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15.5.2002

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Beichte aktuell

 

Bedenkenswerter Leserbrief von Ferdinand v. Marsoner, St. Walburg, in den „Dolomiten“ vom 9.5.2002:

In den „Dolomiten“ vom 3. März, Seite 2, war ein Bericht: Papst Johannes Paul ermahnt Gläubige: Keine Alternative zur Einzelbeichte.

Ø     Nicht geklärt ist, wie bei dem steigenden Priestermangel dazu Zeit und Gelegenheit geboten werden soll.

Ø     Zudem ist der vielstündige Dienst für den Beichtvater die größere Buße als für das Beichtkind. ... Strenge Beichtväter wurden gemieden und milde gesucht.

Ø     Bis um die Jahrhundertwende gab es nur für gewisse Vergehen das öffentliche Bekenntnis mit entsprechender Buße, um wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden zu können.

Ø     Die Ohrenbeichte wurde erst auf der fünften Lateransynode 1215 unter Papst Innozenz III. gesetzlich eingeführt und geregelt. Für die Kirchenstrafen wurde zur Erleichterung der Ablaß gewährt, mit dem man mit einem kurzen Stoßgebet 100 oder 300 Tage Ablass gewinnen konnte, wenn man auch nicht verurteilt worden war. Mit einer begleitenden Spende konnte die Wirkung noch verbessert werden. Daraus entwickelte sich ein einträgliches Steuersystem, das schließlich dem Pater Martin Luther 1517 so aufstieß, dass er die Reformation in die Wege leitete.

Ø     Wenn außerhalb der Beichte keine Sündenvergebung möglich ist, dann hat das Confiteor und die Absolution vor der Messe keine Gültigkeit, ebenso kein Bußgottesdienst.

Letztlich kommt es doch auf die Einsicht und Reue an und den Willen zur Besserung und Gutmachung, sonst sind alle Bekenntnisse wert- und wirkungslos.

Ein sensationeller Leserbrief. Zwingt er uns zum Umdenken?

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