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Beichte
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Bedenkenswerter
Leserbrief von Ferdinand v. Marsoner, St. Walburg, in den „Dolomiten“ vom 9.5.2002:
In
den „Dolomiten“ vom 3. März, Seite 2, war ein Bericht: Papst Johannes Paul
ermahnt Gläubige: Keine Alternative zur Einzelbeichte.
Ø Nicht
geklärt ist, wie bei dem steigenden Priestermangel dazu Zeit und
Gelegenheit geboten werden soll.
Ø Zudem ist
der vielstündige Dienst für den Beichtvater die größere Buße als für das
Beichtkind. ... Strenge Beichtväter wurden gemieden und milde gesucht.
Ø Bis um
die Jahrhundertwende gab es nur für gewisse Vergehen das öffentliche
Bekenntnis mit entsprechender Buße, um wieder in die Gemeinschaft
aufgenommen werden zu können.
Ø Die Ohrenbeichte
wurde erst auf der fünften Lateransynode 1215 unter Papst Innozenz III. gesetzlich
eingeführt und geregelt. Für die Kirchenstrafen wurde zur Erleichterung der
Ablaß gewährt, mit dem man mit einem kurzen Stoßgebet 100 oder 300 Tage Ablass
gewinnen konnte, wenn man auch nicht verurteilt worden war. Mit einer begleitenden
Spende konnte die Wirkung noch verbessert werden. Daraus entwickelte sich ein einträgliches Steuersystem, das schließlich dem Pater Martin
Luther 1517 so aufstieß, dass er die Reformation in die Wege leitete.
Ø Wenn
außerhalb der Beichte keine Sündenvergebung möglich ist, dann hat das Confiteor
und die Absolution vor der Messe keine Gültigkeit, ebenso kein Bußgottesdienst.
Letztlich
kommt es doch auf die Einsicht und Reue an und den Willen zur Besserung und
Gutmachung, sonst sind alle Bekenntnisse wert- und wirkungslos.
Ein
sensationeller Leserbrief. Zwingt er uns zum Umdenken?