Kinder dürfen nicht zum normalen Arzt gehen …, und sie
dürfen keine Süßigkeiten essen. Der Vater aber raucht gern und viel. Er gilt
als fleißiger Kirchgänger … „Dem Vater war das Bild einer heilen Familie sehr
wichtig“, sagt Kathinka Korn. … Korn hat den Vater als einen erlebt, der immer
so voller Energie war, dass er fast platzte. Der gerne im Vordergrund stand. …“
Dann las Beobachter X noch etwas von einem Familienkonto in der Schweiz „mit
200 000 Euro, für das die Kinder eine Vollmacht hatten. Aber eben nur alle
zusammen, im Todesfall würde sie (die Summe) auf den oder die Überlebenden
übertragen werden.“
Auffallend
noch die Tatsache, daß Frederik B. früher angefahrene Tiere sammelte und
versuchte, ihnen zu helfen. „Aber wenn er mit Andreas H. zusammen war, war er
ein anderer.“ (Bernd Dörries, SZ 3.8.2009)
Beobachter
X dachte nach. Für Hercule Poirot und Miss Marple wäre der Fall damit endgültig
gelöst, war er sich sicher. Der laut Korn dominante Vater war die
Schlüsselfigur. Beobachter X fragt sich, ob auch der Vater homosexuell gewesen
ist? Wie sonderbar, dass dieser es für wichtig gefunden hatte, in seinem
Weihnachtsrundbrief anzumerken, dass er allein mit dem Freund seines Sohnes,
ohne den Sohn, auf den Berg in Mallorca gegangen war. Hatte der Vater den Freund
belästigt, hatte jener seinem Sohn davon erzählt, war daraufhin (oder schon
früher nach einem ähnlichen Vorfall) der Mordplan gefasst worden? Jedenfalls
hatten die beiden nicht eine Spur von Respekt vor dem Vater, was verständlich
wäre, doch steigerten sie sich auch in eine Verachtung der ganzen Familie
hinein, die einer zeitgemäßen Gefühlsduselei mit armen Verbrechern keinen Raum
lässt. Sicherlich wollten die beiden dann mit dem geerbten Geld nach Amerika
auswandern, ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Wenn jemand eine Erklärung
findet, die der Wahrscheinlichkeit näher kommt, so wären wir bass erstaunt.
„Bin
gespannt, was beim Prozess herauskommt“, murmelte Beobachter X. „Aber wegen der
weltweiten Privacy-Gesetze, die auch Perverse schützen sollen, darf ein
Journalist ja kaum noch die Wahrheit schreiben.“
Unter
Ausschluss der Öffentlichkeit
(22.9.2009)
Wie
befürchtet: Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Ulm erklärte: „Einige Tatteile wurden
begangen, als die beiden noch keine 18 Jahre alt waren.“ (NWZ 1.8.2009, S. 3)
Uns persönlich scheint diese Begründung an den Haaren herbeigezogen. Denn alle
anderen Straftaten wie Diebstähle und Einbrüche waren ja Lappalien im Vergleich
zu einem Vierfachmord. Das Gericht muss sich offenbar der neuen Gesetzgebung
anpassen, die von den bundesdeutschen Liberalen (darunter verstehen wir alle
herrschenden Parteien) im Einklang mit EU und UNO festgelegt worden ist. Eine
angebliche Diskriminierung bestimmter Leute muss unter allen Umständen
vermieden werden. Und so lautet die Schlagzeile der Lokalzeitung eben: „Habgier
soll das Motiv sein“ (S. 3). Der Ausschluss der Öffentlichkeit (angeblich „zwingend
vorgeschrieben“ aufgrund der Gesetzeslage) bestärkt uns in unserem Verdacht,
dass etwas vertuscht werden soll, und wir bleiben bei unserer Theorie. Die
Wahrheit wird am Ende siegen, und gegen das Jüngste Gericht ist ein irdisches
Gericht fast nichts.
Die
salbungsvollen Worte des Vaters und früheren Sex-Shop-Betreibers in seinem
Weihnachts-Rundbrief machen auf den Berichterstatter persönlich den Eindruck
der Heuchelei, und unwillkürlich denkt er an eine Passage in einer alten
Zeitung, die er gerade gelesen hat:
„Ein Teufel im Priestergewand.
Erschütternd ist die Tatsache, daß der Pfarrer (Peter Bauer), wenn die von ihm
Verführten gegen die schmutzigen Dinge Bedenken erhoben, wenn sie sich
scheuten, die Ungeheuerlichkeiten zu begehen, zu denen sie der Wüstling im
geistlichen Gewande aufforderte, diese Bedenken mit der Versicherung
zerstreute, was sie in seiner Gegenwart täten, sei keine Sünde, das brauchten
sie nicht zu beichten (!). Ja, er ging öfter so weit, den jungen Leuten,
nachdem er sie körperlich und seelisch durch seine Gemeinheiten vergiftet
hatte, zum Abschied den kirchlichen Segen zu geben, eine Blasphemie, wie sie
abstoßender nicht ersonnen werden kann.“ (Prozeß
vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Trier, Westdeutscher Beobachter, Amtliches
Organ der NSDAP und sämtlicher Behörden / Ausgabe Köln (Stadt). 8. Mai 1937, S.
5; nachgedruckt für die Serie Zeitungszeugen, Nummer 32, 2009)
Wenn
es im letzten Fall auch Zynismus und im ersten Fall Heuchelei war, so ist doch
beides mit einer christlichen Lebensauffassung nicht vereinbar. Dem Teufel ist
dann egal, ob einer behauptet, katholisch oder protestantisch zu sein.
Der Prozess in
Ulm (I): Widersprüche und Merkwürdigkeiten (6.12.2009)
Die
Fälle, in denen etwas verschwiegen werden soll (keine Angst, alles wird aufkommen beim Jüngsten Gericht), gleichen
sich wie ein Ei dem anderen. Nehmen wir den Fall Boffo. Da macht „Giornale“-Chefredakteur Vittorio Feltri
schweren Herzens einen formellen Rückzieher – aber wohl nur aus Angst vor der
J.k., wie „la Repubblica“ andeutet (5.12.2009, S. 11; vgl. „Corriere della
Sera“ vom gleichen Tag, S. 9). Der biedere Leser fragt sich nur, warum die
Justiz im Fall des „Avvenire“-Chefredakteurs überhaupt ein Faszikel (casellario
giudiziario) angelegt hat, wenn nichts vorgefallen ist. Doch darüber, besonders
die über alle Maßen aufschlussreiche Haltung des Vatikans, ein andermal.
