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Singvogeljagd im Salzkammergut |
Dr. Landa |
Land Oberösterreich bricht Art. 15a B-VG zur
Verbesserung des Tierschutzes
Mit 1.1.2002 ist das neue Oö Naturschutzgesetz in Kraft
getreten. Dieses Gesetz bricht die "Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur
Verbesserung des Tierschutzes im allgemeinen und im besonderen im
außerlandwirtschaftlichen Bereich."
Diese Vereinbarung zwischen den Ländern, wurde für das Land
Oberösterreich von Landeshauptmann Pühringer im Rahmen der
Landeshauptmännerkonferenz am 26. Nov. 1998 unterzeichnet und ist vom Oö.
Landtag als bindend genehmigt worden.
Tierquälerei verboten
In "Artikel 3 Tierquälerei, Verbote"
verpflichten sich die Vertragsparteien "Tierquälerei zu verbieten.
Demnach darf niemand ein Tier ungerechtfertigt ohne vernünftigen Grund töten,
ihm Schmerzen, Leiden einschließlich schwerer Angst oder Schäden (Verletzungen
oder Gesundheitsschäden) zufügen."
Nicht unter das Verbot fallen die weidgerechte Ausübung der
Jagd und Fischerei, sowie Maßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen
Nutztierhaltung.
Land Oö hält sich nicht an das Verbot von
Tierquälerei
Im neuen Oö. Naturschutzgesetz finden sich unter § 29
"Ausnahmen von den besonderen Schutzbestimmungen":
"Die Behörde kann im Einzelfall - gegebenenfalls
zeitlich oder örtlich beschränkt - Ausnahmen von den Verboten" bewilligen
zu "öffentlichen oder privaten Zwecken im Rahmen einer vorübergehenden
Beunruhigung, einer selektiven Entnahme oder der Haltung bestimmter Tierarten
in geringen Mengen unter streng überwachten Bedingungen"
Mit dieser Ausnahme der Schutzbestimmung soll der
Singvogelfang im Oö. Salzkammergut weiter ermöglicht bleiben. Diese
Ausnahme ist durch nichts gerechtfertigt und nicht mit der 15a
Vereinbarung zur Verbesserung des Tierschutzes vereinbar!
Behördlich bewilligte Tierquälerei Singvogelfang
Singvogelfang ist nicht Jagd (die Tiere werden nicht
gegessen), gilt nach dem neuen Gesetz auch nicht mehr als Brauchtum und muss
als Tierquälerei bezeichnet werden, weil die scheuen Waldtieren beim Einfangen
durch die Nähe des Menschen in schwere Angst versetzt werden. Auch kommt es
immer wieder zu Verletzungen beim Einfangen, Gesundheitsschäden durch die
Haltungsbedingungen in kleinen Käfigen und zu tödlichen "Unfällen",
wenn die Tiere an der Gefangenschaft verzweifeln und am Schock sterben. Es gibt
keinen vernünftigen Grund, warum "die Behörde im Einzelfall, zeitlich oder
örtlich beschränkt," diese Tierquälereien bewilligen soll!
Landeshauptmann hält an Tierquälerei fest
Die Art. 15a B-VG wurde von den Landeshauptleuten
vereinbart, um "eine wesentliche Verbesserung im Bereich des Tierschutzes
mit sich (zu) bringen" und nun hintertreibt LH Pühringer, der Hauptgegner
eines österreichweit gültigen Bundes-Tierschutzgesetzes, sogar noch diese
15a-Notlösung, indem versucht wird, die Tierquälerei des
Singvogelfangens in Oberösterreich weiter zu ermöglichen, welche in allen
anderen Bundesländern längst als einer zivilisierten Gesellschaft unwürdig
verboten wurde.
Tierrechte für Politiker nicht beachtenswert
Christlich-soziale Parteipolitiker scheinen ein Verständnis
vom Rechts-Staat zu haben, in dem sie Vereinbarungen und Gesetze zwar
beschließen, um dem Gerechtigkeits-Bedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu
tragen, an die sie aber glauben sich selbst nicht halten zu brauchen, wenn es
sich "bloß um Tiere" handelt. Oberösterreich ist auf dem Gebiet des
Tierschutzes noch immer ein Entwicklungsland! Landeshäuptlinge dürfen nicht
weiter nach eigenem Gutdünken darüber bestimmen, was als gut und böse im Land
zu gelten hat. Die Zeiten sollten vorbei sein, da Politiker Tierrechte
unwidersprochen ignorieren können. Der Tierschutz-Dachverband wird alles in
seiner Macht Stehende unternehmen, um die Ignoranz der Politiker publik zu
machen und zu durchbrechen.
