|
ETIKA |
TIERSCHUTZ |
www.etika.com 17.10.2004 |
|
61A1 |
Grausames Schächten |
2. Teil von Dr. Friedrich Landa,
Tierschutz-Dachverbandspräsident |
An
alle Juden: Laßt die Grausamkeit!
Der
Gott des Alten Testaments hat eurem und unserem Propheten Hosea gesagt:
Ich habe Lust an der Liebe
und nicht am Opfer, an der Erkenntnis Gottes und nicht am Brandopfer (6,6). Ähnlich 1. Samuel
15,22; Sprüche 21,3.
Wenn
ihr das grausame Schächten nicht mehr mit eurem Gewissen vereinbaren könnt,
dann geht zu euren Rabbis und sagt, sie sollen diesen Willen Gottes
respektieren. „Koschere“ Nahrung heißt, daß es „gute“ Nahrung sein soll. Wenn
die Tiere aber mit unvorstellbaren Qualen und unter unsagbaren Schmerzen
getötet werden, dann geht dieses Leid über ins Fleisch, und es ist kein Segen
auf dieser Nahrung, im Gegenteil.
Wenn
die Rabbis euch dreimal nicht anhören, dann lest, was Jesus Christus euren
Vorfahren gesagt hat:
Geht
hin und lernt, was das heißt (Hosea 6,6): „Ich habe Wohlgefallen
an Barmherzigkeit und nicht am Opfer.“ (Matthäus 9,13; ähnlich 12,7)
Und
dann denkt darüber nach, wer der wahre Gott ist: der Grausame, der Brandopfer
will, oder der Gütige, der von allen Barmherzigkeit verlangt.
Guami AIHS 21.2.2002 etika.com
An die Christen:
Macht
auch Ihr Schluß mit unchristlichen Bräuchen: Weihnachtsgans, Osterlamm und
Aschermittwochschnecken, Karpfen zu bestimmten Anlässen etc. (Guami 23.2.2002)
Ab
hier die Texte von Dr. Friedrich Landa
Tag des
Schächtens
22. Februar:
Islamisches Opferfest Kurban Bayram (arabisch Eid al-Adha, Id el-Adha)
Konsequenter Tierschutz hat einerseits
darzustellen, dass das Töten und Essen von Tieren aus ethischen,
gesundheitlichen, wirtschaftlichen, spirituellen, ästhetischen und vor
allem tierschützerischen Gründen abzulehnen ist, gibt es doch ganzjährig eine
Überfülle an pflanzlichen Lebensmitteln, die gesund und köstlich und ohne
Tierausbeutung nähren. Solange Tiere zur Fleischproduktion getötet werden, hat
der Tierschutz sich andererseits dafür einzusetzen, dass dies mit so wenig Leid
als möglich geschieht.
Betäubungsgeräte
lindern das Leid
Die Tierschutzorganisation ANIMAL LIVE arbeitet
seit Jahren mit beachtlichem Erfolg daran, Betäubungsmethoden in arabischen
Staaten einzuführen und durchzusetzen. Wegen der Aufklärungsarbeit und mit der
Unterstützung von islamischen Geistlichen konnte erreicht werden, dass in 140 Schlachtbetrieben mit vom Tierschutz
zur Verfügung gestellten Betäubungsgeräten geschächtet wird.
Arabische
Schlachtbetriebe betäuben
Bei
Schafen stellt ANIMAL LIVE Schlachtbetrieben in muslimischen Ländern
Elektrobetäubung, sowie eine mechanische Bolzenschussbetäubung zur
Verfügung. Zur Betäubung von Rindern wurde eine Schlag-Schussbetäubung
entwickelt. Durch das Gerät erhalten die Tiere einen
gewaltigen Schlag auf die Stirn, und durch Gehirnerschütterung sollten
Bewusstlosigkeit und Schmerzunempfindlichkeit erreicht werden. Im Unterschied
zum Bolzenschussgerät werden die Tiere bei diesen Betäubungsgeräten nicht durch
ein Einschussloch verletzt und damit "unrein". Wird keine Schlachtung
vorgenommern, erwachen die Tiere nach einiger Zeit aus der Betäubung und stehen
wieder auf.