Der
in Logik geschulte, von der ersten Seite an argwöhnische Agatha-Christie-Leser macht sich bezüglich des derzeit
in Ulm laufenden Prozesses gegen die (korrekterweise: mutmaßlichen)
Vierfachmörder ähnliche Gedanken. Auch auf die Gefahr hin, uns zu wiederholen,
wollen wir einige Widersprüche und Merkwürdigkeiten aufzeigen:
Auslosung der Presseplätze. „Die
Pressevertreter wurden per Los ausgewählt.“ (Südwestpresse, Ulm, S. 5) Wenn
dies wahr sein sollte, so kann man dem Gericht nur ein unverantwortliches
Verhalten vorwerfen. Denn ein Recht auf ausführliche Berichterstattung haben
doch wohl in erster Linie die örtlichen Leser, somit die Lokalzeitung, also die
Göppinger NWZ bzw. die Mantelredaktion der Südwestpresse, die führende
Nachrichtenagentur Deutsche Presse-Agentur dpa und unseres Erachtens auch das
führende Regionalblatt Stuttgarter Zeitung. Auf den Gängen des Ulmer
Landgerichts tummelten sich 50 Kamerateams aller Fernsehsender sowie
Presseleute, wie der Südwestpresse vom 15.10.2009 zu entnehmen ist. Die Klage
der Agenturen AP und ddp sowie der Süddeutschen Zeitung scheiterte vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das kein besonderer Freund der
Meinungsfreiheit zu sein scheint. Wie ist es zu erklären, dass das Los
ausgerechnet die NWZ und vermutlich die dpa traf, aber nicht das gefürchtete
Sensationsblatt „Bild“? So berichten nur neun Journalisten aus dem
Gerichtssaal. Wie ging übrigens die Verlosung vor sich, gab es eventuell doch
Ausnahmen?
Ausschluss der Öffentlichkeit.
Obwohl die Täter bei Begehen des Vierfachmordes volljährig waren, findet der
Prozess vor der Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies
sei zwingend vorgeschrieben, die Rechtslage sei eindeutig, sagte der
Vorsitzende Richter: „Einige Tatteile wurden begangen, als die beiden noch
keine 18 Jahre alt waren.“ (NWZ 1.8.2009) Die vorhergehenden Einbrüche sind
unserer Meinung nach nur Bagatellen im Vergleich zu einem Vierfachmord.
„Vertrackte juristische Stolperfallen machen diese Entscheidung
unausweichlich“, meint der NWZ-Reporter. (16.10.2009) Wer hat denn solche
Gesetze formuliert? Das wird sich nachprüfen lassen. Die Früchte der unseligen
Ära Ehmke gedeihen prächtig. „Mit der Beschränkung will das Gericht die
Persönlichkeitsrechte der beiden 19 Jahre alten Angeklagten schützen.“ (NWZ
16.10.2009) Hoffentlich vergisst es dabei nicht, die Persönlichkeitsrechte der
ermordeten Schwestern zu schützen, wenn uns ein bisschen Ironie erlaubt wird.
Nur ein einziger Gutachter. Wenn
sie einen solchen schwerwiegenden Fall zu behandeln haben, würden wohl viele
Richter mehrere Gutachter zu Rate ziehen, nicht nur einen. Beim Vierfachmord
von Eislingen hingegen darf ein und derselbe Psychiater das alleinige Gutachten
für beide Tatverdächtige abgeben. Dr. P. W. hat für beide „die längsten
Gutachten“ seiner Karriere angefertigt, sie umfassen jeweils 135 Seiten. (NWZ
5.11.2009) Wozu 270 Seiten, wenn der Gutachter selber einräumt, dass am Ende
des Prozesses „durchaus auch festgestellt werden“ könnte, „dass wir nicht alles
aufklären können“. Möglicherweise werde der Prozess ratlose Menschen
zurücklassen. Wir meinen: Sein Gutachten sollte doch Licht ins Dunkel bringen,
nicht … (lassen wir lieber weg). Wenn
er es nicht kann, warum beauftragt das Gericht nicht einen anderen Psychiater?
Deshalb fragte die NWZ auch einen Freiburger Kriminologen: „Ist es üblich, nur
einen Gutachter für zwei Angeklagte einzusetzen?“ (7.11.2009) Der Experte will
übrigens „den weiteren Fortgang des Verfahrens abwarten, bevor er endgültige
Bewertungen … abgibt“. (NWZ 11.11.2009) Das spricht Bände, das heißt, er weiß
nicht das, was das Gericht von ihm wissen will. Mehr Aussagen von P. W. unter
Männerfreundschaft.
Motiv tiefschichtiger. Während
die NWZ/Südwestpresse noch am 1.8.2009 auf Seite 3 die Schlagzeile brachte
„Habgier soll das Motiv sein“ und die Staatsanwaltschaft vom „Mordmerkmal der
Heimtücke“ ausgeht, scheint daran etwas nicht zu stimmen. Denn ständig liest
man Sätze wie: siehe unter Andreas und sein Vater. Da wird doch etwas
vertuscht, oder nicht? Habgier – oder Beziehungsprobleme? Was ist denn alles zu
hören an den Verhandlungstagen, an denen nicht nur die Öffentlichkeit, sondern
auch die ausgelosten neun Pressevertreter ausgeschlossen sind? Jedenfalls
sollen die beiden die Einbrüche „aus Abenteuerlust“ (NWZ 16.10.2009) verübt
haben. Aus dem Schützenhaus sollen sie 17 groß- und kleinkalibrige Kurz- und
Langwaffen, darunter die Tatwaffen, und etwa 1700 Schuss Munition gestohlen
haben. (Eislinger Zeitung 14.11.2009) „Sie entwendeten Zigaretten, obwohl sie
nicht rauchten.“ (NWZ 16.10.2009) Ist das ein Grund, die Öffentlichkeit
auszuschließen? Wenn man uns fragt: nein. Also, was steckt dahinter, was unter
den Teppich gekehrt werden soll? „… nicht nur die Anwälte der 19-jährigen
bezweifeln Geld als Motiv für den Vierfachmord. So sieht .. Hans Stefan,
Verteidiger von Andreas, vielmehr Probleme in der Familie als Ursache für die
Katastrophe, die Dominanz des Vaters soll dabei eine entscheidende Rolle
gespielt haben.“ (NWZ 16.10.2009) „Die Motivlage bleibt aber weiterhin im
Dunkeln“, konstatiert die NWZ auch noch am 5.11.2009.
Andreas. „Wie
sich jemand so verstellen kann“, wundert sich H.-J. Sch., Vorsitzender der
Schützengilde; „es ist erschreckend“. (NWZ 13.10.2009) Andreas sagte einem
Sozialarbeiter und Gefängnismitarbeiter: „Ich hätte das für den Frederik auch
getan.“ Es habe nie einen Plan gegeben, auch die Eltern seines Freundes
umzubringen. (NWZ 17.10.2009) Andreas wird „in Hand- und Fußfesseln“ in den
Gerichtssaal geführt, und zwar „mit versteinerter Miene“. (NWZ 16.10.2009)
Andreas H. ist der jüngere …, doch er sieht einige Jahre älter aus als
Frederik. Souveräner. Abgeklärter. Cooler.“ (Dirk Hülser, NWZ, 16.10.2009) Laut
einer Pressemitteilung des Gericht sagte Frederik B., „A. H. habe sich in der
Familie nicht wohl gefühlt und bereits 2008 den Gedanken zur Tötung seiner
Familie entwickelt. Dem habe F. B. sich nicht entziehen können.“ (Eislinger
Zeitung 14.11.2009)
Andreas und sein Vater. „In
der komplexen Vater-Sohn-Beziehung und der Isolierung des Sohnes in der Familie
liegt nach Ansicht des Verteidigers der Schlüssel zum Verbrechen.“ (NWZ
15.10.2009) Der Halbbruder des Ermordeten und Nebenklärer Georg Häußler: Schon
möglich, dass der Vater Andreas auch mal mit dem Kochlöffel geschlagen habe.
(NWZ 13.10.2009, S. 15) Wir vermuten anderes, können es aber nicht beweisen.