Landeshauptmann
als Anführer der Tierquäler
Landeshauptmann
Pühringer führte in Ebensee einen Umzug der Singvogelfänger an und versicherte
ihnen seine Unterstützung. Beim EU-Agrar-Gipfel im Salzkammergut sitzen ihm die
Tierschützer schon im Nacken: http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/LH/puehringer.html
Kommentar zum
Singvogelfang von "Salzkammergut-Rundschau" Redakteur Josef Aigner
"Was Leiden schafft..." http://www.t0.or.at/~tierschutz/dachverband/leiden.html
"Sing-Sing-Vögel" - Wizanys Zeichnung in den SN zeigt einen
Vogelfänger, mit Käfig am Rücken, der statt
seinem Hirn einen Käfig mit einem eingesperrten Vogel
hat. Der Vogelfänger versucht mit einem Schmetterlingsnetz
sein Hirn wieder einzufangen, das ihm mit kleinen Flügerln davongeflattert ist.
Zu sehen unter:
http://www.t0.or.at/~tierschutz/dachverband/sb-nachrichten16-11-01.html
Kritische Info zum
Singvogelfang (Zeitungsberichte, Aussendungen und eine 26 Seiten umfassende
bebilderte Zusammenfassung) http://www.tierschutz.cc
Dr. Friedrich Landa
Dachverband der Tierschutzorganisationen für Oberösterreich
+43 66 43 43 43 66
LH Pühringer bedroht Tierschützer
wegen Info an Urlauber über Singvogelfang im
Salzkammergut
Flugblattverteilung an Gäste
Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat im schönen
Salzkammergut Urlaub gemacht...
Eben da haben Aktivisten der Österreichischen Tierwacht
Flugblätter verteilt, um die Urlaubsgäste über die Tierquälerei beim
Singvogelfang im oö. Salzkammergut zu informieren.
Todesangst beim Singvogelfang
In allen anderen Ländern ist der Singvogelfang längst verboten. Nur in Oberösterreich werden, aufgrund einer Verordnung zum Naturschutzgesetz, von drei Bezirkshauptmannschaften noch immer Fanggenehmigungen für diese Tierquälerei ausgestellt. Beim Einfangen und beim Gewöhnen an die Gefangenschaft erleiden die kleinen Tiere Todesangst. Es kam immer wieder zu Verletzungen und Todesfällen. So mancher gefangengenommene Waldvogel, der ja ein Leben in Freiheit gewohnt ist, wurde am nächsten Morgen von den Vogelfängern tot im Käfig aufgefunden, weil er den Verlust der Freiheit nicht ertragen konnte.
"Hauptschuldiger:
Landeshauptmann Pühringer."
So steht es auf dem Flugblatt der Österreichischen
Tierwacht geschrieben. Das hat Dr. Josef Pühringer erzürnt.
Der Landeshauptmann von Oberösterreich bedroht
Tierschützer, die Urlauber im Salzkammergut mit Flugblättern über die
barbarische Unsitte des Singvogelfanges informierten mit "einem
renommierten Linzer Rechtsanwaltsbüro...zur weiteren Verfolgung". Er
lasse sich "nicht als Barbar bezeichnen", so Pühringer
wörtlich. Im Flugblatt wird darüber informiert, dass die Vögel "VON
BARBARISCHEN VOGELFÄNGERN" in Fallen gefangen und in Käfigen
eingekerkert werden.
Wählerstimmen wichtiger als Ethik
Es ist eine Schande, wenn den Politikern ein paar
Wählerstimmen der Vogelfänger wichtiger sind, als sich für Gerechtigkeit und
Schutz auch der kleinen, nur scheinbar so unbedeutenden Geschöpfe einzusetzen.
Was eine umfassende ethische Lebensweise betrifft, ist
Oberösterreich noch ein Entwicklungsland! Nicht nur beim Schutz wildlebender
Tiere, auch in den Tierfabriken und Schlachthäusern ob der Enns herrschen
barbarische Zustände. Pühringer ist nicht nur Landeshauptmann, sondern im
Speziellen für den Agrarbereich zuständig.