Stumpfe
Schuss-Schlagbetäubung
Der Apparat zur stumpfen Schuss-Schlagbetäubung
wurde von der Firma
K. Schermer, D-76262 Ettlingen speziell für die
rituelle Schlachtung entwickelt. Der Schussbolzen dringt nicht in den Tierschädel
ein. Das Gehirn bleibt unverletzt (Das ist auch in Anbetracht von
BSE-Risikomaterial in der Blutbahn von Bedeutung). In einer Untersuchung der EU-Kommission
brachte die Schlag-Schussbetäubung folgende Ergebnisse: Der Cornealreflex ist
bei korrekter Anwendung erloschen. Angeblich sind beim Tier keine Reaktionen
mehr vorhanden, weder beim Aufhängen noch beim Ausbluten. Durch diese
Betäubungsart können rituelle Schlachtformen mit den Tierschutzbestimmungen in
Einklang gebracht werden.
Hohe Geistliche
der Betäubung zugestimmt
Islamische
Autoritäten im Libanon und in der Türkei haben bestätigt, dass die vorherige
Betäubung der Schlachttiere nicht dem islamischen Gesetz (Scharia)
widerspreche. Hoch einzustufen ist das Gutachten von Mohammed
Hussein Fadlallah, 1. Berater der Hsb Allah, (Hisbollah)
für die Schiiten der Mufti, dh. der Gesetzgebende, dessen Meinung auch im Iran
akzeptiert wird:
"Im Namen Gottes des Gnädigen, des Barmherzigen - Es
gibt keine Einwände gegen die Benutzung des Gerätes zur Betäubung von
Schlachttieren... Aber wir haben die Pflicht, wie es auch in der Scharia
geschrieben ist und auf deren Einhaltung wir bestehen, dass wir den Tieren
während der Schlachtung so wenig Schmerz wie möglich zufügen sollen."
Mohammed Hussein Fadlallah
Religiöse
Fanatiker wollen Tiere zu Tode quälen
Dem Tierschutz-Dachverband liegen Dokumente vor,
in denen SUNNITISCHE,
SCHIITISCHE sowie auch DRUSISCHE Schriftgelehrte in muslimischen Ländern der
Betäubung von Schlachttieren zugestimmt haben. Im
Nahen Osten sind kulturelle Fortschritte im Tierschutz zu verzeichnen, doch in Europa soll wieder die
Barbarei des betäubungslosen Schächtens eingeführt werden.
Hierzulande entsteht durch geistige Führer Unruhe, welche die Religionsfreiheit
dazu missbrauchen, die Tierquälerei des Schächtens ohne Betäubung für religiöse
Fanatiker zu legalisieren.
Hass gegen
Andersgläubige
Während sich in den arabischen Ländern Behörden,
geistliche Autoritäten und Schlachtexperten von der Notwendigkeit des Betäubens
vor dem Schlachten überzeugen lassen, glauben gewissenlose Politiker im
Abendland unter Berufung auf Menschenrechte und Religionsfreiheit die
Tierquälerei des betäubungslosen Schlachtens legalisieren zu können. Dadurch
wird der für Tierschutz immer sensibler werdenden Bevölkerung eine berechtigte
rationale und emotionale Begründung für Feindlichkeit - wenn nicht sogar Hass gegen Muslime und Semiten
geboten.
GRÜNE Politiker haben in letzter Zeit Urteile
begrüßt, die gegen die Rechte der Tiere gefällt wurden. Das gehört in aller
Schärfe kritisiert, weil die GRÜNEN ursprünglich als alternative Partei
zur Natur- und Tierausbeutung gegründet wurden. Die Wähler fragen sich
entsetzt, wieso, nachdem sich die GRÜNEN einigermaßen etabliert
haben, eine solch gewalttätige Politik betrieben wird. Für Frieden,
Umwelt- und Tierschutz und gegen Atomkraft setzen sich inzwischen andere
Parteien vehementer ein, während den GRÜNEN hauptsächlich Finanz- und
Ausländerpolitik und vor allem der Polittratsch wichtig zu sein scheint. Tiere
haben keine Wählerstimmen, und so machen sich linkslastige GRÜNE dafür stark, ihrer Wählerlobby
die Tierquälerei des betäubungslosen Schächtens zu ermöglich.
