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69TO5B |
EU für Greueltaten in
Schlachthäusern verantwortlich? |
Pressekonferenz
mit Videovorführung im Parlament in Wien |
Das
Grauen der Endzeit – Apokalypse der Tiere
Abdruck
nachfolgenden Textes mit freundlicher Erlaubnis des Präsidenten des
Österreichischen Tierschutz-Dachverbandes, Dr. Friedrich Landa
Qualen in Schlachthäusern von
EU-Verordnung verursacht?
Die Greueltaten in den
Schlachthäusern, die für "Tierschutz im
Unterricht"
dokumentiert wurden, könnten von einer EU-Entscheidung
verursacht sein. Wo am
Fließband geschlachtet wird, kommt es zu Gewalt
gegen Tiere!
Zwar schreiben die
Tierschutzgesetze der einzelnen Länder vor (z.B. oberösterreichisches
Tierschutzgesetz):
"Wer ein Tier schlachtet, muss vor dem Blutentzug
eine vollkommene allgemeine Betäubung vornehmen."
Neue Vorschriften der EU
untersagen jedoch seit Beginn dieses Jahres die
Rückenmarkszerstörung bei der Schlachtung unter Verwendung des
Hirnstabes, weil
dadurch BSE-Risikomaterial über die Blutbahn in alle
Körperteile gelangen
könnte. Mit diesem Stab wurde nach dem Anschießen
im Gehirn der Tiere
herumgestochert, um das Zentralnervensystem zu
zerstören und zu
vermeiden, dass die Tiere beim Ausbluten und während
ihnen bereits die Beine
abgeschnitten werden, aus der Betäubung
erwachen. Diese
"Sterbehilfe" wurde Anfang des Jahres verboten. In der
Entscheidung der
Kommission 2000/418/EG heißt es:
"Die
Mitgliedstaaten stellen sicher, dass... nach dem 31. Dezember 2000
das
zentrale Nervengewebe bei Rindern... nach dem Betäuben nicht durch
Einführung
eines Rückenmarkszerstörers durch den Schusskanal in die
Schädelhöhle
zerstört wird."
Das Verbot wurde
ausgesprochen weil laut Begründung des
'Wissenschaftlichen
Ausschusses für veterinärmedizinische Maßnahmen'
"die Zerstörung
von zentralem Nervengewebe nach dem Töten mit dem
Bolzenschussapparat
durch Einführung eines Rückenmarkszerstörers durch
den Schusskanal in die
Schädelhöhle bewirken könnte, dass sich
potentiell infiziertes
zentrales Nervengewebe während des
Schlachtprozesses über
den ganzen Tierkörper verteilt."
Diese Maßnahme für den
Schutz der Konsumenten vor BSE-Erregern zieht für
die Schlachtopfer
unbeschreibliches Leid nach sich: Tiere wachen beim
Schlachten aus der
Betäubung auf, während sie an den Hinterbeinen schon
zum Ausbluten
aufgezogen sind und beginnen, während sie aufgeschnitten
werden, in ihrem
Todeskampf schauderhaft zu BRÜLLEN!
Bilder zur
Dokumentation (Bildautorenvermerk: TiU/Landa)
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/rinderschlachtung.html
Weiteres Bildmaterial
Recherche &
Dokumentation
Markus Müller,
Kameramann von Tierbildarchiv.de
Dr. Friedrich Landa
Tierschutz-Dachverbandspräsident
Homepage: http://www.tierschutz.cc/
Pressekonferenz:
entsetzlichen Praktiken in den Schlachthöfen
Dienstag, 8.5.2001 -
10.00 Uhr Pressekonferenz der Tierschutzsprecherin Dr.
Petrovic
Ort: Parlament,
Haupthaus, Grüner Klub Eingang Schmerlingplatz
Thema: Tierschutz und
Situation in Schlachthöfen nach BSE
Darüber berichteten die
„Dolomiten“, Bozen am 9. Mai 2001 dreispaltig:
PRESSESTIMME
TIERE/Leiden
Brutale Schlachtmethoden
EU-Richtlinie widerspricht den nationalen Tierschutzgesetzen
Wien (APA/le) – Entsetzliche
Zustände herrschen einer Dokumentation österreichischer Tierschützer zufolge in
Schlachthäusern. Nicht oder ungenügend betäubte Rinder brüllen noch, während
sie am Förderband aufgeschnitten werden.
„Anlass, warum es jetzt
so arg zu sein scheint, sind die neuen Richtlinien der EU“, erklärte die
stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Madeleine Petrovic, in Wien. Die seit
1. Jänner 2001 bestehende Richtlinie verbietet den bisher üblichen Einsatz des
Rückenmarkzerstörers, um die Verbreitung von BSE-spezifischem Risikomaterial im
Körper zu verhindern. Da führe jedoch dazu, dass viele Tiere während der
eigentlichen Schlachtung noch am Leben sind und den Vorgang wahrnehmen. Es sei
kaum zu glauben, „dass diese unmenschliche Brutalität an der Tagesordnung ist“,
kritisierte Petrovic.
Ein Beispiel
dokumentierte der Journalist Markus Müller in einem Film. ... Die Bilder
zeigen, dass viele der Tiere noch leben, die Augen bewegen und zu brüllen
beginnen, während sie kopfüber hängend aufgeschnitten werden.
Petrovic machte darauf
aufmerksam, dass die neue EU-Richtlinie nicht im Einklang mit bestehenden
nationalen Gesetzen stehe. Paragraph 222 des Strafgesetzbuches besagt, dass
Tierquälerei mit Freiheits- oder Geldstrafe zu ahnden ist. „Die EU kann nicht
das österreichische Zivil- und Strafrecht ändern“, betonte Petrovic. Die Grünen
fordern eine laufende tierärztliche Überprüfung des Betäubungs- und
Schlachtvorganges und neue Betäubungsmethoden.