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91N8 |
Selbstverteidigung |
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Die rechtliche Lage
Juristen: Notwehr ist erlaubt. Paragraf 32 des
deutschen Strafgesetzbuches. Jura-Professor Bernhard Hartung von der
Universität Rostock: "Wenn man zu Unrecht angegriffen wird, darf man sich
mit allen Mitteln verteidigen. Natürlich soll man sich möglichst angemessen
verteidigen. Im Extremfall darf ich sogar jemanden töten, wenn mein eigenes
Leben bedroht ist." Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Immer ist es
wichtig, so früh wie möglich zu handeln. Von Vorteil ist es, selbstbewusst
aufzutreten. (D 3.4.2002 dpa/gms)
Wortlaut des Gesetzes (möglicherweise hat sich
nachfolgender im "Taschenbuch für Wehrausbildung", Bonn, 1963, C 71,
S. 11, veröffentlichte Text geändert, aber der Kern dürfte weiterhin seine
Gültigkeit haben):
§ 53 Strafgesetzbuch lautet:
(1) Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn die
Handlung durch Notwehr geboten war.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich
ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwehren.
(3) Die Überschreitung der Notwehr ist nicht strafbar, wenn
der Täter in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die Grenzen der
Verteidigung hinausgegangen ist.
§ 54 StGB lautet:
"Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn die
Handlung außer dem Falle der Notwehr in einem unverschuldeten, auf andere Weise
nicht zu beseitigenden Notstande zur Rettung aus einer gegenwärtigen Gefahr für
Leib oder Leben des Täters oder eines Angehörigen begangen worden ist."
Wenn es uns die Zeit erlaubt, werden wir gelegentlich hierzu Beispiele
bringen.
Tips und Übungen A
Ein paar nützliche
Hinweise aus dem kleinen Büchlein
Selbstverteidigung
Anleitung zur Abwehr von Überfällen
von Oskar Creutzmann
mit 13 Abbildungen von Theda Tielking
Lehrmeister-Bücherei Nr. 995
Albrecht Philler Verlag, Minden, ohne Jahr, alle Rechte vorbehalten
S. 11 Niemals die Ruhe verlieren! Wenn Flucht unmöglich,
Gegenstand durch Fenster oder dem Verbrecher ins Gesicht werfen, gellende
Hilferufe. Finten anwenden, bluffen. Am Gegner vorbeisehen, als ob jemand zu
Hilfe kommt, und blitzschnell handeln.
Sich wehren mit allen Mitteln. Kratzen, beißen, Finger verdrehen,
Erde oder Sand in Augen werfen. Mit Wucht in den Unterleib treten.
Wenn Gegner Pistole hat, geballte Faust in Auge, gleichzeitig mit
Handkantenschlag Waffe aus der Hand schlagen, aufheben, außer Reichweite, bei
erneutem Angriff schießen.
Empfindliche Körperteile:
Schläge mit Handkante gegen Nasenwurzel, Oberlippe, Kehlkopf oder
Genick (kann tödlich sein), Halsschlagader. Kinnhaken. Druck mit beiden Daumen
in Höhle hinter den Ohren. Faustschlag (Daumen außerhalb) in Magen.
Handkantenschlag von oben nach schräg unten in die Nieren. Tritt in die Hoden.
Mit Fußspitze gegen Schienbein. Mit Hacken auf Zehen. Beinstellen. Daumen unter
Nase, damit Gegner Griff löst. An Haaren ziehen. Handgelenk verbiegen. Mit
Fußsohle nur direkt von vorn auf Knie. Den grausigen Augenstoß möglichst
vermeiden.
Übungen:
Handkante stählen: täglich 2 Minuten auf Kissen, später auf
Matratze, dann Decke über Tisch, dann Tisch schlagen. Faustschläge an Kissen
üben.
Übungen B
Dem oben erwähnten Taschenbuch für Wehrausbildung verdanken
wir auch eine nützliche Anleitung zum "Nahkampf ohne Waffen". Da geht
es im Kapitel F 25 auf den Seiten 1 bis 8 um folgende Themen:
1. Befreiungsgriffe
a) Umklammerung beider Hände
b) Umklammerung einer Hand
c) Umklammerung des Halses von vorn mit beiden Händen
d) Umklammerung des Halses von vorn mit einer Hand
e) Umklammern von hinten
f) Schwitzkasten von der Seite
g) Rumpfklammern von vorn unter dem Einschluß der Arme
h) Rumpfklammern von hinten unter Einschluß der Arme
2. Transportgriff
3. Abwehr gegen Boxer
4. Handkantenschläge
5. Abwehr gegen Messerstiche: von oben, von unten, in
Bodenlage
6. Abwehr gegen Pistole
7. Abwehr gegen Stock oder kurzen Spaten
Übungen C
Noch um einiges nützlicher ist das gleichermaßen benannte
Kapitel in dem Buch von W. Ebeling und H. Engelbrecht: Kämpfen und
Durchkommen, wehr & wissen, Koblenz/Bonn, 1976. Dort werden auf den Seiten 137
bis 159 viele Übungen mit Wort und Zeichnung vorgestellt. Eine Auswahl:
Fallübungen: vorwärts, rückwärts, seitwärts
Transportgriffe:
- Komm-mit-Griff
- Geschulterter Armhebel
- Schweizer Drehgriff
Nahkampf gegen unbewaffneten Gegner:
Standkampf:
- Langer Armhebel mit Fußschlag
- Handschraube mit Fußschlag
- Amerikanische Krawatte (2 Arten)
- Hüftwurf
- Wendeschwung
- Doppelter Armhebelwurf
- Kreuzhebelwurf
- Offener Schulterwurf
- Einfacher und doppelter Kopfwurf
- Armfaller
- Stauchwurf
- Stauchsitz
- Stauchrolle
Bodenkampf:
- Kreuzwürge
- Knöchelschraube
- Armschlüssel
Nahkampf gegen bewaffneten Gegner
Stock- und Spatenabwehr:
- Schulterrad
- Armhebel mit Wendeschwung
- Schlagschere
Messerabwehr aus dem Stand:
- Rückwärtiger Hüftwurf
- Handgelenkhebel einhändig gefangen
- Kreuzfang rechts oder links gefangen
- Schlagschere
Messerabwehr am Boden:
- Messerparade rechts oder links gefangen
- Armschlüssel
Pistolenabwehr:
- Fußschlag
- Doppelter Handkantenschlag
- Handschraube
- Fingerhebel
Karabinerabwehr:
- Gewehrwelle
- Gewehrhebel
- Doppelter Beinzug
- rückwärtiger Stauchwurf
Soweit eine Übersicht aus dem empfehlenswerten Buch "Kämpfen und
Durchkommen".
Übungen D
(sobald wir die verlegte Schrift gefunden haben)
Vorstehendes nur als Anhaltspunkte. Dem um seine Sicherheit besorgten Leser empfehlen wir, sich in der einschlägigen Fachliteratur zu informieren.
Diese Methoden dürfen nur zur Selbstverteidigung
verwendet werden.
Wer sie zu einem ungerechtfertigten Angriff
missbraucht, dem werden sie zum Fluch.