Betäuben und
Schächten
·
Das
betäubungslose Schächten von Tieren ist unbeschreiblich schmerzhaft. Dora
Hardegger von ANIMAL LIVE: "Tieren bei vollem Bewusstsein die Kehle zu
durchschneiden ist genauso grausam, wie wenn Menschen bei Anschlägen und
Verbrechen der Hals mit einem Messer aufgeschnitten wird." Die
Bilddokumentation zeigt, wie der Schächter 13 mal hin- und her säbeln muss, um
die lederstarke Haut zu durchtrennen. Der
leidvolle Todeskampf dauert lange Minuten...
Illegale
rituelle Schlachtungen in Hinterhöfen
"Die rituelle Schlachtung eines Hammels lebt
in der heutigen Form des Opfer-Festes Kurban Bayram fort. Dafür gibt es eine
Reihe von Vorschriften: Das Tier muss geschächtet werden, also ausbluten.
Schlachtet man einen Hammel zu Ehren eines Toten, so muss dies am ersten Tag
des Bayrami geschehen. Das gesamte Fleisch wird in diesem Fall dann an Arme
verschenkt. Die Armen, das muessen keine Tuerken sein, das kann jeder sein. Wer
für sich selbst einen Hammel schlachtet, kann dies während der drei
Feiertage tun. Die rituelle Schlachtung aber schreibt Schächten vor. Es bleiben
also nur abgelegene Orte oder die heimlich gemieteten Garagen, Waschküchen oder
sonstige Abstellräume."
Tierquälereien
und Gesetzesbruch am 22. Februar
Wie dem Tierschutz-DV vom Büro des
Veterinär-Landesrates mitgeteilt wurde, hat LR Dr. Achatz anlässlich des
islamischen Opferfestes Kurban Bayram (Ende der Woche) Veterinärdirektor Wampl
angezeigt, "dass trotz des bestehenden Verbotes in Oberösterreich Schafe von
Privaten und Schlachthöfen ohne Betäubung geschächtet
werden". Dafür gäbe es zahlreiche Hinweise. Mittels Erlass werden die
Bezirkshauptmannschaften zu verstärkten Kontrollen aufgefordert. Durch
entsprechende Plakate in Türkisch und Serbokroatisch soll in Schlachthöfen und
bei Schafzüchtern auf das Schächtverbot hingewiesen werden. LR Dr. Achatz:
"In Anbetracht des bevorstehenden Festes ist es erforderlich, rasch tätig
zu werden."
Geschächtetes
undeklariert in Fleischvitrinen
Wird in Europa den Religionsfanatikern die
Tierquälerei des betäubungslosen Schächtens gestattet, verzehren auch die
meisten Fleischkonsumenten, ohne sich dessen bewusst zu sein, Leichenteile von
langsam zu Tode gequälten Tieren. Manchen Sekten gilt der hintere Teil der
geschächteten Tiere als "unrein". Da sie aus religiösen Gründen nur die vorderen Stücke verzehren, wird
der Rest der geschächteten Tiere von der Fleischindustrie an Ungläubige, an
Christen verkauft, die auch den für Orthodoxe "unreinen" Abfall
essen.
"Du sollst
nicht töten!"
Da auch durch Schächten bei vollem Bewusstsein bis
zum letzten Herzschlag keine vollkommene Entblutung erreicht werden
kann und immer ein Rest an Blut in den Körperteilen zurückbleiben
wird, können die Kadaverteile, wie sie im Supermarkt angeboten
werden, strenggenommen niemals als "REIN" bezeichnet werden. An allem
Fleisch klebt innen Blut! Darum kann Gläubigen nur empfohlen werden,
konsequenterweise kein Fleisch zu essen. Wer aus religiösen Gründen kein
Fleisch isst, verstößt auch nicht gegen das Gebot: "Du sollst nicht
töten!"
Paradiesische
Nahrung
Gläubige Menschen tun gut daran, keine Tiere für
sich schächten zu lassen. Wer hofft, künftig m Paradies leben zu können, darf
nicht selber töten oder für sich töten lassen. Eine Bestie im Paradies - und schon ist es zerstört.
