|
ETIKA 60KA3 |
TIERE |
www.etika.com |
|
|
Kurze Winke für Katzenbesitzer |
Merkblatt des Deutschen Tierschutzwerbedienstes Berlin und Hilchenbach. Ungefähr aus den Jahren 1966 - 1968 |
Provisorische Fassung, wird in ein paar Monaten mit eigenen
Vorschlägen ergänzt
Herausgabe: Deutscher Tierschutzwerbedienst
Berlin und Hilchenbach (vorm. Berliner Tierschutz-Verein E. V. für die Länder
deutscher Sprache), Hilchenbach i. Westfalen, Bruchstr. 28. Merkblatt Nr. 420.
Man gebe dieses Merkblatt weiter! Nachdruck mit Quellenangabe erwünscht. – Wir
bekamen das Merkblatt von einem Mitglied des Frankfurter Katzenschutzvereins,
unserer treuen Mitstreiterin Frau Martha Kieling
Kurze Winke für Katzenbesitzer
Ein neuer Hausgenosse
Wer eine Katze zu sich
nehmen will, bedenke vorher, daß er damit die Verantwortung für dieses Tier
übernimmt, die Verpflichtung, es ausreichend zu ernähren, körperlich und
seelisch zu betreuen, in Krankheitszeiten zu pflegen, überhaupt Freuden und
Leiden mit ihm zu teilen und es zu behalten.
Zumeist werden möglichst
junge Tiere bevorzugt. Da überlege man rechtzeitig, ob man gewillt ist, alle
entstehenden Mühen auf sich zu nehmen. Das Kätzchen ist zwar reizend, verspielt
und an unsere Wünsche anpassungsfähiger als ein älteres Tier, es bringt aber
viel Unruhe ins Haus, weil es immer herumtollen, beschäftigt werden und nie
allein sein will und den Pfleger vollauf beansprucht. Kätzchen können eine
ganze Menge Unfug anrichten und sie wie alle Jungtiere Krankheiten mehr
ausgesetzt als ältere Tiere.
Die halberwachsene oder
ausgewachsene Katze ist ruhiger, verständiger, ausgeglichener und hat schon
einen gewissen Charakter, der sie jedoch nicht hindert, sich in eine neue
Umgebung einzufügen und sich dem Menschen anzuschließen, der ihr mit Liebe und
Freundlichkeit begegnet. Auch die erwachsene Katze spielt noch gern und besitzt
die ganze Anmut ihres Geschlechts.
Ernährung
Die Katze braucht nicht
verwöhnt zu werden, aber sie kann nicht von Abfällen leben, sondern muß
ordentlich und regelmäßig gefüttert werden. Dies gilt auch für die Nutzkatze,
die ausschließlich als Mäuse- und Rattenfängerin gehalten wird. Ihre Leistungen
werden durch gewissenhafte und ausreichende Fütterung nicht vermindert, sondern
gesteigert.
Die Katze wird am besten
mit gekochten, von den Gräten befreitem Fisch ernährt und, wenn man es sich
leisten kann, mit gekochtem oder rohem Fleisch und inneren Teilen wie Milz,
Leber, Lunge. Sie braucht etwas Gemüse und kann auch Nährmittel erhalten.
Frisches Grün – Gras, Schnittlauch, Kresse und dergleichen – muß für sie immer
erreichbar sein, denn es ist eine Art Medizin für die Katze.
Zum Trinken braucht sie
stets frisches Wasser oder Milch, die aber nicht säuerlich sein darf. – Essen
und Trinken soll lauwarm in stets sauberen Näpfen gegeben werden. Kalte Milch
wird von den meisten Katzen verschmäht.
Schlafplatz
Es ist gut, wenn die Katze
einen bestimmten Platz zum Liegen und Schlafen hat, nicht unmittelbar auf dem
Fußboden und vor Zugluft geschützt, in einem trockenen, nicht kalten Raum. Am
besten eignet sich dafür eine Kiste oder ein Korb mit einem Kissen in waschbarem
Bezug.
Sauberhaltung
Die Hauskatze soll gewöhnt
werden, ihre Geschäfte an einem bestimmten Platz innerhalb der Wohnung zu
verrichten. Dorthin stellt man die bekannten flachen verzinkten Katzenbleche
oder genügend große Näpfe aus Steingut oder Emaille, die man mit Streu oder
trockenem Torfmull oder Sand belegt. Die Katze muß diese Plätze kennen lernen.
Diese "Örtchen" müssen nach jedem Gebrauch gereinigt werden.