Frederik. „…
ganz offensichtlich mit seinen Nerven am Ende“. (Dirk Hülser, NWZ, 13.10.2009)
An Händen und Füßen gefesselt, „doch im Gegensatz (zum ersten Verhandlungstag)
nicht an seinen Bewacher angekettet“. F. „wirkt verstört, ängstlich,
erschüttert“. Redet leise. (NWZ 16.10.2009) Frederik behauptete am 4.11., er
habe die Familie H. allein erschossen, weil dies sein Freund gewünscht habe.
Doch „Mit dem Motiv tut er sich ganz arg schwer“, meinte sein Anwalt K. Sch.
Die Staatsanwaltschaft verweist hingen auf die Schmauchspuren bei beiden
Angeklagten (NWZ 5.11.2009) sowie auf ein ballistisches Gutachten des
Bundeskriminalamtes (NWZ 6.11.2009). Im ersten Geständnis hatte Frederik
ausgesagt: „Wir waren das zusammen.“ Auf die Schwestern wurde 19 Mal
geschossen, auf die Eltern elfmal. (NWZ 6.11.2009)
Frederik und seine Eltern.
Interessant ist es, das Verhältnis zwischen Frederik B. und seinen Eltern zu
beobachten: „Die Eltern suchen seinen Blick, doch Frederik bewegt seinen Kopf
nicht.“ (NWZ 13.10.2009, S. 15, Dirk Hülser) Zu den angeblichen Mordplänen
gegen Frederiks Eltern: Diese „hatten bereits vor einigen Wochen … gesagt, ihr
Sohn habe ihnen versichert, dass er nie vorhatte, sie zu töten.“ (17.10.2009)
Ja, er wird ihnen das wohl nicht auf die Nase binden, wenn er es wirklich
vorgehabt haben sollte; dieses war aus Anwaltskreisen durchgesickert, und die
NWZ war am 15.10.2009 mit der Schlagzeile erschienen „Noch weitere Morde
geplant?“ Zweiter Verhandlungstag: „Die Mutter verfolgt den Sohn mit ihrem
Blick, doch der schaut zu Boden und hebt den Kopf nicht an.“ (NWZ 16.10.2009)
Frederiks Eltern erst Zuschauer, dann
Zeugen. Sie wohnen der nichtöffentlichen Verhandlung bei, obwohl
sie später als Zeugen aussagen müssen. Ist
das nicht seltsam? Sie dürfen dann im Zeugenstand nichts „verwenden, was in
der Verhandlung gesprochen wurde“. Ihre Teilnahme sorgte für Verwunderung unter
einigen Prozessbeobachtern. (NWZ 31.10.2009)
Geld und Erbe. Laut
Staatsanwältin Lutz wollten die beiden „an 256 000 Euro gelangen (immerhin eine halbe Millionen Mark, woher
stammen sie?), die von Mutter Else Häußler auf einem Schweizer Bankkonto
deponiert worden waren“. (NWZ 13.10.2009) Die Vollmacht für das Konto soll
Andreas im Februar erhalten haben, doch brauchte er die Unterschriften der
beiden Schwestern. (NWZ 15.10.2009) Falls Andreas wegen Mordes oder Totschlags
verurteilt wird, ist er erbunwürdig. Eine entsprechende Feststellung wollen
seine Verwandten abgeben, und falls sie es nicht tun, könnte dies der Staat tun
als letzter in der Erbfolge. (NWZ 31.10.2009, S. 17) Eine Passantin aus Göppingen
meinte in einer NWZ-Umfrage, dass das Geständnis Frederiks wohl eine
„abgekartete Sache“ zwischen beiden sei. „Es wird gemutmaßt, dass Frederik B.
die Tat auf sich nehme, damit Andreas Häussler das Erbe seiner Familien
antreten könne und beide gemeinsam nach verbüßter Strafe dann das Geld zur
Verfügung hätten.“ (6.11.2009) Ebenso das Elternhaus von Andreas mit einem
„Verkehrswert von einigen hunderttausend Euro“. (NWZ 31.10.2009) Falls die
Behauptung Frederiks stimmen sollte, er habe alleine geschossen, und wenn
Andreas nicht wegen Mordes verurteilt wird, könnte er als Anstifter oder
Mittäter verurteilt werden; auch eine mittelbare Täterschaft gibt es. (NWZ
12.11.2009)
Männerfreundschaft. Die
beiden hätten sich ein „Schweigegelübde“ gegeben, erfährt man aus der NWZ.
(16.10.2009) Frederiks Anwalt K. Sch. „glaubt, dass sein Mandant in einem
Abhängigkeitsverhältnis zu Andreas gestanden hat.“ (NWZ 5.11.2009) „Klar“ ist
etwas anderes als „offenbar“, und so geht schon aus der Formulierung hervor,
dass sich der Verfasser des folgenden Satzes seiner Sache nicht ganz sicher
ist: „Klar ist hingegen, dass der vor allem in der Boulevardpresse kolportierte
Verdacht, die beiden Freunde seien homosexuell, offenbar nicht haltbar ist.“
(NWZ 6.11.2009) Noch mehr von dieser Sorte: Widersprüchlicher kann man sich
kaum ausdrücken wie der Psychiater P. W. Die Eislinger Zeitung gibt ein paar
Passagen aus dem Magazin „stern“ wieder, das uns leider nicht vorliegt. Wir
zitieren deshalb aus der Eislinger Zeitung vom 11.11.2009:
„Wie
der ,stern´ berichtet, bezeichnet Winckler sie als junge Männer, denen bis zur
Tat ein Kompass, eine klare Richtung im Leben fehlte. (Anmerkung ETIKA: Wir dachten bisher, sie seien regelmäßig zu den
evangelischen Gottesdiensten gegangen und hätten ihre soziale Ader in der
Jugendarbeit und in Vereinen betätigt.) Es gebe keine Anzeichen dafür, dass
einer der beiden extrem abhängig vom anderen oder ihm gar hörig war. Ebenfalls, so der Psychiater, sei nicht davon
auszugehen, dass die jungen Männer eine homosexuelle Beziehung hatten. Winckler
kommt laut ,stern´ zu unterschiedlichen Wertungen – je nachdem, welches Motiv
bei den beiden vorlag: Sei Hass von A. H. auf seine Familie das Motiv für den
Mord gewesen und ein ihm höriger F.
habe mitgemacht, spricht sich Gutachter Winckler für die Anwendung von
Jugendstrafrecht aus. Ein Vierfachmord aus diesen Gründen sei nur mit Reifeverzögerungen zu erklären. (Anmerkung ETIKA: Da lachen ja die Hühner:
Wenn jeder mit Reifeverzögerungen einen Vierfachmord begeht …) War Habgier … das Motiv gewesen, komme eher
das härtere Erwachsenenstrafrecht in Betracht. … Jedenfalls sind die beiden …
voll schuldfähig.“
Die
Eislinger Zeitung betont, dass die beiden „ein als „innig“ bezeichnetes
Verhältnis verbindet. (7.11.2009) Dieses wird nicht ewig dauern. Der Freiburger
Kriminologe und Psychologe Helmut Kury hält es für durchaus möglich, „dass
diese Loyalität auseinanderbricht und jeder versucht, seine Haut zu retten, und
sie sich irgendwann gegenseitig belasten.“ (NWZ 7.11.2009) Dies ist nur eine
Frage der Zeit, wie jeder weiß, der unseren Roman „Jedem nach seinen Taten“
gelesen hat. Wenn nicht jetzt vor Gericht oder später im Jenseits, dann
vielleicht schon in einigen Jahren: „Falls die Angeklagten nach
Jugendstrafrecht verurteilt werden, könnten sie schon nach sechs Jahren wieder
frei sein.“ (NWZ 7.11.2009) Bei der Aufteilung der Beute sind sich schon nicht
wenige Ganoven in die Haare geraten. Ein Lichtblick.