Es sind wir Menschen und im besonderen auch Gläubige, die diese Erde zur Hölle
machen, vor allem durch die rücksichtslose Ausbeutung der Mitgeschöpfe. Auch in unserer heimischen
modernen Schlachthauszivilisation werden trotz ausgeklügelter Schlachtmethoden
und vorhergehender Betäubung immer wieder Tiere bei lebendigem Leib
und vollem Bewusstsein zu Tode gequält, wenn sie während des Schlachtvorganges
am Fließband hängend aus der Betäubung erwachen. Fleisch kaufen
heißt: Gewalt gegen Tiere in Auftrag geben!
Bilddokumentation
Schächten:
http://www.vgt.ch/media/Standbilder-schaechten/standbilder-schaechten.htm
Bildreportage
(c landa@tierschutz.cc) "Kebab von geschächteten Tieren"
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/kebab/schaechten.html
Videodokumentation
Schächten
bei vollem Bewusstsein
http://www.vgt.ch/media/movie32-schaechten.htm
Schlachten
bei vollem Bewusstsein
http://www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html bzw.
http://www.tierschutz.cc
Dr. Friedrich Landa
Tierschutz-Dachverbandspräsident
+43 66 43 43 43 66
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Gesendet:
Freitag, 13. Juli 2001 15:36
Betreff:
GRÜNE für SCHÄCHTEN
GRÜNE für
SCHÄCHTEN
Unter der Überschrift "TIERSCHUTZ"
bezeichnet die "Grüne Zeitung für OÖ" (Seite 1) die jüdischen und
muslimischen Schlachtmethoden (das SCHÄCHTEN) als "jahrhundertealte
tierfreundlichere Traditionen". Doris Eisenriegler als
"Tierschutzsprecherin der Grünen OÖ" begründet die Bezeichnung
"tierfreundlicher" im Vergleich mit der brutalen Schlachtpraxis, die
in einem oö. Schlachthof vom "Verein gegen Tierfabriken" gefilmt
wurde. Im Vergleich dazu sei das Schächten "sogar die tierschonendere
Schlachtmethode". (Seite 4)
Anstatt den "Dachverband der oö
Tierschutzorganisationen" in der Forderung zu unterstützen, den Tierschutz
in die Kontrolle von Schlachthäusern und Tierfabriken einzubeziehen, treten die
GRÜNEN für "Das Schlachten (Schächten) nach jüdischem oder muslimischen
Ritus...ohne Betäubung" ein.
Nicht nur bei allen Tierschützern stoßen die
GRÜNEN mit solchen Aussagen auf Unverständniss. Auch den Juden und Muslimen
gegenüber ist eine solche Politik problematisch: Noch ist laut oö.
Tierschutzgesetz Schächten verboten. Es besteht die Gefahr, dass wenn Juden und
Muslime Handlungen begehen dürfen, die Christen, Andersgläubigen und Nichtgläubigen
verboten sind, dadurch die Ablehnung von Menschen, die, wie von den
GRÜNEN gefordert, eine solche legalisierte Tierquälerei betreiben dürfen,
in der Bevölkerung geschürt wird.
Kein intelligenter und mitfühlender Bürger wird
sich von den GRÜNEN einreden lassen, dass es sich beim Schächten um eine
tierfreundliche Schlachtmethode handelt. Die Tiere werden durch den
Schächtschnitt langsam zu Tode gequält!
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet:
Mittwoch, 16. Januar 2002 06:59
Betreff:
Religionsfanatiker haben Recht auf Tierquälerei
SCHÄCHTEN:
Religionsfanatiker bekommen Recht auf Tierquälerei
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum
betäubungslosen Schächten hat in zweierlei Hinsicht unabsehbare Folgen: Eine
fürchterliche Tierquälerei wird für Religionsfanatiker legalisiert und dadurch
wird der Hass auf Ausländer bzw. extreme muslimische Gruppierungen und
strenggläubige Juden eine auf der Ablehnung von
Gräueltaten basierende 'gute' Begründung finden.
Tierschutz in
die Verfassung
Die Tiere werden durch den Schächtschnitt langsam
zu Tode gefoltert! Den Richtern kann eigentlich kein Vorwurf gemacht werden.