EU-Vogelschutzrichtlinie in die Tat umsetzen
Der Dachverband der oö. Tierschutzorganisationen musste
erst ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU in Gang setzen, damit die
Vogelschutzrichtlinie endlich auch in Oberösterreich umgesetzt wird. Derzeit
basteln Politiker im Landtag daran, das Naturschutzgesetz so zu ändern, dass
auf dem Papier den Forderungen der EU Rechnung getragen wird, die noch immer
vogelfangenden Hinterwäldler im Salzkammergut aber dennoch ihren
tierquälerischen Jux weiter mit Ausnahmegenehmigungen betreiben können.
Landeshauptmann als Anführer der Tierquäler
Pühringer verweist in seinem Drohbrief an die
Österreichische Tierwacht auf die Zuständigkeit der Naturschutzreferentin,
Landesrätin Dr. Silvia Stöger: "Sie ist...für den Vollzug dieser
Angelegenheit zuständig und daher allenfalls auch weisungsberechtigt."
Während sich die für Tierschutz zuständige SPÖ-Landesrätin bei einer Sitzung
des Tierschutz-Dachverbandes gegen das Vogelfangen aussprach und um etwas
Geduld bat, da es sich um ein "heißes Eisen" handelt, war es dem
ÖVP-Politiker nicht zu blöde, populistisch an der Spitze des Umzuges der
Tierquäler in Ebensee mitzumarschieren, anstatt sich - vor allem auch als
Vorbild für die Jugend ("Dr. Joe" ist auch für Bildung
zuständig) - für den Schutz Schwächerer einzusetzen. Die
"Vogelfreunde" werden's ihm bei der nächsten Wahl zu danken wissen.
Bilder (Copyright: landa@tierschutz.cc): Landeshauptmann
Pühringer führt in Ebensee einen Umzug der Singvogelfänger an und versichert
ihnen seine Unterstützung. Beim EU-Agrar-Gipfel im Salzkammergut sitzen
ihm die Tierschützer schon im Nacken: http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/LH/puehringer.html
Hier ist zu sehen (Copyright: OÖN/Wassermann
und landa@tierschutz.cc), wie Tierquäler-Politiker
bei den nächsten Wahl-Auftritten empfangen werden sollen: http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/politiker.html
Kritische Info zum Singvogelfang (Zeitungsberichte,
Aussendungen und eine 26 Seiten umfassende bebilderte Zusammenfassung) http://www.tierschutz.cc
Kommentar zum Singvogelfang von "Salzkammergut-Rundschau" Redakteur
Josef Aigner "Was Leiden schafft..." http://www.t0.or.at/~tierschutz/dachverband/leiden.html
Dr. Friedrich Landa
Präsident Dachverband der oö. Tierschutzorganisationen
066 43 43 43 66
Anhang: Drohbrief von LH
Pühringer
an Sieglinde Haberditzl, Präsidentin der Österreichischen
Tierwacht wegen des Verteilens von Flugblättern bezüglich
des Vogelfanges, datiert mit 3.8.01
Sehr geehrte Frau Haberditzl !
Ich habe vor kurzem ein Flugblatt, deren Herausgeber Sie sind, in die Hände
bekommen, das beispielsweise an der Schiffsanlegestelle in Gmunden verteilt
wurde. Dieses Flugblatt darf ich Ihnen in Kopie zur Verfügung stellen und
mit großem Befremden Folgendes festhalten:
Ich nehme an, dass Sie, wenn Sie ein soches Flugblatt herausgeben, sich
vorher über die genaue Rechtslage informieren. So ist der Singvogelfang in
Oberösterreich grundsätzlich verboten, allerdings kann im Einzelfall die
örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft aus bestimmten Gründen, zum
Beispiel der Brauchtumspflege, vereinzelt Ausnahmebewilligungen erteilen.
Die Bezirkshauptmannschaft ist bei der Erteilung solcher
Ausnahmebewilligungen sehr restriktiv. Die Grundlage dafür ist im Natur- und
Landschaftsschutzgesetz enthalten, das derzeit in Überarbeitung ist und
läuft im Moment auch noch die Diskussion im zuständigen Unterausschuss des
Oö. Landtages.