Der Prozess in
Ulm (II): Sex und Perversionen
Die Lüge von der Volljährigkeit mit
18. Das Gericht schließt die zugelassenen neun Journalisten von
der Verhandlung aus, sobald die beiden Angeklagten aussagen. Dies hat die
Verteidigung durchgesetzt, obwohl beide Angeklagte aussagten, dass sie die
Waffen „unabhängig“ von dem späteren Vierfachmord gestohlen hätten; es folgten
damals Schießübungen im Wald, auch mit Schalldämpfer. (NWZ 26.11.2009) Also
dürften die Angeklagten nicht behandelt werden, als seien sie Jugendliche, die
ja vom Gesetz besonders geschützt sind.
Töten von Tieren als Vorstufe zum
Töten von Menschen. Wir haben immer davor gewarnt: Wer
grundlos oder „zum Spaß“ Tiere tötet, kann früher oder später auch für Menschen
gefährlich werden. Denn die von Natur angelegten Hemmungen werden mit jeder
sinnlosen Tötung abgebaut, und der Betreffende denkt und handelt pervers. Vom
Gerichtssprecher W. F. war zu erfahren, dass Andreas H. über „vorsätzliche
Tötung von Tieren“ berichtet hat. (NWZ 26.11.2009) Übung macht den Meister.
Der komische Vater.
Er
wird von Zeugen einmal als „dominant und autoritär, aber nicht über die Maßen“
beschrieben, dann wieder als „herrschsüchtig“ (NWZ 9.12.2009) und „despotisch“
(NWZ 10.12.2009). Er verbot seiner Familie wegen der ihm nicht passenden
Ausrichtung einer Tauffeier Kontakte zu engen Verwandten. (NWZ 9.12.2009) Die Tochter – damals 14 - zog
er einmal an den Haaren über den Tisch. (NWZ 10.12.2009) Mehr im nächsten
Abschnitt.
Über Sex.
Beide
Angeklagte haben (natürlich) eine
„homosexuelle Komponente“ in ihrer Beziehung verneint. (NWZ 26.11.2009) Eine
ehemalige Freundin von A. gab sexuelle Kontakte zu, als sie der Gutachter (!)
danach fragte. (NWZ 10.12.2009) Größten Aufschluss vermittelt jedem
Agatha-Christie-Fan die Tatsache, dass der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan
eine Frage zum Vater als „unzulässig“ zurückwies, weil sie „pietätlos“ sei „und
nichts zur Sache“ tue. Dabei handelt es sich unserer Ansicht nach beim Vater um
den Schlüssel zum Ganzen. Der Vater hatte in den 70er Jahren in Geislingen/Steige
einen Sexshop beim Bahnhof betrieben und (laut Andreas) „den Sohn zum 18.
Geburtstag in ein Bordell ausgeführt“, (NWZ 16.12.2009), und zwar in Esslingen
am Neckar (NWZ 17.12.2009) Was tat er sonst noch? Wir haben keine Beweise, nur
Vermutungen.
Für
uns der Knüller: Eine Nachbarin sah
die Angeklagten in der Tatnacht mit nacktem Oberkörper am Fenster der Wohnung.
(NWZ 17.12.2009) Wie Miss Marple und Hercule Poirot erinnern wir uns an
Ähnliches. So verfolgten wir im Gerichtssaal in Hechingen einmal die
Verhandlung gegen einen jungen Mörder, der nach der Tat …
Pervers.
Wem
letzteres nicht genug ist, für den mehr: Andreas H. hat schon als Kind vorgehabt, seine Familie zu töten; dies bekannte
er vor Gericht. (NWZ 3.12.2009) Obwohl die Mutter ihn als Prinzen behandelte.
(9.12.2009) „Das Böse ist immer und überall“, lautet der Song einer
österreichischen Rockgruppe.
Frederik
B. schrieb seinem Anwalt: „Als ich schoss, hat Christin gesagt: „Hey, was soll
der Scheiß?“ Darauf hat Andreas gesagt: „Ja, so ist die: arrogant bis zum
Schluss.““ Zynischer geht´s nicht mehr. Weiter schrieb Frederik: „Wir
haben gedacht, das Leben ist wie ein Film.“ NWZ-Reporter Dirk Hülser zeichnet
das Bild eines „intelligenten, aber unsicheren, ausgegrenzten und zutiefst
reuigen jungen Mannes“. (NWZ 17.12.2009) Dazu passt aber gar nicht, was
Frederik einer Internet-Freundin aus Luxemburg, die er beim Urlaub 2008 in
Italien kennengelernt hatte, beim Chatten geschrieben hatte: „Hey, was hast du
erwartet? Dass ich der kalte Killer bin,
als der ich mich ausgebe? … Das kannst du nicht wollen, dass ich dir zeige, wie
hart ich bin und zu was ich fähig bin. … Ich glaube nicht an eine gerechte
Welt.“ (NWZ 22.12.2009) Pervers. Wer nicht an die Gerechtigkeit Gottes glaubt,
wird sie schmerzhaft erfahren. Übrigens erkannte die Luxemburgerin die Wahrheit
per Webcam, sie staunte nämlich wegen des „engen Kontakts“ zwischen Frederik
und Andreas: „Ich habe dann gesagt: Ihr seid echt wie siamesische Zwillinge, das kann doch nicht gesund sein.“
Streit bei Wanderung.
Als
Schlüsselerlebnis wird laut Dirk Hülser eine Schneewanderung zu einer Hütte im
Allgäu vermutet; sie wird als möglicher Auslöser für den Mordplan genannt.
Andreas war dagegen gewesen, im Nebel und im Finstern zu der 1750 Meter hohen
Hütte aufzusteigen. (NWZ 9. und 16. 12.2009) Wenn das alles war: für uns eine
Nebensächlichkeit.
Wer schoss? Es geht um 800 000 Euro.
Beide
Angeklagte behaupteten, Frederik habe die 30 Schüsse abgegeben. Damit hätte
Andreas noch die Hoffnung, das Erbe der Umgebrachten einheimsen zu können. Und
Frederik könnte hoffen, dass Andreas mit ihm teilt. Doch während Frederik
angab, Andreas sei hinter ihm gestanden, als er schoss, behauptete dieser, er
habe sich während der Morde jeweils im anderen Stockwerk aufgehalten. (NWZ
3.12.2009) Warum wird eigentlich kein Lügendetektor eingesetzt? Denn dass
zumindest einer lügt, ist offensichtlich. Immerhin soll sich der Wert des
Nachlasses auf 800 000 Euro belaufen: zwei Häuser in Eislingen und Süßen, eine
Wohnung, zwei Grundstücke, mehrere Konten sowie das 256 000-Euro-Depot der
Mutterin der Schweiz. (NWZ 17.und 3.12.2009)
Um Minuten verpasst.