Sie konnten aufgrund der Gesetzeslage den Tierschutz nicht als genauso wertvoll
beurteilen wie die Religionsfreiheit. Die Politik hat es versäumt, dafür zu
sorgen, den Schutz der Tiere in der Verfassung festzuschreiben!
Terror gegen
Menschen und Tiere
Tierschutz und Menschenschutz hängen zusammen. Wer
für Tiere zu keinem Mitgefühl fähig ist, dem wird seine Ideologie wichtiger
sein als Nächstenliebe. Religionsextremisten, die Tiere bei voller
Empfindungsfähigkeit für sich zu Tode quälen lassen, werden auch vor einer
Brutalität gegen Menschen nicht zurückschrecken, wenn ihre religiösen Schriften
oder Führer eine solche gebieten.
Tierquäler im
Land nicht erwünscht
Seit die GRÜNEN mit an der Macht sind, glaubt man
sich in Deutschland wieder gewissenlos Gewalt gegen Menschen und Tiere erlauben
zu können. PolitikerInnen denen ihre multikultuerelle Lobby wichtiger ist als
eine auf Mitgefühl und Gerechtigkeit basiernde Politik, sollten nicht mehr
gewählt werden. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zum betäubungslosen Schlachten begrüßt: "Dieses
Urteil ist ein Erfolg für den Tierschutz..." Das Urteil trage auch zum
Frieden in unserer multikulturellen Gesellschaft bei.
Tier- und
ausländerfeindliche GRÜNE
Nicht nur bei allen Tierschützern stoßen die
blutbefleckten GRÜNEN mit solchen Ansichten auf Unverständnis. Auch den Juden
und Muslimen gegenüber ist eine solche Politik problematisch: Es besteht die
Gefahr, dass, wenn Juden und Muslime Handlungen begehen dürfen, die Christen,
Andersgläubigen und Nichtgläubigen verboten sind, dadurch die Ablehnung von
Menschen, die, wie von den GRÜNEN gefordert, eine solche legalisierte
Tierquälerei betreiben dürfen, in der Bevölkerung geschürt wird.
Koshere Ernährung
auch ohne Schächten möglich
Strenggläubige Muslime und Juden müssen keine
Tiere für sich quälen lassen. Wenn ihnen das Fleisch von vor dem Schlachten
betäubten Tieren, das in den Schlachthäusern zivilisierter Länder produziert
wird, unrein erscheint, können sie sich rein vegetarisch ernähren.
·
Immer
mehr Menschen essen Fleisch von geschächteten Tieren
-
meist
ohne zu wissen, was SCHÄCHTEN bedeutet.
·
In
immer mehr Läden wird Dörner-Kebab als Schnellimbiss angeboten. Nur die
wenigsten Käufer dieses Fleischgeschnetzels sind sich bewusst, dass es sich
dabei um Fleisch von geschächteten Tieren handeln könnte.
Bei vollem Bewusstsein langsam verbluten
Schächten heißt, dass das Tier bei der Schlachtung
nicht betäubt wird, sondern bei voller Empfindungsfähigkeit die Kehle
durchschnitten bekommt. Die religiösen Anhänger dieser Schlachtmethode glauben,
dass die Tiere vollständiger ausbluten, wenn sie bis zum letzten Herzschlag bei
vollem Bewusstsein bleiben. Deshalb bestehen sie darauf, dass ihnen Schächten
aufgrund der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit erlaubt werden
muss.
Nach den mosaischen Gesetzen, auf die sich Juden
und Muslime beziehen, die sich auch im Alten Testament in der Bibel finden,
wird davon ausgegangen, dass im Blut der Lebewesen ihre Seelen wohnen. Um mit
der Seele des getöteten Tieres nicht in Konflikt zu kommen, soll das
Schlachtopfer bis auf den letzten Blutstropfen ausgeblutet sein.
