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Recht auf Selbstverteidigung |
2.12.2003 |
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Kein
Mensch hat das Recht, ein fremdes Land zu betreten ohne Einwilligung der
dortigen Bevölkerung. Das gilt auch für die Vertreter der UNO. Ein Soldat, der ein
fremdes Land betritt, ist automatisch im Unrecht.
Jedes
Volk hat das Recht, Eindringlinge zu verjagen und, wenn sie bewaffnet sind,
sich mit allen Mitteln gegen sie zu wehren. Glorreiche Beispiele sind Andreas
Hofer und die Tiroler Freiheitskämpfer 1809 im Kampf gegen Napoleon, die dann
als erste von den Spaniern nachgeahmt wurden. Sie handelten als Christen.
Dieses
göttliche Recht auf Selbstverteidigung gilt für alle Völker, natürlich auch für
das irakische und afghanische.
Vergleiche
Stellungnahme des syrischen Außenministers: Nicht Terror, sondern
Freiheitskampf