Der
jüngere der beiden Freunde der ermordeten Töchter fuhr in der Tatnacht um 0.30
h zum Haus in der Friedhofstraße. Nur wenige Minuten später dürften die Eltern
angekommen sein, auf die die Mörder der Töchter warteten. (NWZ 9.12.2009) Da
alles still war und niemand auf machte, fuhr der Freund wieder weg.
Noch
so eine verpasste Gelegenheit: Die Mutter von Frederik sah am Tatabend, wie die
beiden Freunde einen großen Karton trugen. Sie wollte den beiden
„hinterherfahren und schauen, was sie vorhaben. Doch der Vater habe abgewinkt“.
In dem Karton war ein in der Realschule gestohlener Computer, den sie im Wald
in einen Bach warfen, bevor sie die Schwestern töteten.
Allerlösungslehre gebiert
gnadenlose Killer
Fernsehen mit schuldig am
Vierfachmord (13.1.2009, TV-Kritik anhand des Filmes „Mörder auf Amrum“)
Weitere Prozessnotizen 2010
Der
Vater wurde hinter der Wohnungstür aufgefunden, die Mutter im Durchgang vom
Flur zum Bad, die Töchter auf einem Bett im oberen Stockwerk. – Schüsse ins Gesicht, in den Bauch, in
die Arme, in den Hals. - Schmauchspuren müssen nicht von den tödlichen Schüssen
stammen. – Anwalt Klaus Schulz: „Wenn Frederik nicht gestanden hätte, hätten
die keinen einzigen Beweis gehabt.“ (Unseres Erachtens eine zynische
Feststellung. Er soll sich als Christenmensch doch freuen, wenn die Wahrheit
herauskommt.) (NWZ 21.1.2010 Dirk Hülser) „Porno-Hansi“ sei Häussler in Geislingen genannt worden, denn dort
habe er seinerzeit den ersten Sex-Shop eröffnet. Nach dem Umzug nach Eislingen
wandelte sich der Vater von Andreas, er war in der Kirchengemeinde aktiv,
leitete die Kinderkirche und engagierte sich im CDU-Ortsverein. (NWZ 4.2.2010,
S. 17) Wir wundern uns nicht, dass Pfarrerin Kathinka Korn von der Lutherkirche
die Aussage verweigerte, obwohl sie nach langem Hin und Her doch noch eine
Aussagegenehmigung des Oberkirchenrats in Stuttgart erhalten hatte. Aus der
Eislinger Zeitung erfahren wir eine Neuigkeit sondergleichen: „Der evangelische Oberkirchenrat ist
Dienstherr der Pfarrerinnen und Pfarrer. Er hatte schon einmal eine
Aussagegenehmigung … abgelehnt. Nun allerdings stimmte er ihrer Aussage zu.
Dazu erklärte Pressesprecher Christian Tsalos: „Ihr ist die Genehmigung für
eine Aussage erteilt worden, mit dem Vorbehalt, dass das Beicht- und Dienstgeheimnis nicht verletzt wird.“ (EZ 24.2.2010, S.
5) In der evangelischen Kirche gibt es also ein Beichtgeheimnis, obwohl
eigentlich kein Kirchenmitglied davon weiß, dass er bei einem Pfarrer beichten
könnte! ETIKA fragt: Wer machte „Porno-Hansi“ zum Leiter der Kinderkirche? – Das Landgericht Ulm hat Andreas Häussler
auf dessen Antrag hin für erbunwürdig erklärt. (NWZ 24.3.2010) Den Wert des
Erbes hat man inzwischen auf rund eine Million Euro hochgeschraubt. (Südwestpresse
26.3.2010, S. 3)
„Mord aus Liebe“ in Wirklichkeit …
Freundesdienst
„Aus
Liebe zu Andreas“ will Frederik B. die Morde begangen haben, so sein zweites
Geständnis, das erheblich vom ersten abweicht. Der Mörder weiß nicht, was Liebe
ist, sonst hätte er diesen heiligen Begriff nicht in den Mund genommen. Weil es
sich unserer Meinung nach um den Dreh- und Angelpunkt des ganzen Geschehens
handelt, zitieren wir nachstehend ausführlich den Bericht von Dirk Hülser in
der NWZ vom 28.1.2010, S. 17:
„Aus
Liebe zu Andreas“: Dieser Satz warf gestern wieder die Frage nach einer
möglichen Homosexualität der beiden Freunde auf. So wurde von einem …
Kripo-Beamten beichtet, Frederik habe ausgesagt, dass er und Andreas im
Mallorca-Urlaub von dessen Vater Hans-Jürgen H. ertappt worden seien, wie sie gemeinsam im Bett lagen. „Wart ihr intim?“ hatte der Beamte im
April von Frederik wissen wollen. Dieser habe genickt – was „intim für den 19-Jährigen bedeutet, wurde aber nie
geklärt. Zudem habe Frederik behauptet, Andreas habe Freundinnen nur als „Alibi“ gehabt. Der 19-Jährige hatte ein
homosexuelles Verhältnis bisher stets bestritten.“ (Dirk Hülser, NWZ,
28.1.2010, S. 17)
Wir
erinnern uns, dass es am Anfang geheißen hatte, von Homosexualität könne nicht
die Rede sein. Wer hat das damals gesagt? Kein Geringerer als … Und nun kommt
noch so ein Hammer: Trotz diesem klaren, eindeutigen Bekenntnis wagt der
Tübinger Psychiater Dr. Peter Winckler in der Verhandlung vom 2. März die
unverfrorene Behauptung laut NWZ: „Niemals sei es in der Freundschaft jedoch um
Homosexualität gegangen, „allerhöchstens mal Händchenhalten“ sei gewesen. Sie
hätten aber eigene Rituale gepflegt …“ (NWZ 3.3.2010) Für wie dumm hält uns der
Psychiater eigentlich? Wir machen Winckler und die anderen darauf aufmerksam,
dass sie beim Jüngsten Gericht für jedes ihrer Worte Rechenschaft ablegen
müssen. Vielleicht erinnert er sich dann an seinen eigenen Satz: „Dies (die
Mordabfolge) weist auf eine Selbstbeherrschung der Täter hin, die einem das
Blut in den Adern gefrieren lässt“, sagte Winckler. (NWZ 13.3.2010) Angeblich
blickt er überhaupt nicht durch, denn in derselben Verhandlung erklärte er:
„Die Frage nach dem Tatmotiv ist für mich komplett offen geblieben“. (NWZ
13.3.2010) Zehn Tage später verwendete Winckler bei der Suche nach dem
möglichen Motiv den Begriff „Tyrannenmord“, als ob nur der Vater umgebracht
worden wäre und nicht auch Mutter und Schwestern. Außer dem „Mord aus
Freundschaft“ käme noch Habgier in Frage. Er sprach auch von einer
„narzisstischen Mordlust“, die das Erleben von Macht beinhalte. Es könne sich
aber auch einfach um ein „Morden aus Langeweile“ gehandelt haben. (NWZ
23.3.2010) Laut Staatsanwältin hatte Frederik „die Vorstellung, ein Band ewiger
Freundschaft schmieden zu können.“ (Südwestpresse, 26.3.2010, S. 3, Dirk
Hülser) Dies werden Horcherohren an einem gewissen Ort süffisant zur Kenntnis
genommen haben und ihnen ein solches Band schmieden.