Körperpflege
Die Katze ist ein
besonders reinliches Tier. Sie treibt ihre eigene Fellpflege mit ihrer kleinen
rauhen Zunge. Dazu benötigt sie nur ein Schälchen stets frischen Wassers zum
Trinken. Baden ist der Katze wegen der Beschaffenheit ihres Haares nicht
zuträglich.
Wir unterstützen ihre
selbstgeübte Körperpflege durch tägliches Bürsten und verhindern dadurch
gleichzeitig die Verbreitung ihrer uns lästigen Haare in unserer Wohnung, durch
regelmäßiges vorsichtiges Reinigen ihrer Ohren mit einem trockenen Wattebausch,
durch Sauberhaltung ihres Schlafplatzes sowie durch regelmäßiges Lüften und
Sonnen von Decke und Kissen.
Ist eine Katze stark von
Ungeziefer (Flöhen, Läusen) befallen, so kann man sie durch vorsichtiges
Einstreuen eines geeigneten Pulvers davon befreien. Bei der Wahl sei man sehr
vorsichtig, da die falsche Sorte die Katze krank macht oder wie unter anderem
alle DDT-Präparate tödlich wirken kann. Wirksam und garantiert unschädlich ist
für Katzen "Kontra" (Anm.: jetzt nach Jahrzehnten kaum mehr auf
dem Markt). Das Pulver wird, vom Hals beginnend, gründlich in das Fell
eingerieben, wobei Augen, Nase und Ohren sorgfältig zu schützen und der Kopf am
besten ganz frei zu lassen ist. Der Körper kann danach evtl. für 5-10 Minuten
in ein Tuch eingewickelt werden. Dann muß das Pulver gründlich herausgebürstet
werden, wobei der Kopf wieder besonders zu schützen ist.
Krallenschärfen
Das ist eine für den
Menschen lästige, für die Katze jedoch notwendige Angelegenheit. Man sorge
deshalb dafür, daß sie dazu geeignete Gegenstände, z. B. einen Küchenstuhl,
eine kiste oder ein für diesen Zweck hergerichtetes Brett, das mit einem Stück
Stoff bespannt sein kann, vorfindet und benutzt.
Ausgehen
Jungtiere lasse man
niemals allein, erwachsene Katzen zum ersten Mal nicht vor Ablauf von 4 Wochen
ausgehen. Wer seine Katze richtig ausgehen läßt, gewöhne sie an bestimmte
Ausgehzeiten und halte sie nachts unbedingt im Hause. Damit sie rechtzeitig
zurückkehrt, gebe man ihr immer um dieselbe Zeit – vielleicht 10 Uhr abends –
einen Leckerbissen (Fleisch oder Fisch). Tiere haben die Uhr im Kopf, sie
stellen sich zur gewohnten Zeit ein, notfalls auf einen Ruf.
Vermehrung
Die unkontrollierte
Vermehrung der Katzen hat sich unheilvoll ausgewirkt; hierin liegt die Ursache,
daß es so viele heimatlose Katzen gibt, die dem Elend mit allen sich ergebenden
Folgen (Vogelraub, Katzenfeindschaft usw.) ausgesetzt sind. Die Vermehrung der
Katzen muß unbedingt eingeschränkt werden. Deshalb sollte jeder Kater, der
nicht planmäßig als Zuchtkater dienen soll, kastriert werden. Das geschieht am
besten im Alter von 6-8 Monaten, selbstverständlich nur durch einen Tierarzt.
Es kann aber auch später nachgeholt werden. Ein unkastrierter Kater kann auch
gar nicht in der Wohnung gehalten werden, weil er unsauber wird, schlecht
riecht und sich herumtreiben möchte. Auch weibliche Tiere können vom 6. Monat
ab sterilisiert werden.
Die Kätzin kann, wenn sie
hitzig ist, ohne Schaden zu Hause gehalten werden. Kommt sie aber zum Werfen,
so sollen nicht mehr als ein, höchstens zwei Kinder am Leben bleiben. Die
anderen werden am besten gleich nach dem Werfen, spätestens in den ersten drei
Tagen danach, warm eingepackt und einem Tierarzt zum schnellen Töten übergeben.
Ertränken ist Tierquälerei und wird auf Anzeige bestraft.
Erkrankung
Die Katze ist zäh nur in
bezug auf äußere Verletzungen. Krankheiten sind immer ernst zu nehmen. Man hole
rechtzeitig Rat und frage einen Tierarzt, ehe es zu spät ist. Krankheitszeichen
sind: Appetitlosigkeit, quälendes und häufiges Erbrechen (leichtes und
einmaliges Erbrechen kommt häufig vor und ist kein Grund zur Beunruhigung),
Durchfall, eitrige Augen, Ohren und Nase, übler Geruch aus dem Mund, Husten,
Fieber, Frieren.