Schächten ist
reine Tierquälerei
Werden alle Reinheitsgebote bei der Schlachtung
beachtet, gilt den Juden das Fleisch als "KOSHER". Die Muslime
bezeichnen solches Fleisch als "HALAL". Strenggläubige Juden
und Muslime ernähren sich nur von Nahrungsmitteln, die ihren
Reinheitsvorstellungen entsprechen. Fleisch muss von geschächteten Tieren
stammen. Gläubige Kebab-Verkäufer bieten in ihren Imbissbuden Fleisch von
geschächteten Tieren an, das auch von strenggläubigen Kunden verzehrt werden
kann. Tiere, die aus religiösen Motiven ohne Betäubung bei vollem Bewusstsein
langsam verbluten, erleiden einen langsamen Tod. Sie werden beim Schächten zu
Tode gequält. Deshalb verbieten die meisten Landes-Tierschutzgesetze das
Schächten.
Verfassungsgericht
kann Tierschutz nicht so wichtig nehmen
In der Verfassung aber ist die Freiheit der
Religionsausübung garantiert. Also widersprechen sich Verfassungsgesetze und
Tierschutzgesetze mit Schächtverbot.
In der Bevölkererung wird das Bewusstsein für das
Recht der Tiere auf Schutz vor unnötiger Quälerei immer sensibler. Kein
intelligenter und zu Mitgefühl befähigter Bürger wird Verständnis dafür
aufbringen, wenn gläubigen Juden und Muslimen Tierquälereien erlaubt
werden, die einem Christen, Atheisten oder Agnostiker nicht gestattet sind.
Tierschutz in
die Verfassung
Aus dem Widerspruch in der Gesetzgebung gibt es
nur einen akzeptablen Ausweg: Der Schutz der Tiere muss in den Verfassungsrang
gehoben werden. Dann können Verfassungsrichter in ihrer Urteilsfindung abwägen,
ob der Schutz der Tiere vor unnötigen Qualen als wichtiger zu bewerten ist, als
die Freiheit der Religionsausübung. Solange der Schutz der Tiere nicht in
den Verfassungsrang gehoben wurde, dürfen Religionsfanatiker und Orgienmysterienkünstler Tiere zu Tode
quälen oder sich an ihrem Blut berauschen, ohne dass auf
rechtsstaatlicher Basis ein Schutz der Tiere möglich ist. Denn die Tierquäler
können sich in letzer Instanz auf die Freiheit von Religion und Kunst
berufen.
Auch
"Ungläubige" essen geschächtete Tiere
Nicht nur streng gläubige Anhänger des Schächtens
essen das Fleisch der bei vollem Bewusstsein zu Tode gequälten Tiere. Auch
immer mehr ahnungslose Konsumenten kaufen Kebab von geschächteten Tieren
und werden dadurch zu Mitverursachern von unbeschreiblichen Tierqualen.
Kebab-Stände, die sich als "HALAL" bezeichenen, weisen damit darauf
hin, dass ihr Fleisch von geschächteten Tieren stammt.
Fleisch ist
immer "unrein"
Auch wenn das Entbluten der Tiere beim Schächten
bei vollem Bewusstsein bis zum letzten Herzschlag vorgenommen wird, kann eine
Entblutung doch nie vollkommen erfolgen. Immer wird ein Rest an Blut in
den Körperteilen zurückbleiben! Also dürfte strenggenommen keine Tierleiche als
"REIN" bezeichnet werden. Darum kann Gläubigen nur empfohlen werden,
konsequenterweise kein Fleisch zu essen. Wer aus religiösen Gründen kein
Fleisch isst, verstößt auch nicht gegen das Gebot: "Du sollst nicht
töten!"
Reine, paradiesische Nahrung ist vegan
Gläubige Menschen tun gut daran keine Tiere für
sich Schächten zu lassen. Wer hofft, künftig im Paradies leben zu
können, darf nicht selber töten oder für sich töten lassen. Eine Bestie im
Paradies - und schon ist es zerstört. Es sind wir Menschen und im besonderen
auch Gläubige, die diese Erde zur Hölle machen, vor allem durch die
rücksichtslose Ausbeutung der Mitgeschöpfe. Auch in unserer heimischen
modernen Schlachthauszivilisation werden trotz ausgeklügelter Schlachtmethoden
und vorhergehender Betäubung immer wieder Tiere bei lebendigem Leib
und vollem Bewusstsein zu Tode gequält, wenn sie während des Schlachtvorganges
am Fließband hängend aus der Betäubung erwachen. Wer Fleisch kauft,
gibt damit Gewalt gegen Tiere in Auftrag.