In
dem Bericht von Dirk Hülser vom 3. März steht dann auch der seltsame, aber
aufschlussreiche Satz: „Diese enge
Freundschaft ermöglichte letztlich auch die vier Morde.“ Und weiter heißt es:
„Es war die vollkommene Beziehung, ein Freund fürs Leben“, sagte der 19-Jährige
(Frederik).
Täter für Todesstrafe - Rückkehr in
Gesellschaft unmöglich
„Wenn
es nach ihm ginge, müsse er mit dem Tode bestraft werden“, befand Frederik
gegenüber dem Gutachter. Die Gesellschaft erwarte von ihm, dass er sich
therapieren lasse, er aber halte das für Unsinn. Eine Rückkehr in die
menschliche Gesellschaft sei für ihn ohnehin unmöglich. Der Tübinger Psychiater warnt davor, dass der 19-Jährige
selbstmordgefährdet sei. (NWZ 3.3.2010, Dirk Hülser) Für Frederik stellte
Winckler „eine ausgesprochen ungünstige Gefährlichkeitsprognose“. (NWZ
13.3.2010)
Beide haben geschossen
Der
Eislinger Zeitung vom 31.3.2010, S. 3, entnehmen wir folgenden Absatz:
Ergänzend
heißt es in einer von der Stuttgarter Zeitung zitierten Meldung der Deutschen
Presse Agentur …: „Die Oberstaatsanwaltschaft warf beiden Angeklagten vor,
geschossen zu haben. Der heute 20-jährige Frederik B. habe der Polizei
gestanden, Andreas H. habe die Schwestern und den Vater allein erschossen.“ Er
habe auf die Mutter gefeuert. Anmerkung: laut SWR-Fernsehen, 31.3.32010, weil
die Pistole von Andreas Ladehemmung hatte.
Der Teufelscode der Unzertrennlichen
„Der
tödliche Code“ - unter diesem Titel erscheint am Tag der Urteilsverkündung
(31.3.2010, S. 3) in der NWZ und Südwestpresse eine Gesamtzusammenfassung des
bisherigen Prozessverlaufs von Dirk Hülser folgender sensationelle Absatz, der
alles über das Motiv aussagt. Warum war nichts früher darüber zu lesen? Wir
zitieren die NWZ:
„5142.
Das war ihr Code. Sie riefen ihn sich zu, auf dem Schulhof oder im Bus, das war
ihr Zeichen, der Beweis ihrer Verbundenheit. Die Ziffern standen für ihren
Geheimbund, den niemand trennen konnte. Und nur sie wussten, was sich hinter
den Zahlen verbarg. 5142. Fünf Mitglieder hatte die Familie H. Und nur eines
würde überleben. Vier von ihnen mussten in der Nacht zum Karfreitag 2009 in
Eislingen sterben. Und jetzt gab es nur noch Andreas und Frederik – zwei, die
niemals jemand würde trennen können. 5142 – ein tödlicher Code.“
Ein
teuflischer Code, der das ganze perverse, unmenschliche Denken und Handeln der
beiden Täter offenbart. 5+1 = 6. 4+2 = 6. Da fehlt natürlich nur noch Sex zur
Teufelszahl 666. Man vergleiche die erschütternde Anklage des Dämons beim Jüngsten Gericht, aufnotiert
von Luis von Granada.
Das Urteil
Das
Urteil in Kurzform: Höchststrafe für beide Täter, für Andreas H. nach dem
Erwachsenenstrafrecht also „lebenslange“ Haft, bei besonderer Schwere der
Schuld, anschließende Sicherungsverwahrung vorbehalten; für Frederik B. 10
Jahre Jugendstrafe.
In
der Stuttgarter Zeitung wandte sich Stefan Geiger zuvor gegen öffentlichen
Druck auf das Gericht und schrieb: „Es gibt Taten, bei denen eine Strafe, die
als mild erscheinen kann, kaum noch erträglich ist. Der Vierfachmord von
Eislingen gehört dazu. Die Schuld eines Menschen ist aber nach anderen
Kriterien zu messen.“ (StZ 26.3.2010, S. 21) Wir hatten immer gedacht, in einer
Demokratie entscheide die Mehrheit. Das heißt, wenn die Mehrheit des Volkes
strenge Strafen für Mord, Schändung von Kindern und so weiter fordert, wieso
werden dann oft so extrem milde Urteile verhängt? Ist das noch demokratisch –
oder nicht vielmehr Humanitätsduselei, die auf Kosten der künftigen Opfer und
der Bevölkerung geht? Darf die Sicherheit der Bevölkerung nicht Vorrang haben?
dpa-Bericht
über die Urteilsverkündung in der NWZ unter http://www.swp.de/goeppingen/nachrichten/suedwestumschau/art4319,425949.
Hier
ein Auszug aus der Pressemitteilung des
Landgerichts Ulm, wie sie die Eislinger Zeitung in ihrer Ausgabe vom 3.
April auf Seite 3 abgedruckt hat:
Im
Verfahren um den „Vierfachmord von Eislingen“ hat die 6. Große Jugendkammer des
Landgerichts Ulm heute beide Angeklagte wegen zweifachen Doppelmords und
Diebstahls mit Waffen schuldig gesprochen. Der Angeklagte B. (Anmerkung ETIKA:
Frederik Begenat) wurde zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren, der Sohn
(Andreas) der getöteten Familie H. (Häussler) zu lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt. Bei H. hat die Kammer zudem die besondere Schwere der Schuld
festgestellt und die Sicherungsverwahrung des Angeklagten vorbehalten. Über
letztere wird abschließend am Ende von H.s Strafhaft zu entscheiden sein.
In
der Hauptverhandlung, die zwischen dem 12. Oktober 2009 und dem 31. März 2010
insgesamt 20 Verhandlungstage dauerte, wurden 60 Zeugen, ein
Waffensachverständiger, ein Gerichtsmediziner und ein psychiatrischer
Sachverständiger vernommen. …
H.
und B. hatten im Oktober 2008 bei einem akribisch geplanten Einbruch aus dem Stahlschrank eines
Eislinger Schützenvereins u. a. 15 Gewehre, drei Pistolen und einen Revolver
nebst Munition gestohlen.
In
der Folgezeit entwickelte H. den Plan,
seine Eltern und seine beiden Schwestern zu töten. Hauptmotiv war für H. das
Vermögen der Eltern zu erben, das mit Grundbesitz, Kapitalanlagen sowie
Lebensversicherungen ca. eine Million Euro umfasst. Er weihte seinen Freund B.
in den Plan ein, der sich bereiterklärte, an den Morden mitzuwirken. Beide
erwogen verschiedene Möglichkeiten, um den perfekten Mord zu begehen. Sie
entschlossen sich schließlich am Gründonnerstag, 9. April 2009, zur Tat. Für
die Pistolen hatten sie Schalldämpfer … gebastelt. …
Gegen
22.30 Uhr töteten sie die dann die Schwestern
von H. im elterlichen Haus, die 22-jährige Annemarie mit mindestens neun und
die 24-jährige Christin mit mindestens acht Schüssen aus zwei Pistolen.
