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ETIKA |
EHE /
RATGEBER |
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30EH90 |
Lieber
eine Ehe annullieren als Haß bis ans Lebensende |
Meinung |
Gedanken zu großen Nöten unserer
Zeit
·
für die Ermöglichung
geordneter Liebe statt Haß, Verzweiflung oder Perversionen
·
für
Barmherzigkeit gegenüber wiederverheiratet Geschiedenen
Das Erkalten der Liebe und
die Grausamkeit gegenüber Wehrlosen und Kindern kennzeichnen die Endzeit. Wir
können versuchen, die Wehrlosen und Kinder zu schützen.
Aber was sollen wir tun, wenn die
Liebe in der Ehe erkaltet ist, wenn das Zusammenleben zweier Menschen
hoffnungslos zerrüttet ist, wenn die Ehepartner einander nicht mehr ertragen?
Heute werden die Bande zwischen zwei Menschen, die einmal ja zueinander gesagt
haben, mehr denn je von unterschiedlichen
Informationen und Interessen zerrissen. Nach Jahren und Jahrzehnten eines
eskalierenden Ehekriegs scheint eine Versöhnung oft nicht mehr möglich,
besonders bei materiellen Interessen (z. B. Beruf, Wohnung) oder
unterschiedlichen Ansichten über die Erziehung der Kinder.
Manchmal kommen schwerwiegende Dinge
hinzu: Ehebruch, andauernde Verweigerung (unserer Ansicht nach auch eine Form
des Ehebruchs), Kindesmißbrauch.
Natürlich rufen wir als Christen
dazu auf, Gottes Gebote und Worte zu befolgen, das heißt alles zu tun, um die
Ehe zu retten, um die Kinder in der geborgenen Atmosphäre der Familie
aufwachsen zu lassen.
Aber heutzutage gibt es immer mehr
Extremsituationen. Mann und Frau kommen einfach nicht mehr miteinander aus.
Wenn die Achtung voreinander verletzt ist, wenn unheilbare Wunden geschlagen
wurden, wird das Zusammenleben immens schwierig. Die Streitereien schlagen in
Haß um – Familientragödien können die Folge sein.
Angesichts einer wachsenden Zahl von
unguten Beispielen plädieren wir in gewissen Fällen für eine Trennung, ja sogar
für eine Scheidung und die Möglichkeit der Wiederverheiratung. Die katholische
Kirche stellt hierfür das Instrument
der Annullierung zur Verfügung. In der ganzen Welt, vornehmlich in den USA,
wird immer mehr davon Gebrauch gemacht.
Als größtes Hindernis sehen wir
außer der Frage der Kinder die Worte Jesu, der sagt:
„Wer sich
von seiner Frau scheidet, es sei denn wegen Ehebruchs, der macht, daß sie die
Ehe bricht; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.“ (Matthäus
5,32)
Warum, Jesus, hast du nicht
unterschieden zwischen einer Frau, die schuldlos geschieden ist wegen Ehebruchs
des Mannes, und einer schuldig wegen Ehebruchs Geschiedenen? Warum darf die
schuldlos Geschiedene nicht ein neues Leben mit einem anderen Mann in Liebe
beginnen, wagen wir zu fragen, immer mit dem schlechten Gefühl, uns wegen
solcher öffentlicher Erörterungen vor dem Jüngsten Gericht verteidigen zu
müssen.
Einen kleinen Hoffnungsschimmer
erblicken wir in Matthäus 19,6:
„So sind
sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat,
das soll der Mensch nicht scheiden.“
Wenn nun die beiden vielleicht seit
vielen Jahren gar nicht mehr ein Fleisch, geschweige denn ein Geist und eine
Seele sind, dann entfällt der Grund für das Verbot, so wagen wir zu denken.
Dasselbe gilt, wenn das Fleisch eines der Partner unrein geworden ist infolge
von Ehebruch.
Was ist in Hinsicht auf die
Entfaltung und Vervollkommnung besser für zwei Menschen: ein Klima der
Antipathie und des Hasses mit täglichem Streit bis ans Lebensende oder Trennung
mit der Möglichkeit eines Neuanfangs durch Annullierung der Ehe?
Warum darf der Mensch nicht aus
einer schicksalhaften Fehlentscheidung das Beste machen, das heißt die
Fehlentscheidung rückgängig machen, um eine neue Chance zu bekommen? Er könnte
doch Liebe und Verständnis in einer neuen, richtigen Ehe schenken und
empfangen.
Jesus, wenn wir nur mit Dir darüber
sprechen könnten, über Deine strengen Worte! Oder verstehst Du unsere Sorgen
auch so, wenn wir sie hier aussprechen? Wäre es nicht möglich, daß Du uns in
dieser furchtbaren Endzeit Ausnahmen genehmigst von der Regel der
Unauflöslichkeit der Ehe? Daß du auch wiederverheiratet Geschiedene zur
Kommunion zuläßt?
Du bist doch auch mit der
Ehebrecherin so nachsichtig gewesen. Sei auch gnädig mit jenen Menschen, die
wegen ihrer gescheiterten Ehe in Not und Verzweiflung sind und keine Hoffnung
für die Zukunft haben aufgrund der strengen Gesetze Gottes und der Kirche.
Natürlich müssen die Belange der
Kinder berücksichtigt werden. Eine Scheidung sollte – außer bei Ehebruch - wohl
erst erfolgen, wenn die Kinder erwachsen sind, damit sie nicht unter der
Trennung leiden und schlecht von Ehe und Familie denken. Sie brauchen ja die
gesunde Familie als sicheren Hort fürs Leben.
Auch soll eine Ehe nur annulliert
werden, wenn keiner der Partner den anderen zum Weiterleben braucht, wenn jeder
eine ausreichende Existenzbasis hat.
Ist es nicht besser, zwei Menschen
zu haben, die einander aufrichtig lieben – auch wenn der eine oder beide
geschieden sind -, als zwei Menschen, die „in erster Ehe“ unablässig
miteinander streiten und sich und den Kindern und ihrer Umwelt das Leben
vergällen?
Hat doch auch vor ein paar Tagen der
Bischof von Innsbruck, Manfred Scheurer, gesagt, verheiratete Priester seien
besser als gar keine. Die Abschaffung des Zölibats sei ein gangbarer Weg.
(„Tirol heute“, 26.9.2004)
Wir pflichten ihm bei: Lieber
verheiratete Priester als die jetzige Situation. 12 Prozent der Priester sollen
laut Studie Zulehner eine Geliebte haben – die sie ledigen Männern wegnehmen!-,
und wie viele sind homosexuell oder gar pädophil!
Also müssen wir erkennen, daß die
Duldung der Sexualisierung des öffentlichen Lebens durch Kirche und Staat das
schlimmste Verhängnis in der Geschichte der Menschheit ist. Sie hat zur
jetzigen Ausnahmesituation geführt, und wir halten deshalb Ausnahmeregelungen
für angebracht:
·
Möglichkeit der
Annullierung der Ehe, wenn die Kinder erwachsen sind und keiner der Partner auf
den anderen angewiesen ist, und zweite Eheschließung
·
Kommunion für
unschuldig Geschiedene, die wieder geheiratet haben
·
Zölibat für
Priester nur noch auf freiwilliger Basis
Aufgrund des unermeßlichen
menschlichen Leids und Elends in diesen Fragen – die Welt geht moralisch sozusagen
vor die Hunde - flehen wir um Gnade und Barmherzigkeit - vor Kirchenrecht und
dem Gesetz in der Heiligen Schrift!