Ich verwehre mich aber gegen Ihre Aussagen, dass die Bezirkshauptmannschaft
den Befehlen der Politik gehorchen muss und vor allem dagegen, dass ich als
Landeshauptmann Hauptschuldiger dafür wäre. Dies ist aus mehreren Gründen
schlichtweg falsch:
a) Als Landeshaupmann bin ich nicht Landesgesetzgeber, das heißt, diese
Regelung hat das Plenum des Oö. Landtages beschlossen. Ich kann daher als
Landeshauptmann diese Regelung auch nicht ändern, da dazu wiederum ein
Beschluss des Landtages erforderlich ist. Wann und mit welchem Inhalt die
Novelle vom Oö. Landtag nun tatsächlich beschlossen werden wird, kann ich
aus heutiger Sicht auch noch nicht beurteilen.
b) Der Vollzug dieser Materie liegt nicht in meiner Zuständigkeit, sondern
dies ist nach der Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung Sache der
Naturschutzreferentin, Landesrätin Dr. Silvia Stöger. Sie ist zuständige
Naturschutzreferentin und für den Vollzug dieser Angelegenheit zuständig und
daher allenfals auch weisungsberechtigt.
Ich werde mir daher vorbehalten, rechtliche Schritte gegen die
Österreichische Tierwacht zu unternehmen, da in der Öffentlichkeit (wie ich
annehme: bewusst) falsche Tatsachen verbreitet oder verfälscht dargestellt
werden. Es ist dies ein strafrechtlich relevanter Tatbestand und ich fordere
Sie daher offiziell auf, die Verbreitung solcher Druckwerke mit falschem
Inhalt sofort zu unterlassen, denn ansonsten werde ich die Sache einem
renommierten Linzer Rechtsanwaltsbüro übergeben. Ich lasse mich von Ihnen
auch nicht als Barbar bezeichnen !
Ich erwarte innerhalb von 10 Tagen ein Rückmeldung bzw. eine Stellungnahme,
andernfalls wird die Sache einem Anwalt zur weiteren Verfolgung übergeben.
Mit freundlichen
Grüßen
Ihr
unleserlich
Antwort: Fritzens, am 13. August 2001
Herrn Landeshauptmann
Dr. Josef Pühringer
Klosterstraße 7
A-4021 Linz
Zl. 6/244 Betr.: Ihr Schreiben vom 3.8.01 LH.Tgb.-520010/154-01/Sz/Ka
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann !
Eingangs bedanke ich mich für Ihr Schreiben und entschuldige mich für die
urlaubsbedingte späte Antwort.
Ich bin die Herausgeberin dieses Flugblattes und habe mich über die genaue
Rechtslage informiert. Allerdings habe ich den Eindruck, daß Sie Ihr
Schreiben vom 4.1.2000, LH.Tgb.-520010/95-00/Sz/Kn, nicht mehr in Erinnerung
haben, noch das Flugblatt genau gelesen haben. Darin werden nicht Sie,
sondern die Vogelfänger als barbarisch bezeichnet.
Diese durchaus gerechtfertigte Qualifikation träfe auf Sie nur zu, wenn Sie
selbst Vogelfänger sind. Außerdem wird ausdrücklich ausgeführt, daß nur im
Oö. Salzkammergut diese Tierquälerei bewilligungsfähig ist, sonst nirgends
in Österreich, weil es eben Tierquälerei ist.
Nach unseren Informationen werden rund 600 solche
Bewilligungen erteilt, sodaß von vereinzelt nicht die Rede sein kann.
Dagegen spricht auch, daß fast auf jedem geeigneten Platz, besonders bei
Almen und Hütten, Vorrichtungen zum Vogelfang zu finden sind. Schließlich
kontrolliert niemand die Zahl der Fallen, jene der gefangenen Vögel, was mit
verletzten Vögeln passiert und ob die gequälten Tiere wieder ausgelassen
werden. Vogelfänger haben uns bestätigt, daß nicht einmal die Hälfte wieder
freigelassen wird.
Ihre Schilderung des formellen Ablaufes der Landesgesetzgebung ist ebenso
richtig wie überflüssig. Wer die Gesetze wirklich macht, schreiben Sie
selbst im oben zitierten Schreiben, dessen Passage ich wiederhole: "Ich
möchte auch klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass nicht nur ich,
sondern vor allem der für den Naturschutz zuständige Landesrat Dipl.Ing.
Haider die Bestimmungen über den Vogelfang zum Zwecke der Brauchtumspflege
in vollem Umfang aufrecht erhalten wird."
Sie können also nach Ihren eigenen Worten etwas derartiges aufrecht erhalten
oder nicht.
Wofür dann die Abgeordneten befehlsgemäß die Hand heben, wissen sie oft
selbst nicht.
