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ETIKA |
INDIEN
/ POLITIK |
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5IN403 |
Erfolge
und Grenzen des Prinzips der Gewaltlosigkeit in Gandhis politischer Tätigkeit |
19.12.1999
– 31.1.2008 |
Seminararbeit
von Rainer Lechner am Geschwister-Scholl-Institut der
Universität München, Prof. Kurt Sontheimer und Prof.
Horst Bürkle, 1970/1971. Leider sind derzeit nur Bruchstücke dieses Textes verfügbar. Eines
davon folgt:
In einem Fall ist Gandhi
inkonsequent. Er besteht nicht darauf, daß ahimsa
immer und überall angewendet werden muß. Er schreibt:
"Wo
nur eine Wahl besteht zwischen Feigheit und Gewalt, da rate ich zur Gewalt.
Als mein ältester Sohn mich einmal gefragt hat, was er hätte tun sollen, wenn
er dabei gewesen wäre, als ich im Jahre 1908 beinahe umgebracht worden wäre: ob
er hätte weglaufen und es ruhig mit ansehen sollen, (oder ...) um mich zu verteidigen, - da habe ich ihm
geantwortet: Es wäre dann seine Pflicht gewesen, mich auch unter Anwendung von
Gewalt zu schützen...
Ich würde lieber Indien zu den
Waffen greifen sehen, um seine Ehre zu verteidigen,
als daß es in Feigheit der Zeuge seiner eigenen Entehrung werden würde.
Aber ich glaube eben, daß die Gewaltlosigkeit der Gewalt unendlich überlegen ist,
so wie das Verzeihen dem Strafen überlegen ist... Aber der Verzicht auf Gewalt
ist ein Verzeihen nur dann, wenn die Macht zu strafen besteht." (Die Lehre vom Schwert,
Mühlmann 152)
Gandhi gesteht damit ein, daß es
Grenzsituationen gibt, in denen mit Gewaltlosigkeit nichts auszurichten ist. Er
bringt aber nur dies eine Beispiel aus seinen persönlichen Erlebnissen. Sonst
beharrt er darauf, daß gewaltsamer Widerstand wenn nicht tadelnswert, so doch
erfolglos sein müßte, und er empfiehlt selbst den Juden im Dritten Reich, Non-Violence zu üben und sich auf die Macht des
gezielten Leidens zu verlassen.