Danach
suchten sie zielgerichtet die Eltern von H. auf, die gemeinsam mit Freunden in
ein Eislinger Lokal zu einer Musikveranstaltung gegangen waren. Beide gaben
sich den Eltern gegenüber entspannt und gut gelaunt. Nach etwa einer halben
Stunde gingen H. und B. zurück in die Wohnung von H., wo sie auf die Rückkehr
der Eltern H. warteten. Als die Eltern gegen 0.30 Uhr in die Wohnung kamen,
wurden auch sie erschossen: Der 57-jährige Vater,
der sich gerade die Hausschuhe anzog, mit mindestens sieben Schüssen, die
55-jährige Mutter, die auf dem Weg
zur Toilette war, mit drei Schüssen.
Wer
bei den Taten geschossen hatte, ließ sich nach Ansicht der Kammer nicht sicher
feststellen. Auch was die Angeklagten in der Folgezeit machten, wurde teilweise
von den Angeklagten bis zuletzt verschleiert.
Am nächsten Morgen spielten beide Angeklagte der Polizei die trauernden
Entdecker der Bluttat vor. Allerdings gerieten sie noch am selben Tag in
Tatverdacht, wurden vorläufig festgenommen
und am nächsten Tag in Untersuchungshaft genommen.
Zentrale
Frage des Prozesses waren die Motive
der Angeklagten. H. gab hierzu an, er sei in der Familie isoliert gewesen und
habe einem tyrannischen Vater
entkommen wollen, dem der Rest der Familie bedingungslos gehorchte. Die Kammer
hält dies für widerlegt. Auch das Bild des dominierenden Vaters fand die Kammer
nicht bestätigt. (Anmerkung ETIKA: was
weiß Kathinka Korn?)
Dass Habgier das Hauptmotiv von H. war, wird
hingegen von verschiedenen Indizien gestützt. Unter anderem hatte H. vor der
Tat auf einer Liste notiert, was
nach dem Tod der gesamten Familie vordringlich zu erledigen sei. Wichtigste
Punkte waren danach die Abklärung der genauen Vermögensverhältnisse sowie die
Erfüllung verschiedener Wünsche. Auch seinen Freund B. hatte er aufgefordert,
sich eine Liste mit Wünschen zu machen. Ob auch für B. das Erlangen des Erbes
zentrales Motiv war oder ob für ihn handlungsleitend war, mit der Tötung der
Familie seinem Freund einen „Gefallen“ zu tun, konnte die Kammer nicht sicher
abgrenzen. Sie wertete das bei B. festgestellte Motivbündel als „sonstigen
niedrigen Beweggrund“. Beide Angeklagte handelten zudem „heimtückisch“ i. S. v. § 211 StGB. …
Die
Angeklagten H. und B. waren zum Zeitpunkte der Morde 18 ½ bzw. 19 Jahre alt, mithin Heranwachsende im Rechtssinne. Auf
Heranwachsende ist Erwachsenenstrafrecht
anzuwenden, es sei denn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei
Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat
nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen
gleichstand. Hat ein Angeklagter dagegen bereits die einen jungen Erwachsenen
kennzeichnende Ausformung erfahren, dann ist er nicht mehr einem Jugendlichen
gleichzustellen und auf ihn ist allgemeines Strafrecht anzuwenden. Unter
Anwendung dieser Gesichtspunkte erachtete die Kammer H. für nicht mehr einem
Jugendlichen gleichstehend. Die Schwere der Schuld einerseits wie andererseits
die in wesentlichen Teilen abgeschlossene Persönlichkeitsentwicklung und -züge
sowie die potentielle (Anmerkung ETIKA:
großes Lob, dass nicht das verhunzte „potenziell“ aufscheint, denn jedem, der
Fremdsprachen gelernt hat, kommt bei dieser unglückseligen Rechtschreibreform
das Grausen) Gefährlichkeit von H. waren für die Festsetzung der
Rechtsfolgen ausschlaggebend. Bei B. führten verbleibende Zweifel an seinem
Entwicklungsstand zur Anwendung von Jugendstrafrecht. Auch hier gebot die
verwirklichte Schuld (Anm.: seltsame
Konstruktion) die Verhängung der Höchststrafe von zehn Jahren Jugendstrafe.
(Soweit die Pressemitteilung in der EZ)
Dirk
Hülser kommentierte in der NWZ am 31.3.2010, „Rachegedanken sind fehl am Platz,
denn wie alle Straftäter haben sie Vergebung und die Chance auf eine Rückkehr
in die Gesellschaft verdient.“ Wirklich? Wie Massenmörder, Bestien, Vampire,
von Mordlust Befallene? Hat Dirk Hülser noch nie etwas davon gehört, dass auch
potentielle Opfer Menschenrechte haben, nämlich das Recht auf Schutz und
Sicherheit? Und am 1.4. kritisiert derselbe Journalist dann die Verhängung der
Höchststrafe: „Wie soll künftig ein Heranwachsender bestraft werden, der noch
mehr Menschen auf dem Gewissen und aus purer Mordlust gehandelt hat?“ Die
Antwort überlassen wir ausnahmsweise der Bild-Zeitung: „Es sind Verbrechen, die
abscheulicher nicht sein könnten.“ (1.4.2010 BILD.de)
„Die
Verteidigung von Andreas H. hat Revision
beim Bundesgerichtshof angekündigt, unter anderem, weil der Gerichtspsychiater
kein schlüssiges Tatmotiv gefunden und also fachlich nicht kompetent gewesen
sei.“ (Stuttgarter Zeitung, 1.4.2010, Rüdiger Bäßler)
Weitere
Details, die nach und nach durchsickern
SWR-Fernseh-Dokumentarfilm „betrifft
Familienmord in Eislingen“, 31.3.2010, 20.15 – 21 h. 7-037-325.
Ein sehr guter Film von Manfred Bölk, der viele Neuigkeiten enthält. Einige
davon: Töchter sahen donnerstagabends wie immer Pro 7: Germany´s Next Topmodel
– By Heidi Klum. - Bevor die Mutter (Anmerkung:
vom Sohn, den sie verhätschelt
hatte) erschossen wurde, tanzte sie
ausgelassen in einem Lokal im Zentrum von Eislingen. Ihr Mann, in derselben
Stimmung, zahlte den beiden Mördern noch den Eintritt. – Höchst aufschlussreich
sind die Zettel, die die beiden, ebenso wie vier Experimentierhasen, im Wald
vergraben haben. – Nach dem Vierfachmord fuhren die Täter ins Haus von
Frederik. Beide duschten lange, um Schmauch- und Blutspuren zu entfernen. Sie
schliefen im gleichen Bett (wenn wir uns
nicht verhört haben, sah die Mutter die beiden im Bett, als sie um 4 Uhr
aufstand). – Frederiks Eltern töteten sie nur deshalb nicht, weil es
aufgefallen wäre, wenn gleich zwei Familien tot wären. - Um 9.30 h gingen sie
zum Tatort, um die geplante Show abzuziehen. Während Frederik den still
Leidenden markiert, regt sich Andreas künstlich auf und schreit: „Wer das getan
hat, den bringe ich um!“ (Anmerkung: Das
geht in Erfüllung, denn er hat sich und seinen Freund zugrundegerichtet und
wird nie mehr ein unbefangenes Leben führen können, sondern vom Wurm des
Gewissens gemartert werden.) – Nach der Show fahren die „Unzertrennlichen“
mit den Eltern von Frederik zu deren Haus; im Auto beten sie. – Die Vollmachten
für die Schwarzgeldkonten in der Schweiz besaßen sowohl die Schwestern als auch
Andreas. - Andreas war überall beliebt als „Sonnyboy“.
