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ETIKA |
GOTT RICHTET |
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91GR4 |
Gottesurteile |
14.3.2005 |
Im höheren Interesse zitiert aus:
Heinz Finger: Untersuchungen zum ,Muspilli´,
Göppingen 1977, S. 59ff.
Fingers Definition: Gottesurteile
in allgemeinster Auffassung sind Gott zugeschriebene, in dieser Welt
wirklichsame Entscheidungen für oder gegen eine Person oder ein Vorhaben, in
besonderem Maße solche Entscheidungen, die vorher von Gott erbeten wurden. Der
Germanist nennt folgende Beispiele:
Als Gottesurteile dieser Art wurden
laut Finger zu vielen Zeiten auch bestimmte historische Ereignisse angesehen,
deren Eintreffen man dem besonderen Walten Gottes zuschrieb. Außerdem verließ
man sich auf Gottesurteile, um die Zeugenschaft Gottes für die Wahrheit einer
Behauptung zu erweisen, wie Heinz Finger weiter darlegt:
Eine
strenge Unterscheidung zieht Finger zwischen dem Gottesurteil und dem bei den
Germanen anstelle des Reinigungseides zu erbringenden Ordal, einer
Elementenprobe (z. B. Wasser-, Eisen- oder Feuerprobe, Kesselfang,
Pflugscharengang, Losordal), die denselben Stellenwert haben konnte wie ein
Zweikampf. Baiern und Alamannen kannten nur den Zweikampf.