Katzen können verschiedene
Würmer haben, besonders wenn sie ausgehen. Man versäume es nicht, eine Wurmkur
zu machen, jedoch nach tierärztlicher Anweisung. Es gibt Wurmmittel, die für
Katzen durchaus ungeeignet und schädlich sind.
Oliven- und Paraffinöl
sind wichtige Heil- und Vorbeugungsmittel, Rizinusöl ist schädlich.
Desinfektionsmittel sind mit größter Vorsicht anzuwenden, da die meisten für
Katzen giftig sind. Vetroform und Chlorpräparate sind unschädlich.
Eine unheilbar kranke
Katze lasse man von einem erfahrenen Tierarzt einschläfern.
Weitergabe
Eine gut eingewöhnte Katze
soll nach Möglichkeit nicht weitergegeben werden. Die Umgewöhnung ist eine
harte seelische Belastung und stellt große Ansprüche an das Tier. Liegen jedoch
zwingende Gründe vor, so erleichtere man den Wechsel dadurch, daß man dem neuen
Katzenbesitzer kurze Aufzeichnungen über die besonderen Eigenschaften und
Gewohnheiten des Tieres (z. B. Lieblingsspeisen) mitgibt.
An Unbekannte darf eine
Katze niemals weitergegeben werden, da man nicht wissen kann, welchen Zwecken
sie dienen wird (Versuchstier, Fellverwertung).
Findlinge
Ein ersichtlich
heimatloses, frierendes, hungerndes Tier, das uns um Hilfe anspricht, sollten
wir niemals unbeachtet lassen. Wir nehmen die Katze mit, bringen sie in dem
einfachsten Raum unter, stellen ein Blech mit Streu hinein, machen einen warmen
Schlafplatz zurecht, ein Tellerchen mit Essen, nicht zuviel, und geben zunächst
abgekochtes Wasser oder Tee zu trinken. Möglichst umgehend melden wir das
gefundene Tier mit genauer Beschreibung der nächsten Stelle einer
Katzenschutzorganisation. Ist eine solche nicht vorhanden, so melden wir den
Findling der Polizei oder dem nächstgelegenen Tierschutzverein. Vielleicht wird
er dort oder an anderer Stelle schon lange gesucht. – Wollen oder können wir
die Katze nicht behalten, so teilen wir dies der gleichen Stelle mit, setzen
sie aber unter keinen Umständen wieder hinaus, sondern behalten sie solange,
bis sie abgeholt wird. Bevor sie mit anderen Katzen zusammenkommt, sollte die
gefundene Katze ein Woche allein gehalten und beobachtet werden bzw. bei
Beobachtung von Krankheitserscheinungen von einem Tierarzt untersucht werden.
Tötung
Beim Töten von Tieren
müssen Quälereien unter allen Umständen vermieden werden. Sie stellen eine
strafbare Handlung im Sinne des Tierschutzgesetzes dar. Man wende sich deshalb
zwecks Tötung einer Katze – ob jung oder alt – an einen Tierarzt, den
Tierschutzverein oder an eine des Tötens kundige Person. Das Ertränken von
Katzen ist Tierquälerei!
Vogelschutz
Hat man einen Garten, in
dem Vögel nisten, so schütze man die Nester durch Stacheldraht, Dornenreisig
oder besondere Vogelschutzgürtel, die man um den Stamm der Bäume legt.
Man beachte zum Wohle der
eigenen Katze auch die zum Schutze der Vögel erlassenen Vorschriften. Da
hiernach Katzen, die ein fremdes Grundstück betreten, unter bestimmten
Bedingungen weggefangen werden dürfe und der Polizeibehörde abgeliefert werden
müssen, halte man seine Katze sorgfältig im Hause, mindestens aber während der
Brutzeit der Vögel (15. März bis 15. August) und solange der Schnee den Boden
bedeckt. Auch lasse man sie möglichst nur unter Aufsicht ins Freie. Wer dies
tut, schützt seine eigene Katze vor Verfolgung und Mißhandlung und trägt dazu
bei, den unwürdigen Streit zwischen Vogelfreunden und Katzenhaltern zu beenden.
Dr. Klara Swarzenski
Ergänzungen:
Ein reflektierendes
Halsband schützt
Katzen im Straßenverkehr. Und mit dem dazugehörigen Glöckchen hören hungrige
Vögel am Futterplatz die Minitiger besser, wenn diese sich anschleichen.
Das Halsband mit Sicherheitsverschluss gibt es in allen Freßnapffachgeschäften.
www.fressnapf.de (Aus: Ein Herz für Tiere, Europas größtes Tiermagazin, Nr.
1/2001 www.herz-fuer-tiere.de )