Ein-DLRG-Mann: „Wenn er da war, ging die Sonne auf.“ Bei der Schützengilde galt
Andreas als „Gute-Laune-Bär“. Ihm wurde das Heimfahren der Schützenkameraden
und -kameradinnen anvertraut. – Nach dem Mord schrieben Freunde Botschaften:
„Andi wir glauben an dich“. –– Andreas und Frederik trugen gleiche Kleider. -
An Pfingsten 2008 wurden sie auf Mallorca vom Vater bei Zärtlichkeiten
erwischt. – Mit dem Bordellbesuch in Esslingen wollte der Vater anscheinend
seinen Sohn – so wird im Film angedeutet – von der homosexuellen Beziehung abbringen,
die später auch als „kranke Beziehung zweier Schüler“ bezeichnet wird. – Die
Jungen spielen Tötungsabsichten durch, Haus anzünden usw. – Von 31 Schüssen
verfehlte nur einer das Ziel. - Der Todeskampf
des Vaters dauerte eine Stunde. (Anmerkung:
Warum hat uns das Dirk H. vorenthalten? Oder haben wir dies übersehen?)
Bild, 1.4.2010, online : „Die zwei
Schüler sollen eine heimliche Liebesbeziehung gehabt haben. Andreas Vater
erwischte die beiden angeblich einmal zusammen im Bett.“ … Der Kriminalpsychologe
Christian Lüdke zu BILD.de: „Man spricht dabei … vom ,Folie-à-deux´ (Geistesstörung zu zweit). Eine starke
Persönlichkeit steckt eine schwache Persönlichkeit mit ihrem Wahn sozusagen an.
Das war auch bei Andreas und Frederik der Fall. … Andreas lebte nach dem Motto:
Wenn ich nicht geliebt werde, will ich wenigstens gehasst werden.“
Stern
online. Ein Freund der ermordeten Annemarie: „Der Prozess hat die Frage nach
dem Warum nicht beantwortet. Das hätte ich mir aber gewünscht.“ (zitiert von
der NWZ, 1.4.2010)
NWZ, 1.4.2010, S. 17, Iris Ruoss: Pfarrer Frieder Dehlinger von der
(evangelischen) Christuskirche: „Spontan finde ich das Urteil klug.“ Die langen
Haftstrafen ließen bei beiden Tätern noch ein Zeitfenster für eine
Weiterentwicklung offen. „Bei Frederik deutlicher als bei Andreas“, meint
Dehlinger, der beide aus der Jugendarbeit
kennt. Ein so schweres Verbrechen erfordere eine deutliche und klare Strafe.
Aus geistlicher Sicht meint er: „Vergebung setzt Reue voraus“, und die sei
zumindest bei Andreas Häussler, den Medienberichten zufolge, nicht klar
erkennbar gewesen. – Eugen Heilig, der zweite Vorsitzende des Eislinger
Marketingvereins: „Ich finde die Strafen absolut gerechtfertigt.“ 9.4.2010: Das
Urteil gegen Frederik B. ist rechtskräftig. (NWZ)
Stuttgarter Zeitung, 1.4.2010,
S. 2, rub/StZ: „Es wird eine Revision
beim Bundesgerichtshof geben…“ sagt der Verteidiger von Andreas H. Das Tatmotiv
der Angeklagten sei unklar, der Gerichtspsychiater habe es nicht „heben“
können. … Nach Verbüßung der 25 Jahre
wird über eine Sicherungsverwahrung (für A.) entschieden. … Frederik B.
attestiert der Gerichtssachverständige eine leichte Form von Autismus, das Asperger-Syndrom (im Info-Kasten:
Kontakt- und Kommunikationsstörung, sehr festgelegte Interessen, 1944 von Hans
Asperger beschrieben). Die beiden Gymnasiasten lernten sich bereits in der
Kinderkirche kennen … Sie brechen … ein und werden dabei niemals erwischt – das
schweißt sie zusammen. Aus Langeweile
quälen sie Tiere. … Alle Merkwürdigkeiten um diesen Prozess sind … noch nicht
beseitigt. Das Landgericht selbst hat seinen Beitrag dazu geleistet, indem es
lediglich neun Medienvertreter … zuließ. Auch die Stuttgarter Zeitung hatte
keine Möglichkeit, am Prozess teilzunehmen. … Geradezu bizarr mutet ein sich
anbahnender Erbstreit … an. …
verblutete der Vater und könnte deswegen länger gelebt haben als seine Frau.
Wäre dem so, fiele das Erbe an die Familie der Frau. – Aus einem zweiten Bericht auf dieser Seite von Rüdiger Bäßler: Der
Tübinger Psychiater Peter Winckler … wusste, zu welcher „monströsen
Schauspielerei“ Andreas H. in der Lage war. … Die Annahme, dass es eine homoerotische Anziehung zwischen den
Tätern gegeben hatte, konnte der Psychiater weder erhärten noch ausschließen.
„Das gehört zur Blackbox dieses Falles“, sagte er. „Frederik machte … klar,
dass er zu seinen sexuellen Wünschen nichts sagen werde.“ … Im Herbst 2008 …
töteten die Mörder die Nachbarskatze der Familie H. … zutraulich … Vor Gericht
begründete Frederik .., es sei darum gegangen auszuprobieren, ob man die
„Emotionsdinger“ ausblenden könne … Eine andere Tiertötung … Video … Mit entblößten Oberkörpern posierten sie mit
einer geschlachteten Gans, … den Kadaver obszön herumwirbelnd. … strahlende
Gesichter … Bis heute ist ein Rätsel,
was A. und F. … zwischen 0.30 Uhr … und 3.30 Uhr getan haben – da wurde im Zimmer
von Frederik der Computer angeschaltet. Gegen 2 Uhr … eine Zeugin … passierte
das Haus der Familie H. … (hatte) durch die Fenster zwei Gestalten mit nacktem Oberkörper gesehen … Einen davon identifizierte sie als
Andreas H. (Eben, das ist spannend! Danke,
Rüdiger Bäßler, für diesen ausgezeichneten, inhaltsreichen Bericht mit dem
tollen Titel „Eine Blackbox, fest
verschlossen“. Der bisherige
Höhepunkt der Berichterstattung neben dem SWR-Film. Noch ein Blick in die
Literatur: Im Zoo der Tierquäler spielten riesige Raubkatzen mit einem Sack, in
dem etwas zappelte … Leser des Romans „Jedem nach seinen Taten“ wissen
Bescheid.)
Der Spiegel,
3.4.2010. Andreas … wird wegen der besonderen Schwere der Schuld kaum vor
seinem 40. Lebensjahr wieder in Freiheit gelangen …
Weitere offene
Frage
Frage
an die Gesetzgeber des Deutschen Bundestages, der EU und der UNO: Wäre es auch
dann zu dem Vierfachmord gekommen, wenn die beiden Freundinnen gehabt hätten oder
nach der christlichen Lehre keusch bis zur Hochzeit gelebt hätten? Denkt nach,
was Ihr mit gewissen Anti-Diskriminierungs-Gesetzen angerichtet habt und
anrichtet, denn ihr werdet für jedes Gesetzeswort, das Ihr gebilligt habt,
Rechenschaft ablegen müssen.