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ETIKA |
TUGEND |
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20VE21 |
VERNUNFT: Die Notwendigkeit sittlicher Gesetze |
Friedrich Schiller: Über den moralischen Nutzen ästhetischer Sitten |
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"Wenn nun von der menschlichen Natur, solange sie menschliche Natur bleibt, nie und nimmer zu erwarten ist, daß sie ohne Unterbrechung und Rückfall gleichförmig und beharrlich als reine Vernunft handle und nie gegen die sittliche Ordnung anstoße; wenn wir bei aller Überzeugung sowohl von der Notwendigkeit als von der Möglichkeit reiner Tugend uns gestehen müssen, wie sehr zufällig ihre wirkliche Ausübung ist und wie wenig wir auf die Unüberwindlichkeit unsrer bessern Grundsätze bauen dürfen; wenn wir uns bei diesem Bewußtsein unserer Unzuverlässigkeit erinnern, daß das Gebäude der Natur durch jeden unserer moralischen Fehltritte leidet; wenn wir uns alles dieses ins Gedächtnis rufen, so würde es die frevelhafteste Verwegenheit sein, das Beste der Welt auf dieses Ohngefähr unsrer Tugend ankommen zu lassen.
Vielmehr erwächst hieraus eine Verbindlichkeit für uns, wenigstens der physischen Weltordnung durch den I n h a l t unsrer Handlungen Genüge zu leisten, wenn wir es auch der moralischen durch die F o r m derselben nicht recht machen sollten - wenigstens als vollkommene Instrumente dem Naturzwecke zu entrichten, was wir als unvollkommene Personen der Vernunft schuldig bleiben, um nicht vor beiden Tribunalen zugleich mit Schande zu bestehen.
Wenn wir deswegen, weil sie ohne moralischen Wert ist, für die Legalität unseres Betragens keine Anstalten treffen wollten, so könnte sich die Weltordnung darüber auflösen und, ehe wir mit unsern Grundsätzen fertig würden, alle Bande der Gesellschaft zerrissen sein.
Je zufälliger aber unsre Moralität ist, desto notwendiger ist es, Vorkehrungen für die Legalität zu treffen, und eine leichtsinnige oder stolze Versäumnis dieser letztern kann uns moralisch zugerechnet werden.
Ebenso, wie der Wahnsinnige, der seinen nahenden Paroxismus ahnet, alle Messer entfernt und sich freiwillig den Banden darbietet, um für die Verbrechen seines zerstörten Gehirns nicht im gesunden Zustand verantwortlich zu sein - ebenso sind auch wir verpflichtet, uns durch Religion und durch ästhetische Gesetze zu binden, damit unsere Leidenschaft in den Perioden ihrer Herrschaft nicht die physische Ordnung verletze.
Ich habe hier nicht ohne Absicht Religion und Geschmack in e i n e Klasse gesetzt, weil beide das Verdienst gemein haben, den Effekt, wenn gleich nicht dem innern Wert nach, zu einem Surrogat der wahren Tugend zu dienen und die Legalität da zu sichern, wo die Moralität nicht zu hoffen ist.