Nicht quälen,
nicht verletzen, nicht töten
Wer mit religiösen Argumenten das Quälen und Töten
von Tieren zu rechtfertigen versucht, sei daran erinnert:
Auch wenn in dieser Welt kaum jemand versucht nach
dem Grund-Gebot des "Nichtverletzens anderer empfindsamer Geschöpfe"
zu leben, gebieten doch alle Religionen übereinstimmend: DU SOLLST NICHT TÖTEN!
Die ursprünglich von Gott geschaffene Welt kannte
kein Töten. Die Menschen im Paradies lebten vegan.
Alle Menschen täten gut daran, keine Tiere für
sich Schlachten zu lassen: "Nit schlacht!"
Videodokumentation Schächten bei vollem
Bewusstsein
http://www.vgt.ch/media/movie32-schaechten.htm
Allerdings werden auch in EU-Schlachthäusern die
Tiere oft bei voller Emfindungsfähigkeit zum Entbluten gebracht:
Videodokumentation Schlachten bei vollem
Bewusstsein
http://www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html
Bildreportage
(c landa@tierschutz.cc) "Kebab von geschächteten Tieren"
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/kebab/schaechten.html
Bibelstellen
Vegane Ernährung im Paradies:
"...ich habe euch gegeben alle
samentragenden Pflanzen, die es auf der Oberfläche der ganzen Erde gibt, und
jeden Baum, an dem es Frucht gibt. Euch diene es als Speise."
1. Mose 1:29 (Genesis)
Nach dem Verlust des Paradieses: Aug um Auge -
Schächten:
"...Fleisch mit seiner Seele -
seinem Blut - sollt ihr nicht essen. Außerdem werde ICH euer Blut, das eurer
Seelen zurückfordern." 1 Mose 9:4-5
"...ihr sollt keinerlei Blut essen
von Tieren" 3 Mose 7:26
"Denn die Seele des Fleisches ist
im Blute..." 3 Mose 17:11
Friedvolle Verheißungen für das wiederhergestellte
Paradies:
"...der Wolf wird beim Lamm
weilen, der Leopard beim Böcklein und das Kalb beim Löwen... Kuh und Bär werden
zusammen weiden... Und selbst der Löwe wird Gras fressen... das Kind wird auf
dem Loch der Kobra spielen... Sie werden keinen Schaden stiften noch irgendwie
Verderben anrichten... erfüllt mit der Erkenntnis ICH BIN das ICH
BIN" Jesaia 11:7-8
Dr. Friedrich Landa
Geschäftsführer Tierschutz im Unterricht
Tierschutz-Dachverbandspräsident
+43 66 43 43 43 66
Homepage: http://www.tierschutz.cc
Die unschuldigen Opfer der
muslimischen Religion (Zusatz
26.2.2002)
Die
unschuldigen Opfer des muslimischen Schlachtfestes sind die unzähligen Tiere, die
ohne Betäubung durch einen schmerzhaften Kehlschnitt zum Verbluten gebracht
werden.
Die Tierquälerei des Schächtens
ist verboten
Noch
ist in den meisten österreichischen Bundesländern das betäubungslose Schächten
ausnahmslos untersagt. Die Landestierschutzgesetze im Burgenland, in
Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg schreiben eine Betäubung
beim Schlachten vor. Eine Ausnahme vom Betäubungsgebot im Falle des rituellen
Schlachtens ist nicht vorgesehen.
Tierschutz in die Verfassung
In
der Verfassung ist jedoch die Freiheit der Religonsausübung festgeschrieben.
Der OHG hat im Meinungsstreit zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz
entschieden (in EvBl 1996/114), dass die Schlachtung von Tieren nach den
Vorschriften der Mohammedaner und der Juden den Tatbestand des § 222StGB nicht
erfüllen, weil die rituelle Schlachtung als religiöse Handlung ein sozial
adäquates Verhalten darstelle.
Gebräuche des Judentums
Der
OHG nahm in der Beurteilung, ob Moslime wegen Schächten zu verurteilen seien,
auf die israelitische Religionsgesellschaft Bezug: "Die Schächtung der
Schlachttiere gehöre...zu den alten religiösen Satzungen und Gebräuchen des
Judentums..." Im Gegensatz dazu sah der historische Gesetzgeber einzelne
Teile der islamischen Lehre als Widerspruch zu staatlichen Gesetzen stehend an
(zB die Polygamie, die Steinigung wegen Ehebruchs, die Sklaverei...)
