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RECHT |
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40RE3 |
Interessante Urteile |
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Sensationelles Urteil. Diffamieren erlaubt!
Der Kassationsgerichtshof in Rom hat entschieden: Es ist nicht strafbar,
diffamierende Akten bzw. Aussagen zu veröffentlichen; auch müssen sie nicht auf
ihre Hieb- und Stichfestigkeit überprüft werden. Entscheidend ist, dass der Wortlaut
der Aussage wertungsfrei wiedergegeben wird. (Zett, Bozen, 5.12.2004)