Was mich aber nach dem tierquälerischen Vogelfang am meisten schmerzt, ist
Ihr Versuch uns einzuschüchtern. Übergeben Sie die Sache ruhig einem
renommierten Linzer Rechtsanwaltsbüro. Nach der Drohung der Gmundner
Stadtpolizei, uns wegen der Flugzettelverteilung (nicht wegen des Inhaltes)
zu verhaften, kann man nur sagen: Ein solches Land verdient einen solchen
Landeshauptmann. Dem Bürgermeister von Gmunden, auf dessen Weisung sich die
Stadtpolizei berief, haben wir empfohlen, sich um ein Bürgermeisteramt in
China zu bewerben, wo mit Bürgern, die ihr Grundrecht der freien
Meinungsäußerung in Wort, Bild und Schrift ausüben, auf diese Weise
verfahren werden darf.
Hoffnung gibt uns die Tatsache, daß Sie in Ihrem Schreiben nicht mehr
bestreiten, daß es sich um Tierquälerei handelt. Demzufolge appellieren wir
an Sie, Ihren bestimmenden Einfluß dahingehend einzusetzen, daß diese
anachronistische Tierquälerei nicht mehr bewilligt werden kann, wie im
gesamten zivilisierten Europa. Bis dahin werden wir selbstverständlich
dieses Flugblatt weiter verteilen und geben noch einmal unserer Überzeugung
Ausdruck, daß das Quälenlassen von Tieren zu Erzielung politischer Erfolge
nicht mehr zeitgemäß ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Haberditzl, Präsidentin Österreichische Tierwacht
Originaltext des Flugblattes:
DIE VÖGEL TRAGEN SCHWARZ
DENN SIE WERDEN IN FALLEN GEFANGEN
UND IN KÄFIGEN EINGEKERKERT
HIER IN DIESEM SCHÖNEN LANDSTRICH
VON BARBARISCHEN VOGELFÄNGERN
Es ist unglaublich, aber wahr:
Nur hier, im oberösterreichischen Salzkammergut, ist es erlaubt, wildlebende
Wald- und Singvögel zu Tausenden mit Fallen zu fangen. Sonst nirgendwo in
Österreich.
Wie werden die bedauernswerten Vögel gefangen ?
Entweder mit "Klobenfallen". Dabei schlagen zwei Kloben = Stäbe
zusammen und
klemmen die Beine ein. Oft brechen dabei die Beine. Verletzte werden mit dem
Schuh am Boden zertreten.
Oder mit "Bügelnetz-Fallen". Dabei schlagen zwei Bügel mit Netzen
ober dem
Vogel zusammen (Bild). Oft werden dabei die Flügel gebrochen, da sie bei der
Landung auf dem Köder gespreizt sind. Verletzte.....(siehe oben). Lockvögel
in Käfigen dicht neben der Falle.
Warum werden die Vögel gefangen ? Die Vogelfänger sagen, es sei Brauchtum.
Der Verwaltungsgerichtshof hat das verneint und auch im neuen Gesetz kommt
dieses Wort nicht mehr vor. Sie geben zu, daß diese Perversität eine
Leidenschaft ist. Die Vögel werden dann in kleinen Käfigen ausgestellt und
prämiert. Obwohl der Bischof von Linz dagegen ist, finden solche
Ausstellungen auch in kirchlichen Gebäuden statt. Die Vogelfänger behaupten,
die Vögel im Frühjahr wieder freizulassen. Die meisten fristen aber ihr
ganzes Leben in Käfigen, engen "Volieren" und dunklen Abstellkammern.
Wie alle Tierquäler, lügen auch diese Herrschaften ungehemmt.
Wie denken Ornithologen darüber ? Univ.Prof. Dr. Lupal von der Universität
Wien bestätigte im TV öffentlich, daß es sich um Tierquälerei handelt.
Wer erlaubt diese Tierquälerei ? Formell die Bezirkshauptmannschaft
(Kreisbehörde). Diese muß jedoch den Befehlen der Politik gehorchen.
Hauptschuldiger: Landeshauptmann Pühringer.
Adresse: A-4010 Linz, Klosterstraße 7, Tel. 0732 / 7720-1133,
Fax 0732 / 7720-1790 E-mail: LH.Puehringer@ooe.gv.at
Schreiben Sie ihm, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter darüber, machen Sie
dieses Barbarentum in Ihrem Heimatland bekannt.
Sieglinde Haberditzl, Österreichische Tierwacht, A-6020 Innsbruck,
Postfach 541
Kto. 30229900 Raika Wattens Bankleitzahl A-36351