Erbarmungslose Religiösität
Der
Gott des Alten Testaments, von dem die heiligen Schriften der Muslime, Juden
und Christen berichten, ging mit Menschen und Tieren und seinem
eingeborenen Sohn nicht sehr mitfühlend um, wenn es um Opfer und Sühne ging.
Fanatischen Religionsanhängern ist die Einhaltung brutaler Vorschriften und
Gebote wichtiger als die Leiden von Menschen und Tieren.
Jüdisches Lobbying für das
Schächten
Auf Wunsch einer israelitischen Organisation, die das Schächten
geschützt wissen wollte, wurde die Passage über die Religionsausübung
unter "Beachtung religiöser Gebräuche" in Artikel 9 der
Menschenrechtskonvention aufgenommen. (Jens Budischowsky: Das
"Schächten" nach islamischem Ritus als strafbare Tierquälerei?)
EU ist Tierschutz nicht so wichtig
Außerdem
verstößt das Schächtverbot der Landestierschutzgesetze gegen die EU-Richtlinie 93/119/EG.
Zwar verlangt diese Richtlinie, dass die Tiere zu betäuben sind, im Anhang C
findet sich jedoch Art 5 Abs 2 eine Ausnahme für die Betäubung im Fall des
Schächtens: "Für Tiere, bei denen aufgrund bestimmter religiöser Riten
besondere Schlachtmethoden angewandt werden, gelten" die
Betäubungsbestimmungen nicht.
EU zwingt Länder, Schächten zu
legalisieren
Durch
den Beitritt zur EU haben die Länder ihre Souveränitat beschränkt und müssen
ihre Gesetzgebung danach richten, was die EU vorschreibt. Wodurch sind die
Leute, die sich anmaßen, solch fragwürdige Richtlinien zu erlassen, eigentlich
zu einer solchen Bevormundung legitimiert worden?
Bevölkerung ist empört
Obwohl
in der Bevölkerung aufgrund der ethischen Gesinnung kein Verständnis für
religiös begründete Tierquälerei zu finden ist, droht eine Legalisierung des
Schächtens, die nur dadurch verhindert werden kann, dass der Schutz der Tiere
vor der Zufügung unnötiger Qualen in der Verfassung der EU und der einzelnen
Staaten festgeschrieben wird. Die Geltung des EU-Rechts gegenüber dem
Verfassungsrecht ist eine eingeschränkte. Die obersten Richter hätten die
Möglichkeit, Religionsfreiheit und Schutz der Tiere gegeneinander abzuwägen.
Gegen ausländische tierquälerische Riten
Eine
Legalisierung des betäubungslosen Schächtens gibt den ausländerfeindlichen
Tendenzen die Möglichkeit, einen gut begründeten Hass gegen Juden und Muslime
zu schüren, wenn diese Tierquälereien betreiben dürfen, die anderen Bürgern
verboten sind:
"Was sind das für Rechtsstaaten, die um der Freiheit der Menschen Willen zulassen, dass empfindame Lebewesen zu Tode gepeinigt werden? Können wir ohne Gegenwehr zulassen, wie fremdländische barbarische Riten bei uns neu eingeführt und straffrei praktiziert werden, weil ein dämonischer Gott angeblich nach Opferblut lechzt?"
Bilder
vom ersten Tag (22.2) des mehrtägigen Opferfestes aus einem österreichischen
Schlachthof:
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/unschuldige/opfer.html
Bilddokumentation Schächten: http://www.vgt.ch/media/Standbilder-schaechten/standbilder-schaechten.htm
Bildreportage (c landa@tierschutz.cc)
"Kebab von geschächteten Tieren" http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/kebab/schaechten.html
Videodokumentation
Schächten bei vollem Bewusstsein http://www.vgt.ch/media/movie32-schaechten.htm
Schlachten bei vollem Bewusstsein http://www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html bzw. http://www.tierschutz.cc
Dr.
Friedrich Landa Tierschutz-Dachverband +43 66 43 43 43
66